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	<title>Firma ARAG SE, Autor bei News-Research</title>
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		<title>Tag der Nachbarschaft: Was im Garten erlaubt ist</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 May 2026 07:11:00 +0000</pubDate>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Im Garten endet die Gestaltungsfreiheit dort, wo Gesetze greifen. Was erlaubt ist, wird also nicht nur vom persönlichen Geschmack bestimmt, sondern auch von Bauordnungen, Verkehrssicherungspflichten und Verjährungsfristen. Anlässlich des Tages der Nachbarschaft am 25. Mai zeigen die ARAG Experten anhand aktueller Urteile, worauf Gartenbesitzer achten sollten.</p>
<p>Baumkontrolle: Wann sie Pflicht ist</b><br />
Abgestorbene Äste stellen ein Risiko dar, weil sie leicht abbrechen und herabfallen können. Doch müssen Bäume deshalb regelmäßig kontrolliert werden? Laut ARAG Experten kann tatsächlich eine jährliche Überprüfung erforderlich sein. In einem konkreten Fall verlangte ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn, dessen mehr als 80 Jahre alte Bäume regelmäßig auf Totholz überprüfen zu lassen, da Äste auf sein Grundstück ragten. Dem Baumbesitzer erschien das übertrieben. Ein Gutachter stellte jedoch fest, dass sich in den Baumkronen abgestorbene Äste mit einem Durchmesser von mehr als fünf Zentimetern befanden. Für das Gericht war damit klar: Eine jährliche Kontrolle durch fachkundiges Personal ist notwendig, um Gefahren zu vermeiden. Zusätzlich entschied das Gericht, dass auch die Hecke des Baumbesitzers an der Grundstücksgrenze zu hoch war und auf 1,80 Meter zurückgeschnitten werden muss (Landgericht Lübeck, Az.: 1 S 38/20).</p>
<p><b>Heckenstreit: Wann Ansprüche verjähren</b><br />
Wer sich gegen eine zu hohe Hecke des Nachbarn wehren möchte, sollte nicht zu lange warten. Nach dem Schleswig-Holsteinischen Nachbarrecht etwa beträgt die Frist zur Klageerhebung vier Jahre. Danach kann es passieren, dass die überhöhte Hecke hingenommen werden muss. Doch selbst ein erfolgreich erstrittenes Urteil wirkt nicht unbegrenzt, wie die ARAG Experten betonen. Ein Fall aus der Praxis zeigt, wie entscheidend das sein kann: Ein Mann hatte vor Gericht Recht bekommen und den Rückschnitt der Hecke seines Nachbarn durchgesetzt. Allerdings unternahm er anschließend jahrzehntelang nichts, um diesen Rückschnitt auch einzufordern. Erst mehr als 30 Jahre später verlangte er von seinem Nachbarn, dass er die Hecke stutzt. Zu spät: Das Gericht entschied, dass der Anspruch auf Vollstreckung verjährt ist. Der Rückschnitt konnte nicht mehr durchgesetzt werden (Landgericht Lübeck, Az.: 1 S 39/21).</p>
<p><b>Schottergärten: Wann ein Rückbau erforderlich ist<br />
</b>Ob naturnahe Blumenwiese, gepflegter Rollrasen oder moderner Schottergarten – über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Doch wer seinen Garten mit Kies und Steinen gestaltet, sollte vorsichtig sein: Ein Schottergarten kann genehmigungspflichtig sein und sogar gegen Umweltauflagen verstoßen. Daran ändern auch vereinzelte Zierpflanzen nichts, die zwischen den Steinen wachsen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine mit Kies bedeckte und durch Unkrautvlies versiegelte Fläche rechtlich als bauliche Anlage gilt. Damit kann sie dem in allen Landesbauordnungen verankerten Grünflächengebot widersprechen. Welche Konsequenzen das haben kann, zeigt ein aktueller Fall: Ein Hausbesitzer musste seinen Schottergarten wieder entfernen, weil er den Vorgarten ohne erforderliche Genehmigung umgestaltet hatte (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Az.: 8 S 388/25).</p>
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		<title>Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/05/von-namen-bis-vertrge-was-sich-mit-der-ehe-ndert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 06:55:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/05/von-namen-bis-vertrge-was-sich-mit-der-ehe-ndert/" data-wpel-link="internal">Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge – und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen Überblick über die wichtigsten Punkte, inklusive der Neuerungen beim Namensrecht.</p>
<p>Mehr Freiheit beim Familiennamen</b><br />
Seit Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes <a href="https://www.arag.com/de/verbraucherinformation/neues-namensrecht-mehr-freiheit-fuer-familien/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Namensrecht</a>. Ehepaare können seither deutlich freier entscheiden, welchen Namen sie künftig führen möchten. Das Wichtigste: Das Tragen von Doppelnamen, die sich aus dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes zusammensetzen, ist für beide Ehepartner erlaubt. Vorher musste einer der beiden Partner nach der Heirat seinen Nachnamen beibehalten und durfte den des Partners nicht anhängen. <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1415146/umfrage/umfrage-zur-nachnamenwahl-in-deutschland-nach-alter-und-geschlecht/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">In drei von vier Fällen</a> war es die Frau, die ihren Geburtsnamen aufgab und den Nachnamen des Mannes übernahm. Nun dürfen, je nach Gusto, die einzelnen Namen mit Bindestrich verbunden werden, müssen es aber nicht mehr. Alternativ bleibt es nach Auskunft der ARAG Experten aber weiterhin möglich, dass der eigene Name behalten wird oder ein Partner den gemeinsamen Familiennamen führt und der andere zusätzlich einen Begleitnamen.</p>
<p><b>Neue Optionen auch für Kinder</b><br />
Wählt das Ehepaar einen gemeinsamen Doppelnamen, wird er zum Familiennamen, den auch die Kinder tragen können. Und zwar auch dann, wenn nur ein Elternteil den Doppelnamen wählt. Eine weitere große Neuerung, auf die die ARAG Experten hinweisen: Kinder haben sogar die Wahl, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Zudem können Kinder einen Namen leichter ablegen, wenn sich die Eltern trennen und ihr Name nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt. Ein volljähriges Kind kann seinen Namen ohne Anlass einmalig ändern: Also entweder aus dem Doppelnamen nur einen machen oder vom Namen des einen Elternteils zu dem des anderen wechseln oder aber einen Doppelnamen bestehend aus den Namen beider Elternteile annehmen. Was nach wie vor nicht möglich ist: bei mehreren Kindern verschiedene Namenskonstellationen zu haben. Alle folgenden Kinder müssen denselben Nachnamen wie das erste Kind tragen.</p>
<p><b>Namenskonstellationen, die weiterhin nicht möglich sind</b><br />
Weiterhin nicht erlaubt ist es, zwei Namen zu einem neuen zu verschmelzen: So kann beispielsweise aus den Einzelnamen Müller und Lüdenscheidt nicht „Müllerlüdenscheidt“ werden. Auch Bandwurm-Namen über Generationen oder mehrere Eheschließungen hinweg sind nicht möglich. So kann Herr Müller-Lüdenscheidt nach der Scheidung zwar Frau Meier-Schulze heiraten, dann aber nicht Meier-Schulze-Müller-Lüdenscheidt heißen. Das Namensrecht beschränkt die Zusammensetzung auf zwei Namen. Jeder Partner sucht sich also einen Teil seines Doppelnamens aus und bildet daraus einen neuen. Ebenso ausgeschlossen ist eine neue Kombination von Namen: Lüdenmüller oder Müllerscheidt wird also keine Option.</p>
<p><b>Rechtliche Folgen der Ehe</b><br />
Mit der Eheschließung entstehen nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Bindungen. Ein zentraler Punkt ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Ohne Ehevertrag leben Paare automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Vermögen, das während der Ehe erworben wird, wird im Fall einer Trennung grundsätzlich ausgeglichen.</p>
<p>Darüber hinaus sind Ehepartner einander zu Unterhalt verpflichtet und haben umfassende Auskunftsrechte über finanzielle Verhältnisse. Zudem greifen gesetzliche Regelungen im Erbrecht: Ehepartner sind hier besonders abgesichert. Die ARAG Experten raten: Wer individuelle Regelungen möchte, kann diese in einem Ehevertrag festlegen. Das kann vor allem bei Selbstständigkeit, Immobilienbesitz oder großen Vermögensunterschieden sinnvoll sein.</p>
<p><b>Gemeinsam besser abgesichert</b><br />
Die Hochzeit ist ein guter Anlass, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen, um Doppelversicherungen zu vermeiden und gleichzeitig Versorgungslücken zu schließen. In vielen Bereichen ergeben sich durch die Ehe Vorteile oder Anpassungsbedarf. So können Ehepaare etwa in der Haftpflichtversicherung häufig einen gemeinsamen Vertrag nutzen. Auch bei der Krankenversicherung, egal, ob gesetzlich oder privat, sollten Tarife und Familienoptionen geprüft werden. Zudem raten die ARAG Experten zu einem Blick auf bestehende Policen: Begünstigte in Lebensversicherungen oder Altersvorsorgeverträgen sollten gegebenenfalls aktualisiert werden.</p>
<p><b>Verträge rund um die Hochzeit</b><br />
Ob Location, Catering oder Fotograf – rund um die Hochzeit werden zahlreiche Verträge geschlossen. Dabei sollten Paare trotz großer Vorfreude die Bedingungen sorgfältig prüfen. Worauf es laut ARAG Experten ankommt, sind unter anderem die Stornobedingungen: Welche Kosten fallen bei kurzfristigen Änderungen oder Absagen der Hochzeit an? Auch die Zahlungsmodalitäten sind einen genauen Blick wert, denn hier sind unter Umständen Anzahlungen geregelt, die mit Fristen verbunden sind. Wer diese verschläft, muss mit Aufschlägen rechnen. Gerade bei hohen Kosten empfehlen die ARAG Experten, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.</p>
<p><b>Formalitäten nach der Hochzeit</b><br />
Wer heiratet, sollte einige Formalitäten im Blick behalten, um den neuen Lebensabschnitt auch rechtlich sauber zu regeln. Und dieser Teil sollte zeitnah nach der Feier erledigt werden. An erster Stelle steht laut ARAG Experten die Aktualisierung der Ausweisdokumente. Wer seinen Namen geändert hat, ist gemäß Personalausweisgesetz (PAuswG) verpflichtet, beim zuständigen Bürgeramt unverzüglich einen neuen Personalausweis zu beantragen. Durch eine Namensänderung wird der Personalausweis ungültig. Wer einen Reisepass besitzt, muss auch den neu beantragen. Tipp der ARAG Experten: Wer in die Flitterwochen ins Ausland verreisen will, kann den Antrag schon vor der Hochzeit stellen. Auch der Führerschein sollte angepasst werden. Parallel dazu ist es sinnvoll, die Meldebehörde über die Eheschließung zu informieren. Häufig geschieht das zwar automatisch, dennoch lohnt sich ein kurzer Check, ansonsten muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.</p>
<p>Ebenso wichtig ist natürlich die Steuer. Ehepaare können ihre Steuerklassen ändern und so finanzielle Vorteile nutzen. Ein Antrag beim Finanzamt genügt laut ARAG Experten. Darüber hinaus sollten Bankkonten und bestehende Verträge überprüft und, falls nötig, aktualisiert werden. Informiert werden müssen auch Arbeitgeber sowie die Rentenversicherung. Wer Abonnements und Mitgliedschaften hat, sollte auch diese ändern.</p>
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		<title>Kein Schadensersatz bei Sturz durch Schlagloch</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/05/kein-schadensersatz-bei-sturz-durch-schlagloch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2026 06:58:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Landau entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass ein schweres Schlagloch zwar eine Pflichtverletzung des Landes wegen unzureichender Straßeninstandhaltung darstellen kann, dies jedoch nicht automatisch zu Schadensersatz führt. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/05/kein-schadensersatz-bei-sturz-durch-schlagloch/" data-wpel-link="internal">Kein Schadensersatz bei Sturz durch Schlagloch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Landgericht Landau entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass ein schweres Schlagloch zwar eine Pflichtverletzung des Landes wegen unzureichender Straßeninstandhaltung darstellen kann, dies jedoch nicht automatisch zu Schadensersatz führt. Im konkreten Fall wurde die Straße als verkehrswidrig eingestuft und die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dennoch ging ein gestürzter E Bike Fahrer leer aus, weil das Schlagloch für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer erkennbar gewesen wäre. Da der Kläger selbst nicht ausreichend auf die Fahrbahn geachtet hatte, überwog seine Eigenverantwortung laut Entscheidung des Landgerichts Landau in der Pfalz entscheidend (Az.: 3 O 186/23).<br />
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://lgld.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/recht-im-alltag-1-2026" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung</a>.</div>
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		<item>
		<title>Fehlende Poolliegen können Reisemangel sein</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/05/fehlende-poolliegen-knnen-reisemangel-sein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2026 06:57:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, welches entschieden hat, dass dauerhaft mit Handtüchern blockierte Sonnenliegen am Hotelpool einen Reisemangel darstellen können, wenn Hotelpersonal oder Reiseveranstalter nicht [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, welches entschieden hat, dass dauerhaft mit Handtüchern blockierte Sonnenliegen am Hotelpool einen Reisemangel darstellen können, wenn Hotelpersonal oder Reiseveranstalter nicht dagegen einschreiten. Im konkreten Fall hatte ein Urlauber eine Pauschalreise nach Kos gebucht, bei der die Liegen täglich bereits ab früh morgens reserviert waren, ohne tatsächlich genutzt zu werden. Daher konnten er und seine Familie den Poolbereich kaum benutzen. Trotz Beschwerden wurde keine Abhilfe geschaffen. Das Amtsgericht Hannover wertete dies als Mangel der Reise und sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises für zehn Tage um 15 Prozent zu (Az.: 527 C 9826/25).<br />
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8590dc04-10ce-4656-869c-2a8ee649e728" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung</a> .</div>
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		<title>E-Ladesäulen: Was ist beim Laden und Parken erlaubt?</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/05/e-ladesulen-was-ist-beim-laden-und-parken-erlaubt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2026 07:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rund um E Ladesäulen kommt es im Alltag immer wieder zu Unsicherheiten – etwa wenn Ladeplätze blockiert sind, zusätzliche Gebühren anfallen oder Fahrzeuge abgeschleppt werden. Dabei gelten inzwischen klare Vorgaben, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/05/e-ladesulen-was-ist-beim-laden-und-parken-erlaubt/" data-wpel-link="internal">E-Ladesäulen: Was ist beim Laden und Parken erlaubt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Rund um E Ladesäulen kommt es im Alltag immer wieder zu Unsicherheiten – etwa wenn Ladeplätze blockiert sind, zusätzliche Gebühren anfallen oder Fahrzeuge abgeschleppt werden. Dabei gelten inzwischen klare Vorgaben, die sich aus Verkehrsrecht, Vertragsbedingungen und aktueller Rechtsprechung ergeben. Die ARAG Experten geben einen Überblick über typische Situationen und die wichtigsten Regeln.</p>
<p>Darf ein Verbrenner auf einem Parkplatz für E Autos stehen?<br />
</b>E Parkplätze sind in der Regel ausdrücklich für Elektrofahrzeuge reserviert, insbesondere wenn dort eine Ladesäule steht. Nach Auskunft der ARAG Experten müssen Fahrer von E Autos darauf vertrauen können, dass diese Flächen frei bleiben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass ein Verbrenner auch dann abgeschleppt werden darf, wenn er niemanden konkret behindert, die Fläche aber erkennbar für E Fahrzeuge mit Lademöglichkeit vorgesehen ist (Az.: 14 K 7479/22).</p>
<p><b>Was gilt für Blockiergebühren an Ladesäulen?<br />
</b>Viele Betreiber verlangen Gebühren, wenn ein E Auto nach vollständiger Ladung zu lange an der Säule stehen bleibt. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe: Eine solche Vertragsklausel ist rechtmäßig, weil Nutzer die Säulen nach Abschluss des Ladevorgangs räumen müssen und Anbieter ein berechtigtes Interesse an einer schnellen Verfügbarkeit haben (Az.: 6 C 184/23). Nutzer sollten daher vorab die Bedingungen der jeweiligen Anbieter genau prüfen. Sie gelten laut ARAG Experten auch dann, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt länger steht, weil beispielsweise ein Termin doch länger dauert als geplant.</p>
<p><b>Welche Regeln gelten beim Laden unterwegs?<br />
</b>Beim Reisen mit dem E Auto sind sowohl technische als auch organisatorische Dinge zu beachten. Die ARAG Experten empfehlen, Ladepunkte bereits bei der Wahl des Reiseziels zu berücksichtigen, da die Reichweite vieler Elektrofahrzeuge nach wie vor begrenzt ist. Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze bieten zunehmend eigene Wallboxen an. In vielen Regionen stehen zudem öffentliche Ladepunkte zur Verfügung, die häufig über Apps freigeschaltet werden können. Da nicht jede Ladesäule mit Kartenlesegeräten ausgestattet ist, sind entsprechende Apps oder Ladekarten für das Ausland unerlässlich. In Ländern mit dünnerem Ladenetz, wie in Teilen Südosteuropas, ist es ratsam, früher nachzuladen, um mögliche Ausfälle einzelner Säulen auszugleichen.</p>
<p><b>Wie funktionieren Apps, Ladekarten und die Freischaltung?</b><br />
Für deutsche und europäische Ladepunkte bieten viele Hersteller und unabhängige Anbieter Navigations-Apps an, die verfügbare Säulen, Steckerarten und Ladeleistungen anzeigen. Die ARAG Experten raten, bei Auslandsreisen die App eines regionalen oder länderspezifischen Anbieters zu nutzen, weil sie häufig zuverlässiger funktioniert als eine RFID (Radio Frequency Identification) Karte aus Deutschland. Bei diesen Karten handelt es sich um kontaktlose Chipkarten, die per Funk ausgelesen werden und den Ladevorgang an der Säule freischalten. Auch QR Codes an Ladesäulen können zur Aktivierung genutzt werden und führen in der Regel zu einer webbasierten Bezahlseite. Die ARAG Experten warnen allerdings vor manipulierten QR-Codes an Ladesäulen. Bei dem sogenannten „Quishing“ werden gefälschte QR-Codes über die Original-Codes der Anbieter geklebt. Diese Codes sollten eigentlich zur Bezahlung des Ladevorgangs führen, leiten jedoch direkt auf die – oft täuschend echt aussehenden – Internetseiten von Kriminellen.</p>
<p><b>Welche Zahlungsmethoden sind an Ladesäulen verbreitet?</b><br />
App basiertes Bezahlen ist an vielen Ladesäulen weiterhin Standard. Kreditkarte und Girocard werden dagegen noch nicht überall akzeptiert. Die ARAG Experten verweisen auf die Vorgaben der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (kurz: AFIR): Neu errichtete öffentlich zugängliche Ladesäulen müssen mit einer Kartenzahlungsmöglichkeit ausgestattet sein; bestehende Anlagen müssen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet werden. Daher bleiben Apps, QR Codes und Ladekarten in der Praxis zunächst weit verbreitet. In Ländern mit weniger vernetzter Infrastruktur können zusätzliche Gebühren anfallen, wenn Anbieter unterschiedliche Abrechnungssysteme nutzen.</p>
<p><b>Was tun, wenn das E Auto unterwegs liegen bleibt?</b><br />
Sollte ein Ladevorgang nicht funktionieren oder der Akku unterwegs leer werden, empfehlen die ARAG Experten zunächst den Kontakt mit dem Hersteller, da viele Anbieter einen eigenen Notdienst haben. Alternativ können Pannendienste oder ein Kfz Schutzbrief helfen. Manche Pannenhelfer bieten mobiles Nachladen an, andere transportieren das Fahrzeug zur nächsten funktionsfähigen Säule. Wichtig ist, im Vorfeld zu klären, welche Leistungen im eigenen Vertrag enthalten sind.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
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		<title>Bienen und Wespen am Haus: Was ist rechtlich zu beachten?</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/05/bienen-und-wespen-am-haus-was-ist-rechtlich-zu-beachten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2026 07:05:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Jeder Deutsche isst pro Jahr rund ein Kilogramm Honig. Kein Wunder also, dass das Halten von eigenen Bienenvölkern und das Produzieren des eigenen Honigs voll im Trend liegt. Immer mehr Stadtbewohner [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/05/bienen-und-wespen-am-haus-was-ist-rechtlich-zu-beachten/" data-wpel-link="internal">Bienen und Wespen am Haus: Was ist rechtlich zu beachten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Jeder Deutsche isst pro Jahr rund <a href="https://de.statista.com/themen/9185/honig-und-imkerei/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ein Kilogramm Honig</a>. Kein Wunder also, dass das Halten von eigenen Bienenvölkern und das Produzieren des eigenen Honigs voll im Trend liegt. Immer mehr Stadtbewohner entdecken die Honigbiene als Haus- und Nutztier. Mittlerweile gibt es hierzulande mehr als <a href="https://deutscherimkerbund.de/zahlen-fakten/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">140.000 passionierte Imker</a> . Passend zum Weltbienentag am 20. Mai zeigt ein aktuelles Urteil aus Köln jedoch, dass selbst gut gemeinte Naturverbundenheit rechtliche Grenzen haben kann. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was erlaubt ist, wann Nachbarn mitreden dürfen, wie man mit den summenden Tieren richtig umgeht und wer für Schäden durch die Insekten aufkommt.</p>
<p>Darf jeder seine eigenen Bienen haben?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Ja. Die Bienenhaltung ist auf geeigneten Grundstücken oder in Gärten grundsätzlich erlaubt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) (Paragraf 906 Absatz 1 Satz 1) müssen Nachbarn Bienenflug tolerieren, wenn die Nutzung ihres Grundstücks dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.</p>
<p><b>Sind Bienen auf dem Balkon erlaubt?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Auch wenn privates Imkern voll im Trend liegt, eignet sich nicht jeder Ort dafür. Balkone von Mehrparteienhäusern können zum Beispiel problematisch sein. In einem aktuellen Fall vor Gericht hatten Wohnungseigentümer zum Ärger der Nachbarn mehrere Bienenkästen auf ihrem Balkon aufgestellt. Das Landgericht Köln entschied, dass Bienenvölker auf einem Balkon ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft unzulässig sind. Die Haltung könne für andere Bewohner eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen und überschreite die übliche Wohnnutzung (Az.: 15 S 17/25).</p>
<p><b>Worin liegt das größte Konfliktpotenzial beim privaten Imkern?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Ökologisch gesehen sind Honigbienen unbestritten äußerst wertvoll. Sie bestäuben Obstbäume, Gemüse und zahlreiche Wildpflanzen. Gleichzeitig können Bienenvölker vor allem in dicht besiedelten Wohngebieten Konflikte auslösen. Entscheidend ist deshalb immer der Einzelfall. Juristisch wird häufig darauf abgestellt, ob sich ein durchschnittlicher Nachbar verständlicherweise gestört fühlen könnte, etwa durch viele fliegende Bienen, durch Stiche oder durch Verschmutzungen auf Terrasse oder Balkon. Geht die Beeinträchtigung über das zu tolerierende Maß hinaus, greift der Paragraf 1004 BGB. Danach haben Nachbarn einen Unterlassungsanspruch.</p>
<p><b>Was bedeutet ein Unterlassungsanspruch konkret?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Ein Unterlassungsanspruch bedeutet zunächst, dass der betroffene Nachbar verlangen kann, dass die störende Beeinträchtigung künftig unterbleibt. In der Praxis wird der Bienenhalter also aufgefordert, die Ursache zu beseitigen. Beispielsweise indem er die Bienenkästen entfernt oder an einen anderen, geeigneteren Ort bringt. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Anspruch auch vor Gericht durchgesetzt werden. Stellt ein Gericht fest, dass tatsächlich eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt, kann es dem Halter untersagen, weiterhin Bienenvölker an diesem Ort zu halten. Hält sich der Betroffene nicht daran, können Ordnungsgelder oder weitere rechtliche Schritte folgen.</p>
<p><b>Was gilt für Wespen und Wespennester?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Während Bienen meist friedlich sind und nur stechen, wenn sie sich bedroht fühlen, sorgen im Sommer häufig Wespen für Ärger am Kaffeetisch. Doch genauso wie Wildbienen oder Hornissen stehen einige spezielle Wespenarten unter Schutz und dürfen daher nicht einfach getötet oder ihre Nester zerstört werden. Wer ein Nest am Haus entdeckt, sollte deshalb nicht selbst aktiv werden. Wer diese Tiere oder ihre Nester ohne Genehmigung stört oder beseitigt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. In vielen Fällen helfen Fachleute, wie Schädlingsbekämpfer oder speziell geschulte Umsiedler, die Tiere sicher an einen anderen Ort zu bringen.</p>
<p><b>Wie findet man denn seriöse Hilfe?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Um sich vor überteuerten Notdiensten zu schützen, rate ich, sich an Umweltämter, lokale Imkervereine, den <a href="https://vfoes.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e. V.</a> oder den <a href="https://www.dsvonline.de/dsv/index.php" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Deutschen Schädlingsbekämpfer Verband e. V.</a> zu wenden. Sie vermitteln qualifizierte Fachleute mit Sachkundenachweis. Seriöse Anbieter informieren am Telefon transparent über Preise und Vorgehensweise und drängen nicht auf sofortige Zahlung. Eine Recherche im Internet sollte stets mit einem Blick ins Impressum beginnen, um zu prüfen, ob es sich um einen echten lokalen Betrieb handelt.</p>
<p><b>Wer zahlt eigentlich, wenn es zu Schäden durch Insekten kommt?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Da Holz der Grundstoff für den Nestbau von Wespen ist, können an Verschalungen aus Holz oder Holzverkleidungen am Haus leicht Schäden entstehen. Je nach Situation können Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen helfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hausratversicherung springt beispielsweise dann ein, wenn durch eindringende Insekten Schäden an Möbeln, Kleidung oder technischen Geräten entstehen. Die Wohngebäudeversicherung kann leisten, wenn es zu Gebäudeschäden kommt, beispielsweise wenn ein Wespennest die Fassade beschädigt und daraufhin Regenwasser eindringt. Entscheidend ist dabei, ob solche Risiken in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich eingeschlossen sind.</p>
<p>Kommt es beim Umsiedeln oder Entfernen der Insekten durch unsachgemäße Arbeit zu Schäden am Gebäude, sollte ein Sachverständiger für Schädlingsbekämpfung eingeschaltet werden. Dieser überprüft die Arbeit und stellt bei Bedarf ein Gutachten aus. Da diese Dienstleistung kostenpflichtig ist, lohnt sich ein solcher Schritt in der Regel nur, wenn ein Gerichtsverfahren geplant ist, um Schadensersatz zu erstreiten.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
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			</item>
		<item>
		<title>Tierische Fälle vor Gericht</title>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn vermeintlich harmlose Situationen plötzlich rechtliche Folgen haben, lohnt es, genauer hinzuschauen. Wer haftet nach einem Unfall im Streichelzoo? Wer trägt das Risiko, wenn ein Tier beim Einschläfern die Ärztin [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Wenn vermeintlich harmlose Situationen plötzlich rechtliche Folgen haben, lohnt es, genauer hinzuschauen. Wer haftet nach einem Unfall im Streichelzoo? Wer trägt das Risiko, wenn ein Tier beim Einschläfern die Ärztin verletzt? Und dürfen Städte das Füttern von Tauben wirklich verbieten? Die ARAG Experten ordnen drei aktuelle Entscheidungen ein.</p>
<p>Umgerannt im Streichelzoo: Wer trägt das Risiko?</b><br />
In einem Tierpark betrat eine Urlauberin das Streichelgehege mit afrikanischen Zwergziegen. Dort wurde sie von einer Ziege umgerannt und verletzte sich so schwer am Knie, dass eine Operation und eine längere Krankschreibung notwendig wurden. Ihre Krankenkasse verlangte anschließend vom Tierpark die Erstattung von rund 30.000 Euro Behandlungskosten. Nach Auskunft der ARAG Experten sah das Landgericht Stralsund dafür jedoch keine Grundlage (Az.: 2 O 77/25). Wer ein Streichelgehege betritt, muss mit typischem Tierverhalten rechnen. Im konkreten Fall konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Ziege besonders aggressiv war oder die Frau gezielt angegriffen hat. Entscheidend war für die Richter zudem, dass der Tierpark seine Sorgfaltspflichten erfüllt hatte. Die eingesetzte Ziegenrasse ist für Streichelgehege üblich, die Tiere waren ausreichend versorgt und es lagen keine Hinweise auf besondere Gefahren vor.</p>
<p><b>Pony fällt bei Einschläferung auf Ärztin: Wer haftet?</b><br />
In einem weiteren Fall sollte eine Tierärztin ein schwer krankes Pony einschläfern. Während des Eingriffs verlor das Tier die Kontrolle über seinen Körper, kippte zur Seite und fiel auf die behandelnde Ärztin. Diese wurde verletzt und verlangte von der Halterin des Ponys Schmerzensgeld. Begründung: Es habe sich eine typische Tiergefahr verwirklicht, für die die Halterin nach Paragraf 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hafte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bewertete die Situation anders (Az.: 3 U 127/25). Nach Darstellung der ARAG Experten argumentierten die Richter, dass ein Pony, das gerade eingeschläfert wird, nicht mehr eigenständig „tierisch“ handelt. Das Umfallen sei in diesem Stadium nicht Ausdruck unberechenbaren Tierverhaltens, sondern allein der injizierten Betäubung und der Schwerkraft geschuldet. Die Bewegung des Tieres sei durch den medizinischen Eingriff verursacht worden, nicht durch eine spontane Reaktion.</p>
<p><b>Ist das Füttern von Tauben Tierschutz?</b><br />
Die ARAG Experten berichten über einen Fall, bei dem eine Bürgerin in der Innenstadt von Emsdetten regelmäßig Futter für Tauben auslegte. Die Kommune untersagte ihr dieses Verhalten per Bescheid. Die Frau klagte dagegen und berief sich auf ihre moralische Verpflichtung, die Tiere zu versorgen. Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte das Verbot (Az.: 1 K 1474/21). Das Taubenfüttern ist kein grundrechtlich geschütztes Verhalten, das Städte hinnehmen müssen. Kommunen dürfen das Füttern untersagen, um die Taubenpopulation zu begrenzen und Verschmutzungen durch Taubenkot zu reduzieren. Auch das Argument der Klägerin, aus Tierschutzgründen handeln zu müssen, überzeugte das Gericht nicht. Der Tierschutz ist zwar ein wichtiger Aspekt, muss aber mit anderen öffentlichen Interessen, wie Sauberkeit und Ordnung im Stadtgebiet, abgewogen werden.</div>
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		<title>Verspätete Airline muss auch für Bier und Wein aufkommen</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/05/versptete-airline-muss-auch-fr-bier-und-wein-aufkommen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 07:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[abflug]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Köln entschied laut ARAG Experten, dass Airlines bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Erfrischungen bereitstellen müssen. Tun sie das nicht, können Fluggäste die Kosten ersetzt verlangen – auch für [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Amtsgericht Köln entschied laut ARAG Experten, dass Airlines bei längeren Verspätungen oder Annullierungen Erfrischungen bereitstellen müssen. Tun sie das nicht, können Fluggäste die Kosten ersetzt verlangen – auch für Bier und Wein in angemessenem Umfang. Hochprozentiger Alkohol ist davon jedoch ausgeschlossen. Zudem verurteilte das Gericht die Airline zur Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Person, da ein IT-Ausfall, der in diesem Fall für die Abflug-Probleme gesorgt hatte, keine außergewöhnlichen Umstände darstellte (Az.: 164 C 1107/24).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://nrwe.justiz.nrw.de/ag_koeln/j2025/164_C_1107_24_Urteil_20250507.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung</a> .</div>
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		<title>Medikamentensucht: Gericht verurteilt Apotheker zu Schmerzensgeld</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/05/medikamentensucht-gericht-verurteilt-apotheker-zu-schmerzensgeld/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 07:15:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Apotheker muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er ihr über Jahre rezeptpflichtige, suchterzeugende Medikamente ohne Rezept verkauft hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah laut ARAG Experten darin eine schwere Pflichtverletzung, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/05/medikamentensucht-gericht-verurteilt-apotheker-zu-schmerzensgeld/" data-wpel-link="internal">Medikamentensucht: Gericht verurteilt Apotheker zu Schmerzensgeld</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Ein Apotheker muss einer Frau Schmerzensgeld zahlen, weil er ihr über Jahre rezeptpflichtige, suchterzeugende Medikamente ohne Rezept verkauft hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah laut ARAG Experten darin eine schwere Pflichtverletzung, durch die die Medikamentenabhängigkeit zumindest aufrechterhalten wurde. Wegen Verjährung und eines 40-prozentigen Mitverschuldens der Kundin fiel das Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro geringer als beantragt aus (Az.: 8 U 131/24).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/schmerzensgeldanspruch-fuer-klaegerin-bestaetigt" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung</a> .</div>
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		<title>Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/05/nachbar-darf-zufahrt-zur-garage-verweigern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 07:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/05/nachbar-darf-zufahrt-zur-garage-verweigern/" data-wpel-link="internal">Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht an frühere Absprachen mit dem Vorbesitzer gebunden. Die ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach auch ein Notwegerecht nicht allein deshalb besteht, weil eine Garage nicht mehr mit dem Auto erreichbar ist. Im konkreten Fall konnte ein Garagenbesitzer seine Garage daher nicht mehr für seinen Pkw nutzen (Az.: 7 O 324/25).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://lgft.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/entscheidung-des-monats-april-2026" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung</a> .</div>
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