TÜV Rheinland: Wertgegenstände nicht im Hotelzimmer zurücklassen

Sicherheitstests von TÜV Rheinland zeigen es immer wieder: Einbrüche in Hotelzimmer sind für Kriminelle ein Kinderspiel und Wertsachen leichte Beute – egal in welchem Land. Selbst Tresore sind für Diebe oft nur ein kleines Hindernis. „Hotelzimmertresore, die mit einfachen Schrauben im Schrank oder an der Wand montiert sind, können recht problemlos herausgebrochen und mitgenommen werden“, weiß Olaf Seiche, Hotelprüfer bei TÜV Rheinland. Schutz bieten in dieser Hinsicht spezielle Verankerungen und Schrauben. Urlauber und Geschäftsreisende, die den Tresor nutzen wollen, sollten sich im Vorfeld über die Montage beim Hotel erkundigen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf den Hotelsafe an der Rezeption zurückgreifen. Hier werden Wertgegenstände gegen Quittung in Empfang genommen und sind – im Gegensatz zur Aufbewahrung in den Hotelzimmertresoren – in vollem Umfang versichert.

Gepäckstücke nur gegen Quittung abgeben

Genau hinsehen sollten Gäste auch bei Gepäckaufbewahrungsräumen. Die sollten nach An- und vor Abreise sicherheitshalber nur genutzt werden, wenn diese Räume gut überwacht und Gepäckstücke gegen Quittung dort gelagert werden. „Ein Belegsystem, bei dem Gäste ihr Gepäckstück nur gegen einen Gepäckabschnitt zurückerhalten, verhindert, dass sich jemand ein x-beliebiges Gepäckstück aus den Aufbewahrungsräumen nehmen kann“, erklärt Seiche.

Schlüsselkarten vor Auslesegeräten schützen

Auch folgende Tipps sollten Hotelgäste beachten, um es Kriminellen möglichst schwer zu machen: Den Zimmerschlüssel nicht an der Rezeption abgeben, da dieser meist unter Nennung einer Zimmernummer vom Personal auch an Fremde ausgehändigt wird. Es empfiehlt sich, Schlüsselkarten durch Alufolie oder Portemonnaies mit Bleieinlagen vor Auslesegeräten zu schützen. Diebe nutzen diese Geräte immer häufiger und gelangen mit den so gestohlenen Daten ins Hotelzimmer. Außerdem ist es sinnvoll, vor der Reise abzuwägen, welche Wertsachen wirklich benötigt werden. „Kommt es zum Diebstahl, immer die Rezeption und die Polizei informieren“, rät Seiche. Die Anzeige bei der Polizei ist als Nachweis für Versicherungen unverzichtbar.

Über TÜV Rheinland

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