Haushaltshilfen in Zeiten von Corona richtig schützen – Was Arbeitgeber wissen müssen

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, muss für einen sicheren Arbeitsplatz sorgen. Zu Corona-Zeiten bedeutet das nicht nur eine sichere Leiter, Schutzhandschuhe und Hautschutzcreme. Private Arbeitgeber sind jetzt auch dazu verpflichtet, ihrer Haushaltshilfe als Mindestausstattung eine medizinische Maske zu stellen. Das gilt zum Beispiel, wenn sich mehrere Personen gleichzeitig in einem Raum befinden oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Masken muss der Arbeitgeber bezahlen. Darauf weist die Aktion Das sichere Haus (DSH), Hamburg, hin.

Um den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten und um persönliche Kontakte zu reduzieren, könnte der private Arbeitgeber für die Zeit, in der Hilfe bei ihm arbeitet, die Räumlichkeiten verlassen, wenn ihm das möglich ist.

Lüften ist immer eine sinnvolle Schutzmaßnahme – am besten schon, bevor die Hilfe in den Haushalt kommt. Ist Dauerlüften nicht möglich, sollte alle 20 Minuten für fünf bis zehn Minuten gelüftet. Zudem sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Aktion DAS SICHERE HAUS e.V. (DSH)
Holsteinischer Kamp 62
22081 Hamburg
Telefon: +49 (40) 298104-61
Telefax: +49 (40) 298104-71
http://das-sichere-haus.de

Ansprechpartner:
Aktion DAS SICHERE HAUS e.V. (DSH)
Telefon: +49 (40) 298104-61
Fax: +49 (40) 298104-71
E-Mail: info@das-sichere-haus.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel