Einigung auf höhere Preise für zahntechnische Leistungen um 3 Prozent ab 1. Januar 2020

Der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) haben sich über die Fortschreibung der Preise für zahntechnische Leistungen für das Jahr 2020 geeinigt. Zum 1. Januar 2020 erhöhen sich die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für die Regelversorgung im befundbezogenen Festzuschuss-System beim Zahnersatz um 3 Prozent.

Hintergrund

Nach § 57 Abs. 2 SGB V vereinbaren der GKV-Spitzenverband und der Verband der Zahntechniker-Innungen die Veränderung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise bei den zahntechnischen Leistungen in der Regelversorgung bei befundbezogenen Festzuschüssen.

Über die Vereinbarung informieren die Vertragspartner den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der jeweils bis zum 30. November eines Kalenderjahres die Befunde, die zugeordneten Regelversorgungen sowie die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge im Bundesanzeiger bekannt macht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 8471087-0
Telefax: +49 (30) 8471087-29
http://www.vdzi.de

Ansprechpartner:
Gerald Temme
Referent für Kommunikation & Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 8471087-12
Fax: +49 (30) 280470-27
E-Mail: gerald.temme@vdzi.de
Britta Weihmann
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 8471087-28
E-Mail: britta.weihmann@vdzi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel