Erst testen, dann fliegen: Trotz Corona-Pandemie wieder Abschiebungen in Krisengebiete

PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat sind entsetzt über die geplante Abschiebung nach Somalia und Äthiopien heute Abend und über die Meldung, dass auch Abschiebungen nach Afghanistan wieder erfolgen könnten. PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte fordern einen generellen Abschiebungsstopp während der Corona-Pandemie.

"In diesen Zeiten noch schnell eine Abschiebung durchzuziehen, bevor der nächste Lockdown kommt, zeugt von einer ausgeprägten Kaltschnäuzigkeit. Heute geht ein Flieger ins Krisenland Somalia und nach Äthiopien – nächsten Monat dann wieder nach Afghanistan? Wir fordern einen generellen Abschiebungsstopp während der Corona-Pandemie!", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Verschiedene Informationen weisen darauf hin, dass am Abend des 27. Oktobers eine Abschiebung vom Flughafen München nach Somalia und Äthiopien geplant ist. Betroffene Personen wurden vorab zum Covid-19-Test einbestellt, zum Teil mit Hinweis auf "aufenthaltsbeendigender Maßnahmen", zum Teil ohne eine solche Information. Nachdem sich die afghanische Regierung über den Sommer gegen Abschiebungen aus Europa verwehrt hatte, lassen nun Meldungen darauf schließen, dass ab November auch aus Deutschland wieder Abschiebungen in das weiterhin von Anschlägen und Kampfhandlungen gebeutelte Land durchgeführt werden könnten.

"Mehrere der Somali, die von der heutigen Abschiebung betroffen sein sollen, sind in festen Arbeitsverhältnissen, bei zweien laufen Anträge an die Härtefallkommission. Wir verurteilen die Abschiebebemühungen von sehr gut integrierten Flüchtlingen. Bayern beweist mal wieder, dass Abschiebung vor Vernunft geht. Egal was Markus Söder sagt: In Zeiten der Pandemie glänzt die bayerische Regierung mal wieder als schlechtes Vorbild", kritisiert Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Abschiebungen während einer Corona-Pandemie sind unverantwortlich. Während Kanzlerin Angela Merkel eindringlich rät, "alle nicht notwendigen Reisen zu unterlassen", wird diese Maßgabe bei Abschiebungen in den Wind geschlagen. Abschiebungen sind keine notwendigen Reisen!

Hintergrund


Somalia
ist seit Ausbruch des Bürgerkriegs Anfang der 1990er ein sogenannter »fragiler Staat« und oftmals das Lehrbuchbeispiel für Staatszerfall. Die Zentralregierung hat trotz mancher Fortschritte nur wenig Macht, es gibt verschiedene verfeindete Gruppierungen im Land und Teile des Landes stehen unter der Kontrolle der islamistischen Terrororganisation Al-Shabaab, durch die es auch regelmäßig zu verheerenden Anschlägen kommt, so auch im September in Kismayo und Mogadischu sowie im Oktober in Mogadischu. Somalias Gesundheitssystem ist bloß ein Konstrukt: Die wenigen öffentlichen Krankenhäuser kämpfen mit mangelnder Ausstattung, nicht-akkreditierte Ärzt*innen in privaten Einrichtungen bieten unbezahlbare Leistungen an, Medikamente sind knapp oder minderwertig. Das Arzt-Patienten-Verhältnis gehört zu den schlechtesten der Welt – auf 1.000 Menschen kommen nur etwa 0,02 Ärzt*innen. In Somalia leben 15 Millionen Menschen. Doch im ganzen Land gibt es nur 15 Intensivbetten. Laut dem Guardian könnte die Corona-Pandemie der Tropfen sein, der das Fass der vielen Probleme in Somalia zum überlaufen bringt.

Die Länder am Horn von Afrika, wie Somalia und Äthiopien, sind seit Ende letzten Jahres von der schlimmsten Heuschreckenplage seit Jahrzenten betroffen. Diese zerstört die Ernten und damit Lebensgrundlagen von Landwirt*innen und Viehzüchter*innen und schließlich auch die Ernährung der gesamten Bevölkerung. Im Nordosten Äthiopiens und im Norden Somalias werden aktuell neue Schwärme beobachtet, die sich aufgrund der Winde rasch verbreiten könnten.

Im März startete der letzte Abschiebungsflieger aus Deutschland nach Afghanistan, aufgrund der Corona-Pandemie verweigerte die afghanische Regierung eine Zeit lang Rückführungen in das weiterhin von Anschlägen und Kampfhandlungen gebeutelte Land, wurde aber von europäischen Regierungen unter Druck gesetzt, wieder Abschiebungen zu akzeptieren. Dieser Druck zeigt nun Wirkung, laut Meldung von Thomas Ruttig hat die afghanische Regierung nun Abschiebungen wieder zugestimmt. Die humanitäre Lage hat sich in Afghanistan durch COVID-19 derart verschlechtert, dass immer mehr Verwaltungsgerichte in Deutschland auch für junge und gesunde Männer ein Abschiebungsverbot feststellen (vgl. VG Kassel, Urteil vom 10.06.2020 – 7 K 3425/17.KS.A; VG Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2020 – A 19 K 14017/17; VG Arnsberg, Urteil vom 02.07.2020, 6 K 2576/17.A; VG Hannover, Urteil vom 09.07.2020, 19 A 11909/17; VG Sigmaringen, Urteil vom 24.06.2020, A 6 K 4893/17; VG Wiesbaden, Urteil vom 19.08.2020 – 7 K 5030/17.WI.A).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Förderverein PRO ASYL e.V.
Postfach 160624
60069 Frankfurt/M
Telefon: +49 (69) 242314-0
Telefax: +49 (69) 242314-72
http://www.proasyl.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel