Kein Freibrief für Diesel-Fahrverbote

Mit Sorge reagiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten in Düsseldorf und Stuttgart. „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verdeutlicht zwar, dass Diesel-Fahrverbote nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als letztes Mittel in Betracht kommen dürfen“, kommentiert Dr. Hubertus Hille, Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg das Urteil. Dennoch sollten Fahrverbote unterbleiben. „Die jetzt in Aussicht gestellte Übergangsfrist für Euro-5-Diesel bis zum 01.09.2019 ist gerade für viele kleine und mittelgroße Unternehmen nicht ausreichend, erklärt Hille. „Erfreulich“, so Hille weiter, „sind hingegen die vom Gericht als zulässig angesehenen Ausnahmegenehmigungen.“

„Da gewerblich zugelassene Pkws zu zwei Dritteln und Nutzfahrzeuge fast ausschließlich mit Dieselmotoren betrieben werden, wären Unternehmen besonders stark von Diesel-Fahrverboten betroffen“, so der Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Für viele kleine und mittelgroße Unternehmen in Bonn/Rhein-Sieg seien kurzfristige Flottenerneuerungen wirtschaftlich nur schwer verkraftbar. Auch Berufspendler seien auf die Erreichbarkeit ihres Arbeitsorts angewiesen.

„Kurzfristig umzusetzende Fahrverbote sind nach dem Urteil des BVerwG wohl nicht zu erwarten“, zeigt sich Prof. Dr. Stephan Wimmers, Geschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg zuversichtlich. Sie wären für die Wirtschaft auch nicht verkraftbar und würden zudem das Modell unserer Innenstädte als zentrale Arbeits- und Lebensmittelpunkte infrage stellen.

Der weitere Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Radverkehrsinfrastruktur, eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch adaptive Verkehrssteuerungen oder ein optimiertes Baustellenmanagement sowie ein breiteres Angebot der Automobilindustrie im Bereich sauberer Diesel-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge sind aus Sicht der Wirtschaft in Bonn/Rhein-Sieg vorrangige Maßnahmen, um erhöhte Stickstoffdioxid-Konzentrationen in Bonn zu senken. „Im Vergleich zu Fahrverboten, die den Schadstoffausstoß nur räumlich verlagern, besitzen die meisten dieser Lösungen den Vorteil, dass sie die Emissionen in den Städten nachhaltig verringern und die Mobilität insgesamt verbessern“, so Wimmers.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Claudia Engmann
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-139
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: engmann@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel