Das Rechenmodell arbeitet mit pauschalen Mieten, typisierten Kosten und standardisierten Zinssätzen. Das Problem: Individuelle Merkmale wie unterdurchschnittliche Mieten, Leerstand oder Sanierungsstau bleiben unberücksichtigt. Das Ergebnis ist häufig ein überhöhter Steuerwert.
Wann das Ertragswertverfahren greift
Das Finanzamt wendet das Ertragswertverfahren immer dann an, wenn eine Immobilie regelmäßige Erträge erwirtschaftet – typischerweise durch Vermietung oder Verpachtung. Betroffen sind Mehrfamilienhäuser, vermietete Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbeimmobilien. Typische Bewertungsanlässe sind Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Bewertungen von Betriebsvermögen oder Übertragungen unter Nießbrauchvorbehalt.
So rechnet das Finanzamt – und wo es hakt
Das Ertragswertverfahren setzt auf eine einfache Logik: Entscheidend sind die erwarteten Erträge aus Mieteinnahmen. Von der Jahresmiete zieht die Behörde pauschale Bewirtschaftungskosten ab und kapitalisiert den verbleibenden Ertrag mit einem standardisierten Liegenschaftszinssatz. Das Ergebnis ergibt den sogenannten Ertragswert, der den Bodenwert und den Gebäudewert kombiniert.
„Viele Eigentümer zahlen zu viel Steuer, weil sie die Bewertung durch das Finanzamt nicht hinterfragen. Dabei lassen sich die Ansätze mit einem qualifizierten Gutachten oft deutlich nach unten korrigieren", erklärt Katharina Heid, Geschäftsführerin der Heid Immobilienbewertung.
Wann der Steuerwert vom Marktwert abweicht
In Lübeck zeigt sich in der Praxis häufig, dass der vom Finanzamt angesetzte Wert deutlich über oder unter dem realen Marktwert liegt. Besonders in begehrten Altbauvierteln oder bei Objekten mit hohem Instandhaltungsstau kann die pauschale Methode zu Verzerrungen führen. Eigentümer, die den festgesetzten Wert anzweifeln, können ihn durch ein Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen widerlegen oder korrigieren lassen.
Wann ein Gegengutachten sinnvoll ist
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen kann den Steuerwert erheblich senken – besonders wenn die tatsächlichen Mieteinnahmen deutlich unter den Finanzamts-Ansätzen liegen, die Immobilie teilweise leer steht oder nicht marktgerecht vermietet ist pder Sanierungsstau den Wert mindert. Je größer die Abweichung zwischen pauschalem Ansatz und tatsächlichem Marktwert, desto höher ist das Einsparpotenzial.
Fazit
Das Ertragswertverfahren ist ein gesetzlich normiertes, aber stark vereinfachtes Bewertungsinstrument und führt bei vermieteten Immobilien häufig zu überhöhten Steuerwerten. Wer bei Erbschaft oder Schenkung ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten vorlegt, kann die Steuerlast oft erheblich senken. Entscheidend ist, den Bescheid nicht einfach hinzunehmen, sondern rechtzeitig mit fundierten Zahlen gegenzusteuern.
Über Heid Immobilienbewertung in Lübeck
Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Lübeck profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.
Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/…
Heid Immobilienbewertung Lübeck
Tel.: +49 800 909 02 82
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