Vorstand und Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG empfehlen Schaltbau-Aktionären Annahme des Übernahmeangebots von Carlyle

  • Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht
  • Angebot ist finanziell angemessen und beinhaltet eine attraktive Prämie
  • Strategische Partnerschaft mit Carlyle ermöglicht der Schaltbau Holding AG, ihre langfristige Wachstums- und Investitionsstrategie fortzusetzen und zu beschleunigen
  • Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen Bekenntnis der Bieterin zu den gegenwärtigen Beschäftigungs- und Betriebsbedingungen, den Standorten von Schaltbau und zur Sicherung der Arbeitsplätze

Vorstand und Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG („Schaltbau“) (ISIN DE000A2NBTL2) haben heute gemäß § 27 WpÜG ihre gemeinsame begründete Stellungnahme („Begründete Stellungnahme“) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot („Übernahmeangebot“) der Voltage BidCo GmbH („Bieterin“), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Fonds, die von The Carlyle Group („Carlyle“) beraten werden, veröffentlicht. Vorstand und Aufsichtsrat haben den Inhalt des Übernahmeangebots sorgfältig geprüft und sind zu der Überzeugung gelangt, dass das Übernahmeangebot den strategischen Zielsetzungen und wohlverstandenen Interessen des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und Kunden in besonderem Maße gerecht wird. Daher begrüßen sie das Angebot der Bieterin uneingeschränkt und unterstützen es nachdrücklich. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer Begründeten Stellungnahme den Aktionären, das Übernahmeangebot anzunehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat halten den Angebotspreis für finanziell angemessen. Sie verweisen in ihrer Begründeten Stellungnahme insbesondere auf die finanzielle Attraktivität des Übernahmeangebots: Mit EUR 53,50 je Schaltbau-Aktie beinhaltet der Angebotspreis eine Prämie von 31,94 % auf den Schlusskurs der Schaltbau-Aktie im XETRA Handel der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Übernahmeangebots sowie eine Prämie in Höhe von 43,86 % auf den von der BaFin festgestellten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor der Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Übernahmeangebots.

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Absicht der Bieterin, die aktuelle Unternehmens-strategie von Schaltbau zu unterstützen und insbesondere Schaltbaus Marktposition als Anbieter von Produkten, Systemen und Lösungen für die Bahnindustrie und andere Industriebereiche zu stärken sowie das langfristige, nachhaltige Wachstum und den Wert der Gesellschaft weiter zu steigern. Die strategische Partnerschaft mit Carlyle wird es Schaltbau nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat ermöglichen, ihre langfristige Wachstumsund Investitionsstrategie fortzusetzen und zu beschleunigen. Schaltbau wird dabei in besonderem Maße von den ausgezeichneten Finanzierungsmöglichkeiten des Investors profitieren. Darüber hinaus kann Schaltbau Vorteile daraus ziehen, dass der Investor über fundierte Branchenkenntnisse in verschiedenen Segmenten und ein einzigartiges Netzwerk verfügt.

Zudem begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat das Bekenntnis der Bieterin zu den gegenwärtigen Beschäftigungs- und Betriebsbedingungen sowie den Standorten von Schaltbau und zur Sicherung der Arbeitsplätze.

Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 25. August 2021 begonnen und endet vorbehaltlich möglicher gesetzlicher Verlängerungen am 22. September 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

Die Begründete Stellungnahme wird im Internet unter der Adresse https://ir.schaltbaugroup.com im Bereich „Investor Relations“ in einer verbindlichen deutschen Fassung und einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Außerdem wird die Begründete Stellungnahme bei Schaltbau unter der Anschrift Hollerithstr. 5, 81829 München (Tel: +49 (0) 89 93005-0; Fax: +49 (0) 89 93005-398; E-Mail: investor@schaltbau.de), zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Auf die Veröffentlichung im Internet und die kostenlose Bereithaltung der Begründeten Stellungnahme wird durch Veröffentlichung einer Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger am 2. September 2021 hingewiesen.

Wichtiger Hinweis

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass allein die Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar.

Über die Schaltbau GmbH

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem Jahresumsatz von etwa 500 Mio. EUR und etwa 3.000 Mitarbeitern zu den international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge. Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und EMobility.

Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter: [url=https://schaltbaugroup.com/de]https://schaltbaugroup.com/de[/url]

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Schaltbau GmbH
Hollerithstraße 5
81829 München
Telefon: +49 (89) 93005-0
Telefax: +49 (89) 93005-350
http://www.schaltbau-gmbh.de

Ansprechpartner:
Investor Relations
Telefon: +49 (89) 93005-209
E-Mail: investor@schaltbau.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel