Weniger als die Hälfte der Klinischen Krebsregister am Jahresende voll arbeitsfähig

In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKVSpitzenverbandes deutliche Kritik an dem schleppenden Aufbau der Klinischen Krebsregister geäußert. Lediglich die Klinischen Krebsregister in den Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland konnten bis Ende des Jahres 2019 alle geforderten Förderkriterien erfüllen, was aus Sicht der sozialen Selbstverwaltung unbefriedigend ist. Diese Kriterien sind die gesetzliche Voraussetzung, damit die Krankenkassen künftig regelhaft die Arbeit der Klinischen Krebsregister finanzieren dürfen.

Auf Basis der im Gutachten des Prognos-Instituts enthaltenen Prognose ist nach jetzigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass auch am Ende der vorgesehenen Nachbesserungsfrist zum Jahresende lediglich in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein alle notwendigen Kriterien erfüllen werden. 10 von 18 Registern werden die Bedingungen auch nach sieben Jahren des von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell geförderten Aufbaus voraussichtlich nicht erfüllt haben.

Dazu erklären die beiden alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes:
„Für die Medizin sind Krebsregister eine wertvolle Hilfe und sie leisten einen besonderen Beitrag im Kampf gegen Krebs“, so Uwe Klemens. „Wir fordern die Länder und Register auf“, so Dr. Volker Hansen, „umgehend ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, damit die Register ihre wichtige Aufgabe für die Menschen wahrnehmen können“.

Weitere Informationen zum Stand des Aufbaus der Klinischen Krebsregister finden Sie unter www.gkv-spitzenverband.de

 

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Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 105 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Ver-sorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bun-desebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Kran-kenkassen gemäß § 217a SGB V.

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