Gerichtstermin im Fiat-Abgasskandal: Was erwartet die Kläger in der Verhandlung?

Weit über 1000 Besitzer von Reise- und Wohnmobilen haben im Diesel-Abgasskandal den Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) auf Schadensersatz verklagt. Zuständig für die Klagen in erster Instanz sind die Landgerichte. Vor der ersten mündlichen Verhandlung haben Kläger natürlich viele Fragen. Muss ich anwesend sein? Was, wenn das Gericht die Anwesenheit anordnet? Mit welchen Fragen muss ich rechnen? Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist klar, dass eine Gerichtsverhandlung für Betroffene sehr aufregend, aber kein Grund ist, sich zu fürchten. Außerdem entscheiden Gerichte aufgrund der eingereichten Schriftsätze, die sind maßgeblich für das Urteil und nicht die Verhandlung. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber führen derzeit in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen Daimler. Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffene Verbraucher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check.

Fiat-Abgasskandal entscheidet sich ab der zweiten Instanz

Die mündliche Verhandlung im Abgasskandal von Fiat steht an. Die Kläger sind aufgeregt. Schließlich ist eine Gerichtsverhandlung für die meisten Bürger echtes Neuland. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die mündliche Verhandlung:

  • Muss ich bei der Verhandlung persönlich anwesend sein?

Das hängt vom Richter ab. Manche wollen den Kläger persönlich anwesend wissen, andere nicht. Die Gründe, warum die Anwesenheit erforderlich ist, sind höchst unterschiedlich. Sicherlich gibt es Dinge, die der Anwalt nicht im Detail wissen kann. Was waren zum Beispiel exakt die Motive für den Kauf eines bestimmten Wohnmobils? Hat die Kaufentscheidung etwas mit der vom Hersteller versprochenen Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs zu tun? Juristische Detailfragen werden an den Kläger nicht gestellt, zumal bei Fiat Chrysler sich die Rechtsprechung erst noch herausbilden muss. Falls die Gegenseite, also Fiat, in der Verhandlung ein Vergleichsangebot unterbreitet, kann nur der Kläger das Angebot annehmen oder ablehnen. Der Gesetzgeber schreibt dem Gericht ausdrücklich vor, nach den Chancen einer gütlichen Einigung zu fragen. Da eine solche Einigung in der ersten Instanz bei Dieselklagen sehr selten ist, verzichten viele Gerichte darauf, anzuordnen, dass der Kläger bei der mündlichen Verhandlung anwesend ist. Ganz wichtig: Ist die Anwesenheit angeordnet, muss der Kläger natürlich erscheinen.

  • Wie läuft eine mündliche Verhandlung ab?

Wer bei der mündlichen Verhandlung einen Showdown wie im Spielfilm erwartet, wird natürlich enttäuscht. Dieselklagen sind Massenverfahren. Die Gerichte bemühen sich, die Verfahren und die Verhandlungen zügig zu einem Ende zu bringen. Zwischen 10 und 20 Minuten dauert eine Verhandlung. Das Gericht checkt zu Beginn, wer anwesend ist und erläutert dann kurz, worum gestritten wird. Bestehen Einzelfragen, diskutieren die Anwälte den Sachverhalt. Wenn das Gericht Fragen an den Kläger hat, wird der angehört. Am Ende der Verhandlung teilt das Gericht oftmals mit, wie es den Streitfall einschätzt. Hier lässt sich erkennen, ob das Gericht zur Klageabweisung tendiert oder die rechtmäßigen Ansprüche des Verbrauchers feststellen will. Danach stellen die Anwälte ihre Anträge, die in der Regel deckungsgleich mit denen in den Schriftsätzen sind. Bereits vor der Verhandlung sind Klage und Klageerwiderung zwischen den Parteien ausgetauscht worden. Abschließend bestimmt das Gericht einen sogenannten "Verkündungstermin". Zu diesem Termin muss niemand erscheinen. Das dabei mündlich ausgesprochene Urteil wird natürlich auch schriftlich den Anwälten formal zugestellt. Der Klägeranwalt bespricht das Urteil dann mit dem Verbraucher.

  • In Diesel-Verfahren entscheiden Gerichte aufgrund der Schriftsätze

Das schnelle Abhandeln bei der mündlichen Verhandlung zeigt deren geringe Bedeutung. Maßgeblich für die Urteilsfindung sind die vorab dem Gericht zugestellten Schriftsätze. Die über 100 Seiten starke Klageschrift kann in einer mündlichen Verhandlung gar nicht tiefgreifend diskutiert, geschweige denn beurteilt werden. Letztlich ist die Verhandlung eine reine Formalie. Da sich in der Regel dabei kaum etwas Nennenswertes ereignet, besetzen die Klägeranwälte die Verhandlungen mit sogenannten Terminvertretern. Die protokollieren den Ablauf der Verhandlung und bringen die bereits im schriftlichen Verfahren eingebrachten Anträge vor Gericht erneut ein oder formulieren neue nach vorhergehender Absprache.

  • In der zweiten Instanz fallen die wichtigen Entscheidungen

Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals von Fiat Chrysler ist derzeit in vollem Gang. Über 1000 Klagen hat alleine die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eingereicht. Einige Landgerichte beschäftigen sich ernsthaft mit der Thematik, geben Gutachten in Auftrag und forschen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach, andere reichen die Verfahren mittels Klageabweisung an die zweite Instanz weiter. Spätestens bei den Oberlandesgerichten beschäftigen sich die Richter intensiv mit dem Thema. Und auch hier verhält es sich wie bei den Landgerichten: Entscheidend bei den Verfahren sind die Schriftsätze der Anwälte und nicht die Verhandlungen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht die Verbraucher im Fiat-Skandal insgesamt eindeutig auf der Siegerstraße. Auch im Abgasskandal von VW dauerte es, bis sich die Rechtsprechung verbraucherfreundlich gestaltete und der Bundesgerichtshof VW im Mai 2020 verurteilte. Von dieser erkämpften Rechtsprechung können auch die Verbraucher im Abgasskandal von Fiat Chrysler profitieren.

Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat-Abgasskandal

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Beweislast gegen den Autobauer mittlerweile erdrückend. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Hier eine kurze Zusammenfassung der Entwicklungen aus dem Jahr 2021:

  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
  • Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
  • Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof in einem VW-Fall erstritten.
  • Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
  • Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft über den Stand der Ermittlungen einholen.
  • Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
  • Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat-Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
  • Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
  • Das Landgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 ein Gutachten in Auftrage gegeben, das herausfinden soll, ob „in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind“ (Az. 3 O 761/21).
  • Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden. Und Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
  • Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
  • Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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