Vorgaben der neuen SV-RL häufig noch nicht umgesetzt

Auch ein Jahr nach der Veröffentlichung der Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern (SV-RL) haben viele Zahnärzte die neuen Vorgaben noch nicht umgesetzt. Das ist die Erfahrung von TÜV SÜD aus dem täglichen Prüfgeschehen vor Ort.

Mit der Aktualisierung der SV-RL hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, die Anforderungen an Röntgeneinrichtungen für die Anwendung am Menschen an den Stand der Technik und das novellierte Strahlenschutzrecht anzupassen. Solche Einrichtungen müssen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle fünf Jahre von einem behördlich bestimmten Sachverständigen auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz geprüft werden. Bei genehmigungspflichtigen Störstrahlern kann die zuständige Behörde solche Prüfungen anordnen.

„Die SV-RL legt unter anderem fest, dass beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen die Ausrüstungen vorhanden und die Maßnahmen getroffen sind, um nach dem Stand der Technik die Schutzvorschriften des Strahlenschutzrechts einzuhalten“, erklärt Norbert Eder, Sachverständiger und Strahlenschutzexperte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Mit der neuen SV-RL wurde unter anderem eine neue Liste mit erforderlichen Patientenschutzmitteln wie Schilddrüsenschutzschild, Schilddrüsenschutz und Patientenschutzschürze mit Schilddrüsenschutz veröffentlicht. Zudem wurden in der Richtlinie zusätzliche Anforderungen an Befundmonitore auf Basis der DIN 6868-157 oder der DIN V 6868-57 definiert, die bei der wiederkehrenden Prüfung erfüllt sein müssen“, so Eder. Eine Erleichterung gibt es nach Aussage des TÜV SÜD-Experten beim Austausch von dentalen Eintankstrahlern. Die erforderliche Teilabnahmeprüfung kann zunächst nur aus einer sogenannten Konstanzprüfung bestehen. Nur wenn die vorgegebenen Toleranzen überschritten werden, müssen auch die entsprechenden Messungen durchgeführt werden.

TÜV SÜD empfiehlt Betreibern, sich intensiv mit den neuen Anforderungen der SV-RL zu befassen und die Vorgaben umzusetzen. Die Sachverständigen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH führen Prüfungen von röntgentechnischen Geräten nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie Prüfungen nach der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) durch.

Weitere Informationen darüber unter www.tuvsud.com/strahlenschutz.

 

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