PMeV fordert von Bundesnetzagentur langfristige Nutzung des Frequenzbereichs 410 – 430 MHz für schmalbandigen Bündelfunk

Der PMeV – Netzwerk Sichere Kommunikation fordert die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf, die Funkfrequenzen im Bereich 410 – 430 MHz langfristig für schmalbandige einsatz- und geschäftskritische Bündelfunkanwendungen zu erhalten. Derzeit ist die Zuteilung dieses Frequenzspektrums bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Im Hinblick auf die Planungs- und Investitionssicherheit hält der PMeV es für geboten, Anwendern schmalbandiger Techno-logien frühzeitig verlässliche Perspektiven für die Nutzung der Frequenzen im Bereich 410 – 430 MHz über das Jahr 2025 hinaus aufzuzeigen: „Die sicherheits- und einsatzkritische Sprachkommunikation in diesem Frequenzbereich ist für die Betreiber Kritischer Infra-strukturen und die Industrie nach wie vor unverzichtbar. Neben der Erneuerung und Erweiterung von bestehenden Netzen gibt es aktuell sehr viel Nachfragen an Neugeschäft für TETRA-Kommunikationssysteme. Es droht ein Investitionsstau, wenn die Anwender nicht über 2025 hinaus planen können“, erklärt der PMeV-Vorsitzende Bernhard Klinger.

Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Industrie benötigen Planungssicherheit

Zu den Anwendern schmalbandiger Bündelfunkdienste im Bereich 410 – 430 MHz zählen überwiegend die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und die Industrie. „Verzögerungen von dringend erforderlichen Investitionen bei diesen Anwendern führen letztlich zu Defiziten bei der Versorgung und der Sicherheit der Bevölkerung“, warnt Bernhard Klinger. Der PMeV-Vorsitzende erinnert daran, dass für die Nutzer des Professionellen Mobilfunks – ungeachtet des wachsenden Bedarfs an breitbandigen Diensten – die sichere und hochverfügbare Sprachkommunikation in schmalbandigen Kommunikationsnetzen vordringlich bleibt. „Das gilt nach meiner Einschätzung für mindestens die nächsten zehn Jahre“, ergänzt er.

Fixes Enddatum für Frequenzzuteilungen abschaffen

Obwohl Frequenzen ansonsten grundsätzlich für die Dauer von zehn Jahren zugeteilt werden, haben die Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im schmalbandigen Bündelfunk (VVBÜFu) ein fixes Enddatum zum 31. Dezember 2025 festgelegt. Der PMeV hält eine Änderung dieser Regel für dringend geboten: „Um die regulatorischen Rahmenbedingungen verlässlicher zu gestalten und somit Investitionsstaus zu verhindern, sollte auf ein fixes Enddatum in dieser Verordnung verzichtet werden. Dann könnten wieder alle Investitionen jederzeit unter gleichen zeitlichen Bedingungen vorgenommen werden“, so Klinger. 

Über Bundesverband Professioneller Mobilfunk e.V. (PMeV)

Der PMeV ist ein Netzwerk von Experten für einsatz- und sicherheitskritische Kommunikationslösungen im mobilen professionellen Einsatz. Seine Mitglieder sind Hersteller, System- und Applikationshäuser, Netzbetreiber, Anwender, Berater sowie darüber hinaus weitere Fachleute und Experten. Ziel des PMeV ist es, den PMR-Markt in Deutschland weiter zu entwickeln. Er stellt die Bedeutung von PMR-Lösungen für Wirtschaft und Volkswirtschaft dar und beeinflusst die politisch-regulatorischen Rahmenbedingungen für den Einsatz Professioneller Mobilfunklösungen. Als führender Kompetenzträger in Sachen PMR in Deutschland bietet er zu diesem Zweck ein Forum für einen neutralen, herstellerunabhängigen und partnerschaftlichen Dialog mit den Marktpartnern, der Politik sowie den Behörden und Institutionen. Der PMeV bietet Herstellern, Anwendern und Bedarfsträgern zudem eine neutrale Dialogplattform zur Bewertung von Technologien und zur Erörterung von Chancen und Risiken technischer Lösungen und Konzepte. Der PMeV fördert Standards und wirkt an deren Weiterentwicklung im Sinne der Anforderungen des deutschen Marktes aktiv mit.

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