„Gewohnt gut“-Auszeichnung geht im Oktober 2020 nach Teltow

Mit dem Neubau von 55 barrierearmen Wohnungen nach KfW-55-Standard in der Albert-Wiebach-Straße hat die Teltower Wohnungsbaugenossenschaft eG (TWG) nicht nur nachgefragten Wohnraum für die wachsende Stadt geschaffen, sondern auch das Wohngebiet nachhaltig entwickelt und das Stadtbild aufgewertet. Dafür wird sie am 21. Oktober 2020 mit dem „Gewohnt gut – fit für die Zukunft“-Qualitätssiegel ausgezeichnet.

Das Bewertungsgremium würdigt sowohl das gelungene Nutzungskonzept von Wohnen und Gewerbe (im Gebäude befindet sich eine Praxis für Physiotherapie), als auch die Innenhofgestaltung. Mietergärten, großzügige Balkone, Dachterrassen und eine Tiefgarage bieten einen hohen Wohnkomfort, die Kolonnaden im Innenhof in Verbindung mit dem großen Spielplatz stellen eine attraktive Begegnungs- und Freizeitstätte für alle Mieter*innen dar.

BBU-Vorstand Maren Kern gratuliert zur Auszeichnung: „Das Konzept des Projektes ‚Neubau Albert-Wiebach-Straße‘ hat das Bewertungsgremium durchweg überzeugt. Gebäude und Wohnungen sind ansprechend gestaltet, zentral gelegen, familienfreundlich, barrierearm und dabei dank moderater Mieten bezahlbar. Damit hat die Genossenschaft ihren Bestand zukunftsfähig erweitert und kontte die Auszeichnung ‚Gewohnt gut‘ sehr verdient zum ersten Mal überhaupt nach Teltow holen.“

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Teltow ist ein gefragter Wohnort und der Bedarf an generationengerechtem Wohnraum ist groß. Ich freue mich über das Engagement der Teltower Wohnungsbaugenossenschaft, hier gute Angebote zu machen und 55 Wohnungen neu zu bauen. Die barrierearme Bauweise kommt dabei Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ebenso zugute wie Familien mit Kindern. Auch dem Umwelt- und Klimaschutz wurde durch eine energieeffiziente Bauweise Rechnung getragen. Das fördert eine nachhaltige Entwicklung des Wohngebietes und hat Vorbildcharakter für andere Wohnungsunternehmen.“

Angelika Eckhardt, Kaufmännischer Vorstand der Teltower Wohnungsbaugenossenschaft eG, freut sich über die Würdigung mit „Gewohnt gut“: „Wir sind sehr stolz mit diesem Projekt zum ersten Mal diese Auszeichnung für unsere Stadt gewinnen zu können. Es steckt viel Herzblut darin. Wir wollten unseren Mitgliedern nicht nur modernen, komfortablen Wohnraum bieten, sondern durch die Gestaltung der Innenhoffläche die Kommunikation unter den Bewohner*innen intensivieren und einen Ort des Miteinander und des Austausches schaffen. Das ist uns gelungen.“

Das Qualitätssiegel

Das Qualitätssiegel „Gewohnt gut – fit für die Zukunft“ wird in der Regel sechsmal jährlich vom BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. vergeben und steht unter der Schirmherrschaft von Brandenburgs Infrastrukturminister Guido Beermann. Durch die Auszeichnung beispielhafter Projekte soll darauf aufmerksam gemacht werden: Den Unternehmen der sozialen Wohnungswirtschaft kommt bei Stadtentwicklung, gutem Wohnen, Bewältigung des demografischen Wandels und Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Über die Preisvergabe entscheidet ein Bewertungsgremium, das neben dem BBU aus Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft „Städteforum Land Brandenburg“, der Bundestransferstelle Stadtumbau, einer Bank sowie dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg besteht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Lentzeallee 107
14195 Berlin
Telefon: +49 (30) 89781-0
Telefax: +49 (30) 89781-249
http://www.bbu.de

Ansprechpartner:
Dr. David Eberhart
Sprecher des Verbandes
Telefon: +49 (30) 89781-118
Fax: +49 (30) 89781-4118
E-Mail: david.eberhart@bbu.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel