GDL hat das Recht, für alle Mitglieder Tarifverträge abzuschließen

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat ihren dritten Arbeitskampf im laufenden Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn (DB) beendet. Über die gesamte Streikdauer zeigten über 19 000 Eisenbahner dem Management, was sie von seinen Aktionen und Provokationen halten. Begleitet wurde der Streik von Kundgebungen im gesamten Bundesgebiet, auf denen neben GDLern auch zahlreiche Mitglieder der dbb-Gewerkschaften ihrem Unmut über die DB Luft machten und die im Arbeitskampf befindlichen Kollegen solidarisch unterstützten. Dieselbe Unterstützung haben auch viele Mitglieder aus den Reihen der DGB-Gewerkschaften mit ihrer Teilnahme an den Kundgebungen und in schriftlichen Solidaritätsadressen an die GDL gezeigt.

Im Personenverkehr konnte aufgrund der hohen Streikwirkung der von der DB ausgerufene Notfahrplan nicht aufrechterhalten werden. Auch viele Güterzüge waren vom Streik betroffen. Der Arbeitskampf hat im Güterverkehr am 1. September, 17 Uhr und im Personenverkehr und der Infrastruktur am 2. September, 2 Uhr begonnen und endete am 7. September um 2 Uhr.

DB scheitert vor Gericht

Eine deutliche Abfuhr erhielt die DB beim zwischenzeitlichen Versuch, den laufenden Streik der GDL per Gerichtsverfahren zu stoppen. Sowohl das Arbeitsgericht Frankfurt am Main als auch das Hessische Landesarbeitsgericht wiesen die Anträge zurück. „Damit ist klar: Der Streik der GDL ist rechtmäßig, zulässig und verhältnismäßig“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Die Forderung nach Tarifverträgen für alle unsere Mitglieder an und auf den Zügen, auf den Stellwerken, in den Werkstätten und in der Verwaltung ist berechtigt. Die Manager wollen uns daran hindern, für alle unsere Mitglieder Tarifverträge abzuschließen, doch das ist für uns nicht verhandelbar. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit ist ein Grundrecht das uns zusteht, das Recht für alle unsere Mitglieder Tarifverträge abzuschließen ist für uns unabdingbar.“ Die GDL muss sich nicht auf Prozente einigen, wenn die Bahn sie dauerhaft als Gewerkschaft beschränken und daran hindern will, gewerkschaftliche Mehrheiten in den Betrieben zu organisieren.

Die Geschichte wiederholt sich

Der Vorgang ist nicht neu: „Schon 2014/2015 hat die DB den Versuch unternommen, den gerechten Arbeitskampf der GDL gerichtlich zu stoppen und den Abschluss von Tarifverträgen für unsere Mitglieder zu verhindern“, so Weselsky. „Damals wie heute scheiterte die DB vor Gericht. Dass wir diese  Farce wiederholen müssen, ist die Schuld eines Managements, das sich selbst die Taschen mit Steuergeldern füllt und zugleich den Arbeitnehmern die kleine Betriebsrente wegnehmen will.“

Schluss mit dem Verbrennen von Steuergeldern

Angesichts der sinnlosen Neuauflage durch einen geschichtsvergessenen DB-Vorstand sollten sich Wut und Frust der Reisenden gegen diejenigen richten, die erneut mit allen Mittel versucht haben, demokratische Grundrechte in diesem Land mit Füßen zu treten. „Wieso kann es sich ein Arbeitgeber erlauben, Steuergelder in Gerichtsverfahren gegen die eigenen Beschäftigten zu verbrennen, ohne dafür vom Eigentümer zur Räson gerufen zu werden“, so Weselsky.

Wie geht es weiter?

Die Frage, wie es nun weitergeht, muss das Management beantworten. Die GDL hat in dem Tarifkonflikt mehrfach Forderungen reduziert, um ihre Lösungsbereitschaft zu zeigen. „Wir werden der DB Zeit einräumen um zu überlegen, ob sie ihren Kurs gegen Kunden, Mitarbeiter und gesetzliche Grundrechte aufrechterhalten will. Falls dem so ist, sind weitere Streiks unabwendbar. Doch bei Vorlage eines echten und belastbaren Angebots für alle GDL-Mitglieder steht einer Wiederaufnahme der Verhandlungen nichts im Wege“, so Weselsky.

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