Drei gegen Einen: Regionalverband verteidigt seine Windkraftplanung vor dem Verwaltungsgerichtshof

Morgen (19.11) um 10 Uhr beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Verhandlung wegen geplanter Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen in der Region Mittlerer Oberrhein. Kläger sind die Städte Baden-Baden und Ettlingen sowie die Gemeinde Malsch. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein wird vor Gericht von Verbandsdirektor Gerd Hager vertreten. „Ich nehme diese Herausforderung für den Regionalverband gerne an. Wir dürfen in Mannheim auf die Windstärke gespannt sein, gegen die sich mögliche Windkraftanlagen bereits auf dem Papier bewähren müssen“, so Hager.

Konkret bezweifeln die drei Kommunen die Gültigkeit der Teilfortschreibung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein für das Kapitel Erneuerbare Energien vom Dezember 2015. Darin sind sogenannte Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt. Die Stadt Ettlingen bezieht ihre Klage auf die komplette Teilfortschreibung. Die Stadt Baden-Baden beklagt die Vorrangfestlegungen für die Gebiete „Kälbelskopf / Wettersberg“ und „Lindel / Hohberg / Maienplatz“. In Malsch ist es das Gebiet „Hohberg / Sulzberg / Birkenschlag“. Im Nachgang zur Verhandlung wird der Regionalverband eine erste Einschätzung abgeben.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Baumeisterstraße 2
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 35502-0
Telefax: +49 (721) 35502-22
http://www.region-karlsruhe.de

Ansprechpartner:
Dr. Volkmar Baumgärtner
Telefon: +49 (721) 35502-29
Fax: +49 (721) 35502-22
E-Mail: volkmar.baumgaertner@region-karlsruhe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel