DEHOGA: Sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen schaffen Perspektiven für stark betroffene Gastronomie

Als ein „wichtiges und mutmachendes Signal“ bezeichnet Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), die beschlossene Reduzierung der Mehrwertsteuer für Speisen. „Wir erkennen an, dass die Spitzen von CDU, CSU und SPD die Nöte der Branche wahrnehmen. In einem siebenstündigen Verhandlungsmarathon des Koalitionsausschusses wurde mit der Mehrwertsteuersenkung für Speisen ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 vielen Gastgebern Deutschlands eine Perspektive gegeben“, so der DEHOGA-Präsident.

Mit der Mehrwertsteuersenkung sei ein „wichtiger Teilerfolg“ erreicht worden. „Allerdings müssen wir auch sehen, dass Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, nicht von der Steuerentlastung profitieren werden“, so Zöllick. Zudem sei klar, dass die sieben Prozent Mehrwertsteuer die zu erwarteten nicht unerheblichen Umsatzausfälle aufgrund der dann einzuhaltenden Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen nur ein wenig kompensieren würden. „Insofern werden die bezifferten Steuerausfälle in Höhe von vier bis fünf Milliarden Euro nicht realisiert werden.“ Insbesondere begrüßen wir, dass Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sich vehement für die sieben Prozent eingesetzt hat und dies auch weiterhin als unbefristete Regelung durchsetzen will.

Die Durchsetzung eines Rettungsfonds bleibe deshalb weiter ganz oben auf der Agenda des Verbandes. „Ohne direkte Finanzhilfen werden es die meisten unserer Betriebe nicht schaffen“, warnt Zöllick. „Monatelang keine Umsätze bei weiterhin hohen Kosten, insbesondere hohen Pachten, verkraftet auch das gesündeste Unternehmen nicht“.

Für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 zu ermöglichen (Verlustverrechnung), sei zweifelsohne auch zu begrüßen, so Zöllick weiter.

Ein schwieriger Kompromiss wurde beim Kurzarbeitergeld erzielt. Das Kurzarbeitergeld wurde befristet erhöht auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) bzw. 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern). Positiv bewertet der DEHOGA die Öffnung der Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe.

Jetzt bleibe zu hoffen, dass am 30. April 2020 die Bundesregierung und die Landesregierungen der Branche auch eine Perspektive für die Wiedereröffnung geben. „Dabei hat die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter höchste Priorität“, sagt Zöllick. „Auch hier werden wir unserer Verantwortung gerecht werden.“

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