Liberty Insurance – vormals Liberty Europe: Widerspruchsmöglichkeit bei vielen Lebensversicherungsverträgen

Viele Versicherungsnehmer können auch heute noch bei Lebens- und Rentenversicherungen ihr Widerspruchsrecht ausüben und dadurch eine im Vergleich zum Rückkaufswert deutlich höhere Rückzahlung von der Versicherung erhalten. Dies ist grundsätzlich auch bei einem bereits gekündigten Versicherungsvertrag noch möglich.

Das Widerspruchrecht ist gerade für alle Versicherungsnehmer interessant, die ihren Versicherungsvertrag im Zeitraum vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen haben und nicht oder nicht richtig über das Widerspruchsrecht belehrt wurden.

Die CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin haben in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl von Versicherungsverträgen aus diesem Zeitraum einer Prüfung unterzogen. Nach Meinung der CLLB Rechtsanwälte weisen nicht wenige Verträge der Liberty Insurance – vormals Liberty Europe – eine angreifbare Belehrung auf, weshalb auch heute noch ein Widerspruch in Betracht kommt.

Im Fall eines wirksamen Widerspruchs können Versicherungsnehmer grundsätzlich sämtliche geleistete Beiträge abzüglich des Wertes für den gewährten Versicherungsschutz zurückverlangen. Zudem steht dem Verbraucher ein Anspruch auf Herausgabe der von der Versicherung gezogenen Nutzungen zu. Bei fondsgebundenen Versicherungen sind nach der Rechtsprechung allerdings eventuelle Fondsverluste vom Versicherungsnehmer zu tragen. In vielen Fällen ist die Rückabwicklung mittels erfolgreichem Widerspruch wirtschaftlich deutlich interessanter als eine Kündigung des Vertrages.

Oftmals übernimmt auch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung sämtliche Kosten der rechtlichen Interessenvertretung inklusive eines etwaigen Klageverfahrens, sofern sich die Versicherung nach erklärtem Widerspruch weigert, den Versicherungsvertrag rückabzuwickeln.

Rechtsanwalt Christoph Schneider von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen betroffenen Versicherungsnehmern entsprechende Ansprüche prüfen zu lassen. „In vielen Fällen lassen sich aufgrund der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gute Ergebnisse für die Versicherungsnehmer erzielen.“, so Rechtsanwalt Schneider, der bereits seit mehreren Jahren zahlreiche Mandanten in diesem Bereich betreut.

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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