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	<title>Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), Autor bei News-Research</title>
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		<title>CGB kritisiert Senatsbeschluss zu Ausnahmeregelungen vom Ladenschlussgesetz</title>
		<link>https://www.news-research.net/2024/02/cgb-kritisiert-senatsbeschluss-zu-ausnahmeregelungen-vom-ladenschlussgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Feb 2024 15:31:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Seit Jahren streiten der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV für die Einhaltung des Sonntagsschutzes und gegen eine Aufweichung des Sonntagsverkaufsverbotes im Einzelhandel. Eine aktuelle reprä­sentative Meinungsumfrage [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Seit Jahren streiten der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV für die Einhaltung des Sonntagsschutzes und gegen eine Aufweichung des Sonntagsverkaufsverbotes im Einzelhandel. Eine aktuelle reprä­sentative Meinungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass CGB und DHV mit ihrer Ablehnung erweiterter Sonn­tagsöffnungen richtig liegen. 53 Prozent der Befragten lehnten ebenso wie die christlichen Gewerk­schaften eine Lockerung des Verbotes der Ladenöffnungen an Sonntagen ab. Lediglich 37 Pro­zent befürworten solche Lockerungen. Gleichwohl hat der Bremer Senat am 06.12.24 auch für dieses Jahr wieder groß­zügige Ausnahmeregelungen für Ausnahmen vom Sonntagsverkaufsverbot in der Stadt­gemeinde Bremen beschlos­sen.</p>
<p>Entsprechend den Vorschlägen des Handelsverbandes Nordwest hat der Senat per Verordnung Sonntagsöffnungen anlässlich von zwölf Veranstaltungen genehmigt. Der CGB hatte bereits in sei­ner Stellungnahme zum Verordnungsent­wurf darauf hingewiesen, dass es sich bei Veranstaltungen wie dem Vegesacker Kinderfest, den Dorffesten in Findorff und Oslebshausen, dem Weinfest in Borgfeld, der Gewerbeschau und der Messe WeserArt in Osterholz sowie dem Gröpelinger Sommer und Feuerspuren-Festival in Gröpelingen jeweils nur um ortsteilbezo­gene Events ohne besondere wirtschaftliche oder touristische Bedeutung handelt, die eine Ausnahme vom Sonntags­verkaufsver­bot rechtfertigen würden. Von den vom Handelsverband für eine Sonntagsöffnung genannten An­lässen rechtfertigen nach Auffassung des CGB und seiner zuständige Berufsgewerkschaft DHV so­mit lediglich die Osterwiese, La Strada, das Vegefest so­wie der Freimarkt eine Sonntagsöffnung. Dies gilt insbesondere für den Bremer Freimarkt, bei dem aufgrund der unstrit­tig besonderen Be­deutung auch auf eine räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden könnte.</p>
<p>Der CGB kritisiert bereits seit Jahren, dass der Senat dem Handel in der Stadtgemeinde Bremen unter Bezugnahme auf ein mit einigen Institutionen im Jahre 2008 vereinbartes Konzept, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung ermög­licht, für die jeweils nach Anlässen gesucht wird, mit denen sich die Ausnahmeregelungen begrün­den lassen. Dabei wird zudem mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die zu­meist nicht nachprüf­bar belegt werden können.</p>
<p>Der CGB erwartet vom Senat, dass er offensiv das grundgesetzlich verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gewährleistet, in dem rechtlich mögliche Ausnahmen restriktiv gehandhabt wer­den. Er erinnert daran, dass das Bun­desverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Ver­bot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Ge­setzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auf­tre­tende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“</p></div>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>Hunderttausende Demonstranten gegen Rechts – und nun?</title>
		<link>https://www.news-research.net/2024/01/hunderttausende-demonstranten-gegen-rechts-und-nun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jan 2024 14:22:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In den letzten Tagen haben bundesweit hunderttausende Bürgerinnen und Bürger gegen rechts und für ein demokratisches Miteinander demonstriert. Allein in Bremen waren es wohl an die 50.000, die am Sonntag [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2024/01/hunderttausende-demonstranten-gegen-rechts-und-nun/" data-wpel-link="internal">Hunderttausende Demonstranten gegen Rechts – und nun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">In den letzten Tagen haben bundesweit hunderttausende Bürgerinnen und Bürger gegen rechts und für ein demokratisches Miteinander demonstriert. Allein in Bremen waren es wohl an die 50.000, die am Sonntag dem Aufruf von zwei Privatpersonen zu einer Kundgebung „laut gegen rechts“ gefolgt sind. Demonstrationen und Kundgebungen dieser Größenordnung hat es in Bremen und den meisten deutschen Städten seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben. Der Bundespräsident und führende Politiker aller etablierten Parteien, einschließlich des Bundeskanzlers, sind denn auch des Lobes voll für die Demonstranten und ihren Einsatz für den Erhalten von Demokratie und Rechtsstaat.</p>
<p>Was folgt aus den Massen-Demonstrationen? Wie geht es weiter? Gemeinhin sind Demonstrationen mit konkreten Forderungen verbunden. Gewerkschafter gehen auf die Straße für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen und die Bauern demonstrieren für den Erhalt ihres Agrardiesel. Doch die Demonstrationen gegen rechts hatten keinen gemeinsamen Forderungskatalog. Ihre Gemeinsamkeit bestand lediglich im nebulösen „gegen rechts“. Wer oder was war mit „rechts“ gemeint? Für die Mehrheit sicherlich die AfD. Aber wie mit der AfD umgegangen werden soll, blieb auch bei den Demonstrationen im Unklaren. Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD, wie sie die Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft beschlossen hat und wie sie jetzt auch der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion Mustafa Güngör erhoben hat, war kein Anliegen der Demonstrationen. Daher verwundert es nicht, wenn neben SPD, Linkspartei und Grünen auch CDU und FDP ihre Mitglieder zur Beteiligung an den Demonstrationen gegen rechts aufgerufen haben.</p>
<p>Wenn gemeinsam gegen rechts demonstriert wird, stellt sich nicht mehr die Frage, wer schuld ist am Erstarken des Rechtsextremismus in Deutschland. Politikverdrossenheit und nachlassendes Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen, wie sie eine Studie der Körber-Stiftung im letzten August belegt hat, werden durch ein gemeinsames Feindbild kaschiert. Doch wie lange? Der CGB befürchtet, dass die Massendemonstrationen nur Strohfeuer bleiben werden, wenn sich an der Politik in Deutschland nicht Grundlegendes ändert, wovon derzeit nicht auszugehen ist. Der harte Kern der Rechtsextremisten in Deutschland, etwa 10 Prozent der Wähler, ist unbelehrbar und lässt sich von Demonstrationen und Mehrheitsmeinungen nicht beeinflussen. Bleiben die ca. 20 Prozent Wählerinnen und Wähler, die zumindest für rechtsextremes Gedankengut empfänglich aber keine Stammwähler rechtsextremer Parteien sind. Bei diesem Personenkreis besteht zumindest die Chance, dass aufgrund der Demonstrationen auch Alternativen zur AfD in Erwägung gezogen werden. Man darf deshalb auf die nächsten Wahlumfragen gespannt sein. Eins dürfte aber bereits jetzt klar sein: Eine Abkehr von der AfD muss nicht eine Hinwendung oder Rückkehr zu den etablierten Parteien bedeuten. Protest kann auch als Nichtwähler oder die Hinwendung zu neuen Alternativen demonstriert werden. Hier sieht der CGB Gefahren. Er befürchtet, dass Wähler, die nicht als rechtsextrem gelten wollen, sich der WerteUnion zuwenden könnten, die nicht so schnell als verfassungsfeindlich gebrandmarkt werden kann, da sie von einem Ex-Verfassungsschutz-Präsidenten geführt wird, oder der neuen Partei der populären Sarah Wagenknecht.</p></div>
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		<item>
		<title>Jetzt auch Bremens SPD-Fraktionsvorsitzender für AFD-Verbotsverfahren</title>
		<link>https://www.news-research.net/2024/01/jetzt-auch-bremens-spd-fraktionsvorsitzender-fuer-afd-verbotsverfahren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jan 2024 11:08:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nach dem Bundes-Vize der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph hat sich in Bremen nun auch der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion Mus­tafa Güngör für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2024/01/jetzt-auch-bremens-spd-fraktionsvorsitzender-fuer-afd-verbotsverfahren/" data-wpel-link="internal">Jetzt auch Bremens SPD-Fraktionsvorsitzender für AFD-Verbotsverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Nach dem Bundes-Vize der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph hat sich in Bremen nun auch der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion Mus­tafa Güngör für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen. Damit meh­ren sich zumindest in der SPD die Stimmen, die es nicht länger hinnehmen wollen, dass eine Par­tei, die bereits in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, sich unter dem Deckmantel des Parteienprivilegs weiter ungehindert rechtsextrem äußern und betätigen darf.</p>
<p>Die CDU hingegen glaubt immer noch, die AfD mit Argumenten bekämpfen zu können und will die AfD inhaltlich stellen. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz, der 2019 noch großspurig verkündet hatte, er werde die Wählerstimmen für die AfD halbieren, und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff, in dessen Bundesland die AfD in Wahlumfragen mit 33 Prozent bereits vor der CDU liegt, scheuen die offene Konfrontation mit den Rechtsextremisten und warnen vor einem AFD-Verbotsverfahren, das die Partei zu einer Märtyrerrolle verhelfen könnte. Sie haben offen­sichtlich aus der Geschichte nichts gelernt. Eine AfD ist mit politischer Argumentation genauso we­nig zu stoppen wie seinerzeit die NSDAP. Demokratie bedarf des Schutzes. Das Grundgesetz sieht daher ausdrücklich auch die Möglichkeit eines Parteienverbots vor. Nach Artikel 21, Absatz 2 sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer An­hänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundord­nung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Für die Feststellung der Verfas­sungswidrigkeit ist das Bundesver­fassungsgericht zuständig.</p>
<p>Wer ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD scheut, ist sich also offen­sichtlich der Verfassungswidrigkeit dieser Partei trotz des Vorliegens entspre­chender Fakten nicht sicher oder möchte sich ein Hintertürchen zur Zusammenarbeit offenhalten, falls die Partei bei den anstehenden Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen stärkste Kraft werden sollte, wie zu befürchten steht.</p>
<p>Die Haltung der CDU erinnert fatal an die der Republikaner in den USA, die trotz der gewaltsamen Erstürmung des Kapitols durch Anhänger von Donald Trump am 6.Januar 2021 jeden rechtlichen Versuch, eine erneute Präsidentschaftskandidatur Trumps zu bekämpfen, blockieren und damit bewusst die amerikanische Demokratie gefährden.</p></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Senat soll sich zur Zukunft der Bremer Innenstadt-Parkhäuser äussern</title>
		<link>https://www.news-research.net/2024/01/senat-soll-sich-zur-zukunft-der-bremer-innenstadt-parkhaeuser-aeussern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jan 2024 13:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mobile & Verkehr]]></category>
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		<category><![CDATA[senat]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-research.net/2024/01/senat-soll-sich-zur-zukunft-der-bremer-innenstadt-parkhaeuser-aeussern/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nach dem Bremer Verkehrsentwicklungsplan soll die Bremer Innenstadt bis 2030 weitgehend autofrei werden. Entsprechend diesem Ziel wird auch die Notwendigkeit von Innenstadt-Parkhäusern infrage gestellt. So heißt es auf der Internetseite [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Nach dem Bremer Verkehrsentwicklungsplan soll die Bremer Innenstadt bis 2030 weitgehend autofrei werden. Entsprechend diesem Ziel wird auch die Notwendigkeit von Innenstadt-Parkhäusern infrage gestellt. So heißt es auf der Internetseite des Projektbüros Innenstadt Bremen: „Innenstadt-Parkhäuser sind Großimmobilien in bester Lage, die in Zukunft also anders genutzt werden könnten. Die Umwandlung dieser Gebäude leistet folglich einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Aufenthalts-, Wohn- und Lebensqualität in der Bremer Innenstadt.“ Und dann wird es schon konkret: „Das Parkhaus Katharinenklosterhof soll perspektivisch eines der Innenstadtparkhäuser sein, die aus seiner bisherigen Nutzung entlassen wird.“</p>
<p>Für das meistgenutzte Bremer Innenstadtparkhaus „Mitte“ wurde vom Projektbüro Innenstadt Bremen bereits ein „Rückbau“ für 2026 in Aussicht gestellt. Einzelheiten sollen auf einer Info-Veranstaltung am 9.Februar verkündet werden.</p>
<p>Allein die Aufgabe der beiden vorgenannten Parkhäuser würde den Verlust von 1250 der 4620 Stellplätze der Brepark-Innenstadt-Parkhäuser bedeuten. Die christlichen Gewerkschaften lehnen diese Pläne als unverantwortlich ab. Eine total autofreie Innenstadt ist für den CGB eine Utopie die weder wünschenswert noch realistisch ist. Die Bremer Innenstadt muss auch zukünftig für Beschäftigte und Besucher mit dem Pkw erreichbar sein. Dazu gehört auch ein ausreichendes und verlässliches Parkraumangebot. Wenn Parkhäuser aus städtebaulichen Gründen aufgegeben werden sollen, müssen die Verantwortlichen rechtzeitig darüber informieren und darlegen, wo und in welcher Weise Ersatz geschaffen werden soll.</p>
<p>Der CGB erwartet von Senat und Brepark kurzfristig Aussagen zur Zukunft der Innenstadt-Parkhäuser und zur Sicherung eines ausreichenden und verlässlichen Parkraumangebotes. Er möchte insbesondere wissen, welche Pläne zur Aufgabe oder Teilschließung von Parkhäusern verfolgt werden, bis wann diese Pläne realisiert werden sollen und wann, wo und in welcher Form gegebenenfalls Parkraumersatz geschaffen werden soll. Weiterhin möchte der CGB wissen, wann, wo und in welcher Weise und Größenordnung dem durch die beschlossene Schließung des Klinikums Links der Weser wachsenden Parkraumbedarf für schätzungsweise 1000 zusätzliche Beschäftigte  und voraussichtlich mehr als 20.000 zusätzliche Patienten im Bereich des Klinikums Bremen-Mitte Rechnung getragen werden soll. (Aktuell verfügt das Klinikum Links der Weser über 1100 Beschäftigte und 27.000 Patienten jährlich, von denen etwa die Hälfte nicht aus Bremen kommt.)</p>
<p>Der CGB verweist weiterhin darauf, dass der Bremer Innenstadtbereich mit weit mehr als 30.000 Beschäftigten bereits jetzt über die größte Arbeitsplatzdichte verfügt. Trotz vieler Geschäftsschließungen im Einzelhandel ist nach Auffassung des CGB auch nicht davon auszugehen, dass sich die Zahl der Innenstadt-Beschäftigten auf absehbare Zeit nennenswert verringern wird. Allein durch den beschlossenen Teilumzug der Uni Bremen in das Gebäude der NORD-LB am Domshof werden rund 1700 Personen die City neu bevölkern.</p>
<p>Im Hinblick auf den Parkraumbedarf darf aus gewerkschaftlicher Sicht auch die hohe Zahl der Einpendler nicht unberücksichtigt bleiben. 42 Prozent der Beschäftigten mit Arbeitsplatz in Bremen sind Einpendler, davon mehr als 40.000 von außerhalb des bremischen Umlandes. Viele dieser Einpendler sind zwingend auf die Nutzung eines Pkw angewiesen. Bremen kann sich ange-sichts des Fachkräftemangels und der zunehmenden Verödung der Innenstadt nicht leisten, Autofahrer weiterhin zu verprellen. Wenn Einkaufszentren wie Weserpark und Dodenhof trotz boomenden Online-Handels weiter florieren, so hat dies sicherlich auch mit den 4700 bzw. 5000 kostenlosen Parkplätzen zu tun, die beide Unternehmen bereithalten. Die Hansestadt hingegen verzichtet hingegen nicht nur auf die Bereitstellung eines großzügigen Angebotes kostenfreier Parkplätze, sondern macht das Parken absichtlich unattraktiv. Die Stadt hat gerade die Parkgebühren in den Parkhäusern und auf der Bürgerweide um bis zu 25 Prozent angehoben und dies im Falle der Bürgerweide auch noch ohne vorherige Ankündigung. Übrigens: Bremens Nachbarstadt Oldenburg, beliebtes Einkaufsziel auch für viele Bremerinnen und Bremer, hat im letzten Jahr erstmalig seit 30 Jahren seine Parkgebühren angehoben. Im Parkhaus Contipark kostet das Parken pro Stunde jetzt 1,50 Euro und das Tagesticket 8,00 Euro. Zum Vergleich: Im Parkhaus Mitte in Bremen werden bereits für jede angefangene halbe Stunde 1,50 Euro fällig und der Höchstsatz liegt bei 15,00 Euro.</p>
<p>Die christlichen Gewerkschaften hatten sich eigentlich von der neuen SPD-Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal eine Abkehr von der autofeindlichen Politik ihrer grünen Vorgängerin Maike Schaefer erhofft.  Trotz ihrer Aussage vom 03.07.2023 im Radio Bremen Regionalmagazin buten und binnen „Autofreie Innenstadt hat keinen Mehrwert“ ist hiervon allerdings bislang wenig zu merken.</p></div>
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		<title>Scharfe Kritik an ablehnender Haltung der CDU gegen Prüfung AfD-Verbot</title>
		<link>https://www.news-research.net/2024/01/scharfe-kritik-an-ablehnender-haltung-der-cdu-gegen-pruefung-afd-verbot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jan 2024 13:03:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundes-Vize der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph hat sich angesichts der weiter steigenden Umfragewerte für die bereits in drei Bundeslän­dern als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD erneut für die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Bundes-Vize der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft und Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph hat sich angesichts der weiter steigenden Umfragewerte für die bereits in drei Bundeslän­dern als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD erneut für die unverzügliche Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Es dürfe nicht angehen, dass in Deutschland bislang zwar rund 80 Vereine als rechtsextrem verboten wurden, aber eine Partei wie die AfD sich weiterhin rechtlich unbehindert rechtsextrem äußern und betätigen dürfe. Rudolph kritisierte die CDU-Spitze, die sich noch immer gegen die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahren sperrt und dem Aufstieg der extre­mistischen und verfassungsfeindlichen Partei weitgehend tatenlos zusieht.</p>
<p>Rudolph: Nach Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundord­nung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit ist das Bundesver­fassungsgericht zuständig.</p>
<p>Während in der SPD nach Ex-Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und der SPD-Chefin Saskia Esken nun auch die sächsische Sozialministerin und Spitzenkandidatin für die Landtagswahl Petra Köpping für ein Verbotsverfahren gegen die AfD plädiert, werden in der CDU entsprechende For­derungen, wie sie u.a. die CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft auf ihrer Bundestagung im Dezember in Berlin erhoben hatte, zurückgewiesen.</p>
<p>Die AfD ist mit politischer Argumentation nicht zu stoppen. Dies sollte endlich auch der CDU-Vor­sitzende Friedrich Merz einsehen, der 2019 noch großspurig verkündet hatte, er werde die Wähler­stimmen für die AfD halbieren. Aber entgegen aller öffentlichen Bekundungen, dass die Brand­mauer der CDU gegenüber der AfD weiterhin Bestand habe, möchte sich die CDU-Führung ange­sichts einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF-Politbarometer, bei der ein Vier­tel der Befragten eine Zusammenarbeit von CDU und AfD befürwortete, offensichtlich doch ein Hintertürchen zur Zusammenarbeit offenhalten. Schließlich stehen in diesem Jahr in Brandenburg, Sachsen und Thüringen Landtagswahlen an und die AfD hat gute Chancen, diese Wahlen zu ge­winnen.</p>
<p>Die Haltung der CDU erinnert fatal an die der Republikaner in den USA, die trotz der gewaltsamen Erstürmung des Kapitols durch Anhänger von Donald Trump am 6.Januar 2021 jeden rechtlichen Versuch, eine erneute Präsidentschaftskandidatur Trumps zu bekämpfen, blockieren und damit bewusst die amerikanische Demokratie gefährden.</p></div>
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		<title>Tarifeinheitsgesetz abschaffen und Tarifbindung stärken</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/12/tarifeinheitsgesetz-abschaffen-und-tarifbindung-staerken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2023 11:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[abgeordnete]]></category>
		<category><![CDATA[Aktionsplan]]></category>
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		<category><![CDATA[tarifbindung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich des Senatsempfangs für Betriebs- und Personalräte am 12.Dezember im Bremer Rathaus hat der CGB Christliche Gewerkschaftsbund an alle Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft appelliert, sich mit ihren Fraktionen und Parteien [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/12/tarifeinheitsgesetz-abschaffen-und-tarifbindung-staerken/" data-wpel-link="internal">Tarifeinheitsgesetz abschaffen und Tarifbindung stärken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Anlässlich des Senatsempfangs für Betriebs- und Personalräte am 12.Dezember im Bremer Rathaus hat der CGB Christliche Gewerkschaftsbund an alle Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft appelliert, sich mit ihren Fraktionen und Parteien für die Abschaffung des Tarifeinheitsgesetzes und Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung einzusetzen.</b></p>
<p>Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender: „Es reicht nicht aus, die Arbeit der Betriebs- und Personalräte in Sonntagsreden und mit einem jährlichen Empfang zu würdigen. Es muss vielmehr endlich etwas getan werden, dass nicht in immer mehr Betrieben die Arbeitgeber nach Gutsherrenart schalten und walten können, weil es keinen Betriebsrat gibt oder auch kein Tarifvertrag Anwendung findet.“</p>
<p>Der CGB setzt sich für den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes ein, dass die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tariffähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richterrecht und hier insbesondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet. Weiterhin tritt der CGB dafür ein, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen dadurch zu erleichtern, dass in den Tarifausschüssen den antragstellenden Sozialpartnern ein Stimmrecht eingeräumt wird, um Veto-Möglichkeiten einzelner Ausschussgruppen auszuschließen. Schließlich erwartet der CGB, dass unter Beteiligung aller gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen unverzüglich der in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehene Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung erstellt wird, der verpflichten ist, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt</p>
<p>Der CGB verweist darauf, nur noch knapp 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Deutschland über einen Betriebsrat verfügen und damit nur noch rund 42 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Westdeutschland und 35 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten werden. Dies hat Auswirkungen auf die Tarifbindung. Tarifverträge gibt es insbesondere in den Wirtschaftszweigen wie dem öffentlichen Dienst oder der Metallindustrie, in denen ein hoher gewerkschaftlicher Organisationgrad besteht und die Arbeitsstätten über einen Betriebs- bzw. Personalrat verfügen.</p>
<p>Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Deutschland ist von dieser Quote mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent derzeit meilenweit entfernt. Legislative und Judikative haben vielmehr mit dem Tarifeinheitsgesetz und der Mächtigkeitsrechtsprechung mit dazu beigetragen, die grundgesetzlich verankerte Tarifautonomie auszuhöhlen und den Abschluss von Tarifverträgen zu erschweren.</p>
<p>Das 2015 von der Großen Koalition beschlossene und rechtlich umstrittene Tarifeinheitsgesetz, das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits 2017 nachgebessert werden musste, legt fest, dass in einem Betrieb keine konkurrierenden Tarifverträge zur Anwendung kommen können, sondern der Tarifvertrag der Organisation mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Das Gesetz behindert damit die Tarifarbeit und Entwicklung kleiner und neuer Gewerkschaften und damit den Gewerkschaftspluralismus.</p>
<p>Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), auf deren Grundlage verschiedenen Gewerkschaften in Deutschland im Laufe der Jahre die Tariffähigkeit aberkannt und damit ihre wesentlichste Arbeitsgrundlage entzogen wurde. Da das BAG nicht bereit ist, seine aufgrund des geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades in Deutschland seit langem überholte Mächtigkeits-Rechtsprechung aufzugeben, sollte der Gesetzgeber handeln und ein Gewerkschaftsgesetz erlassen. Spätestens dann, wenn die Mindestlohnrichtlinie greift und die Bundesregierung in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Tarifbindungsquote von 80 Prozent festlegen muss, wird die Mächtigkeits-Rechtsprechung ad absurdum geführt, da Gewerkschaften dann defacto dazu gezwungen sein werden, Tarifverträge auch in Bereichen abzuschließen, in denen sie den für die Tariffähigkeit vom BAG geforderten Organisationsgrad nicht nachweisen können.</p></div>
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		<title>AfD in Sachsen gesichert rechtsextremistisch</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/12/afd-in-sachsen-gesichert-rechtsextremistisch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Dec 2023 15:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[afd]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsgemeinschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[verfassungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich auf ihrer Bundestagung am 02.12.23 auf Antrag ihres stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Bremer CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph mehrheitlich für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/12/afd-in-sachsen-gesichert-rechtsextremistisch/" data-wpel-link="internal">AfD in Sachsen gesichert rechtsextremistisch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich auf ihrer Bundestagung am 02.12.23 auf Antrag ihres stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Bremer CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph mehrheitlich für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. In vielen bundesdeutschen Medien wurde über diese Forderung berichtet. Aufgrund einer fehlerhaften Agenturmeldung wurde der Beschluss der Arbeitsgemeinschaft vielfach als Beschluss der CDA-Bundestagung wiedergegeben, was die CDA zu einem Dementi veranlasste.</p>
<p>Durch die heute von den Medien vermeldete Einstufung der AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch sieht sich der auf der Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft einstimmig in seinem Amt als stellvertretender Vorsitzender bestätigte Peter Rudolph in der Richtigkeit der Forderung nach einem Verbot bestätigt.</p>
<p>Rudolph: „Es reicht nicht länger aus, immer nur zu betonen, dass die AfD politisch bekämpft werden muss. Es darf nicht abgewartet werden, bis die Partei in einem Bundesland die Mehrheit erringt und als Regierungspartei selbst die Hoheit über den Verfassungsschutz erlange, wie z.B. in Thüringen, wo das Landesamt für Verfassungsschutz eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist.</p>
<p>Auch die NSDAP hat nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte.</p>
<p>Die Geschichte darf sich nicht wiederholen. Deshalb ist es jetzt Zeit für einen AfD-Verbotsantrag – auch wenn dieser mit Risiken verbunden ist. Die politisch Verantwortlichen dürfen sich nicht länger vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens drüclen.</p>
<p>Chancen für eine erfolgreiches Verbotsverfahren bestehen nach Auffassung des CGB durchaus. Der CGB erinnert daran, dass bereits Mitte des Jahres das Deutsche Institut für Menschenrechte die Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren in einem Gutachten als erfolgversprechend eingestuft hat.</p></div>
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		<title>CGB-Kongress gegen Abschaffung der Schuldenbremse und Schaffung neuer Sonderbermögen</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/12/cgb-kongress-gegen-abschaffung-der-schuldenbremse-und-schaffung-neuer-sonderbermoegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2023 08:08:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Auf dem 17. ordentliche Bundeskongress des  CGB &#8211; Christlicher Gewerk­schaftsbund Deutschlands (CGB), der am 1. Und 2.Dezember in Berlin stattgefunden hat, gab es einen Führungswechsel. In Nachfolge des aus Altersgründen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Auf dem 17. ordentliche Bundeskongress des  CGB &#8211; Christlicher Gewerk­schaftsbund Deutschlands (CGB), der am 1. Und 2.Dezember in Berlin stattgefunden hat, gab es einen Führungswechsel. In Nachfolge des aus Altersgründen nicht wieder kandidierenden Saarländers Adalbert Ewen, wurde der Niedersachse Reiner Jahns zum Bundesvorsitzenden der mit 300.00 Mitglieder drittgrößten gewerkschaftlichen Spitzenorganisation Deutsch- lands gewählt.  Jahns war zuvor Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der größten Einzelgewerkschaft des CGB.</p>
<p>Veränderungen gab es auch bei der Wahl der stellvertretenden CGB-Vorsitzenden. Neben dem Vorsitzenden der Berufsgewerkschaft DHV, dem Schweriner Henning Röders, der wiedergewählt wurde, wurden auch der neue CGM-Vorsitzende, der Bayer Sebastian Scheder, sowie der Vorsitzende des Arbeitnehmerverband Deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter ADM), der Schleswig-Holsteiner Sönke Clasen, zu stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt.</p>
<p>Bei der Wahl der 9 Beisitzer, war auch der Konzernbetriebsratsvorsitzende der HDI-Group, der Hannoveraner Matthias Rickel erfolgreich, der auch dem DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen vorsteht.</p>
<p>Die 80 Kongress-Delegierten beschlossen einstimmig einen Initiativantrag, in dem die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag aufgefordert werden, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22), mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde, zu respektieren und nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen, wie eine erneute Aussetzung oder Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, oder haushaltspolitische Maßnahmen, wie die Bildung neuer oder Umnutzung vorhandener Sondervermögen, zu unterlaufen, wie dies von einigen Politikern und Wirtschaftsweisen bereits gefordert wurde.</p>
<p>Mit nur geringfügigen Änderungen und bei lediglich 2 Gegenstimmen wurde weiterhin der vom Bremer CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph mitverfasste Leitantrag „Freiheit und Demokratie schützen &#8211; Wohlstand wahren &#8211; Zukunft gestalten“ beschlossen, in dem u.a. gefordert wird, den Reformstau in Deutschland zu beenden und die Wirtschaft zu modernisieren.</p>
<p>Auch die vom CGB-Landesverband Bremen eingebrachten Anträge, wurden mehrheitlich beschlossen. So machte sich der Kongress u.a. die Bremer Forderung, durch Typengenehmigungen und serielles Bauen Woh-nungsbau zu beschleunigen und Baukosten zu senken, zu eigen. Ebenso wurden von den Delegierten die Forderungen nach einer Reform der Deutschen Bahn AG, nach dem Erlass verbindlicher Standards für das Duale Studiensystem sowie die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen übernommen.</p>
<p>Am CGB-Kongress nahmen zahlreiche nationaler und internationale politische und gewerkschaftliche Ehrengäste teil, darunter der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen und langjährige Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. Weitere führende PolitikerInnen sowie Verbandsvertreter haben dem CGB-Kongress Grußbotschaften geschickt, darunter Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) sowie mehrere Ministerpräsidenten, darunter der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der Ministerpräsident von Thüringen Bodo Ramelow (Die Linke) und der Bremer Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD).</p></div>
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		<title>Freiheit und Demokratie schützen – Wohlstand wahren – Zukunft gestalten</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/11/freiheit-und-demokratie-schuetzen-wohlstand-wahren-zukunft-gestalten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Nov 2023 12:40:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 1. und 2. Dezember findet in Berlin der 17. ordentliche Bundeskongress des  Christlichen Gewerk­schaftsbundes Deutschlands (CGB) statt. Stimmberechtigt auf dem Kongress sind 80 Delegierte als Vertreterinnen und Vertreter der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/11/freiheit-und-demokratie-schuetzen-wohlstand-wahren-zukunft-gestalten/" data-wpel-link="internal">Freiheit und Demokratie schützen – Wohlstand wahren – Zukunft gestalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Am 1. und 2. Dezember findet in Berlin der 17. ordentliche Bundeskongress des  Christlichen Gewerk­schaftsbundes Deutschlands (CGB) statt. Stimmberechtigt auf dem Kongress sind 80 Delegierte als Vertreterinnen und Vertreter der rund 300.000 Mitglieder der zwölf CGB-Mitgliedsgewerk­schaften. Im Mittelpunkt der Tagung stehen Regularien wie Rechenschaftsberichte, Vorstandswahlen sowie die Antragsberatung.</p>
<p>In einem Initiativantrag werden die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag aufgefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.20232 (BvF 1/22), mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde, zu respektieren und nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen, wie weitere Aussetzungen oder Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, oder haushaltspolitische Maßnahmen, wie die Bildung neuer oder Umnutzung vorhandener Sondervermögen, zu unterlaufen, wie dies von einigen Politikern und Wirtschaftsweisen bereits gefordert wurde.</p>
<p>Im Rahmen der weiteren Antragsberatung werden die Delegierten wichtige Weichenstellungen für die Tarifpolitik und Ge­werkschaftsarbeit des CGB und seiner Berufsgewerkschaften vornehmen. Ihnen liegen dazu 57 Anträge und Ent­schließungen zur Beschlussfassung vor, darunter ein umfangreicher Leitantrag. In dem Leitantrag wird u.a. gefordert, den Reformstau in Deutschland zu beenden und die Wirtschaft zu modernisieren. Bezüglich des Fachkräftemangels als der größten Wachstumsbremse verweist der Leitantrag auf die 2,6 Millionen der 20 bis 35-Jährigen, die über keine Ausbildung verfügen und ein riesiges Reservoir zur Beseitigung des Fachkräftemangels bieten. Weiterhin wird im Leitantrag eine Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Interessenvertretungen an der Modernisierung und Transformation der Wirtschaft gefordert. Hierzu bedürfe es einer grundlegenden Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.</p>
<p>Bei der Sicherung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sieht der Leitantrag Priorität bei der Krankenhausreform, wobei die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum durch den notwendigen Bettenabbau nicht gefährdet werden dürfe.</p>
<p>Grundlegenden Reformbedarf wird im Leitantrag auch für die gesetzliche Rentenversicherung gesehen, wobei eine weitere Heraufsetzung des Renteneintrittsalters als isolierte Maßnahme ab- gelehnt wird.</p>
<p>Besondere Sorge bereitet dem CGB die Situation der Pflegeversicherung und hier insbesondere der gravierende Mangel an Pflegekräften.</p>
<p>Der CGB teilt in seinem Leitantrag die Auffassung, dass der Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland begrenzt und das Asylrecht reformiert werden muss. Wenn sich zunehmend Bürger, Kommunen und Länder gegen die Zu­weisung und Un­ter­bringung von Flüchtlingen wehren, so ist dies nach Auffassung des CGB kein Be­leg für Fremdenfeindlich­keit, sondern die berechtigte Sorge vor Überforderung. Tatsache sei, dass es sich nicht bei allen Flüchtlingen um politisch Verfolgte, son­dern zum Teil auch um Wirtschaftsflüchtlinge handelt, die in Deutsch­land keinen Asylanspruch ha­ben. Sie würden gezielt die Einreise nach Deutschland suchen, auch wenn sie über ein an­deres Land nach Europa gekommen sind, weil hier die finanzielle Unterstützung und medi­zinische Versorgung besser seien als in vie­len ande­ren Staaten.</p>
<p>Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine hat nach Auffassung des CGB deutlich gemacht, dass Frieden und Freiheit keine Selbst­ver­ständlichkeiten sind, sondern einer wehrhaften Demokratie bedürfen. Die Aussetzung der Wehr­pflicht im Jahr 2011 wird daher im Leitantrag als Fehler bezeichnet, der kurzfristig nicht zu korrigie­ren ist. Umso wichtiger sei es, die derzeitige Berufsarmee schnellstmöglich personell und materiell so auszustatten, dass die Verteidigungsfähigkeit wieder gegeben ist.</p>
<p>Für das Amt des CGB-Bundesvorsitzenden kandidiert auf dem Kongress der Niedersachse Reiner Jahns, der bis zum Oktober der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) vorstand, der größten CGB-Einzelgewerkschaft. Der amtierende Bundesvorsitzen­de, der Saarländer Adalbert Ewen, hat aus Altersgründen auf eine erneute Kandidatur verzichtet.</p>
<p>Veränderungen wird es auch bei den stellvertretenden Vorsitzenden geben, von denen lediglich der Schweri­ner Henning Röders für eine Wiederwahl zur Verfügung steht. Röders kandidiert für die Berufsgewerkschaft DHV, die ihn erst vor einem Jahr erneut zum Bundesvorsitzenden gewählt hat. Neu um das Amt eines stellvertreten­den CGB-Bundesvorsitzenden bewirbt sich der Schleswig-Holsteiner Sönke Clasen, der Vorsitzende des Arbeitnehmerverband Deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter ADM).</p>
<p>Im Anschluss des CGB-Bundeskongresses findet die Bundestagung der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft statt, bei der u.a. Forderungen nach einem AfB-Berbot sowie nach Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes auf der Tagesordnung stehen. Bei den Vorstandswahlen werden sich sowohl der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Uli Bösel (NRW) als auch sein Stellvertreter Peter Rudolph (Bremen) zur Wiederwahl stellen.</p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/11/freiheit-und-demokratie-schuetzen-wohlstand-wahren-zukunft-gestalten/" data-wpel-link="internal">Freiheit und Demokratie schützen – Wohlstand wahren – Zukunft gestalten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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		<title>Weitere Kammern haben sich Klage gegen Bremer Ausbildungsfonds angeschlossen</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/11/weitere-kammern-haben-sich-klage-gegen-bremer-ausbildungsfonds-angeschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Nov 2023 10:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bildung & Karriere]]></category>
		<category><![CDATA[arbeitsressort]]></category>
		<category><![CDATA[ausbildungsfonds]]></category>
		<category><![CDATA[bremen]]></category>
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		<category><![CDATA[staatsgerichtshof]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bremen hat einen Ausbildungsfonds beschlossen, der vom CGB abgelehnt wird. Gegen die Errich­tung des Fonds ist eine Klage der Handelskammer vor dem Staatsgerichtshof anhängig ist, der sich zwischenzeitlich alle berufsständischen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/11/weitere-kammern-haben-sich-klage-gegen-bremer-ausbildungsfonds-angeschlossen/" data-wpel-link="internal">Weitere Kammern haben sich Klage gegen Bremer Ausbildungsfonds angeschlossen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Bremen hat einen Ausbildungsfonds beschlossen, der vom CGB abgelehnt wird. Gegen die Errich­tung des Fonds ist eine Klage der Handelskammer vor dem Staatsgerichtshof anhängig ist, der sich zwischenzeitlich alle berufsständischen Kammern in Bre­men mit Ausnahme der Steuerberaterkam­mer angeschlossen haben. Wann über die Klage entschieden wird, ist offen. Der CGB rechnet frü­hestens Mitte 2024 mit einer Entscheidung.</p>
<p>Ungeachtet der anhängigen Klage hat das Arbeitsressort bereits mit den Vorarbeiten zur Realisie­rung des Ausbildungsfonds begonnen. So wurden u.a. die Handelskammer und der DGB zur Einrei­chung von Personalvorschlägen für den Verwaltungsrat des Fonds aufgefordert. Nach Kenntnis des CGB ist darüber hinaus auch schon mit der Personalrekrutierung für eine Geschäftsstelle des Fonds begonnen worden. Es geht offensichtlich um 10 – 12 Stellen.</p>
<p>Der CGB hat in einem Schreiben die zuständige Senatorin Frau Dr. Claudia Schilling (SPD) aufgefor­dert, die Entscheidung des Staatsgerichtshofes abzuwarten, bevor irgendwelche Entscheidungen zur Realisierung des Ausbildungsfonds getroffen werden. Er hat dabei an den Skandal um den vormaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erinnert, der Ende 2018 einen Betreibervertrag für die geplante Pkw-Maut abgeschlossen hat, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits eine Klage gegen die Maut vor dem EuGH anhängig war. Den Steuerzahler hat dies 243 Mio. Euro gekostet, die an das Betreiber-Konsortium gezahlt werden mussten, nach dem vom EuGH die Maut für unzulässig erklärt wurde. Der derzeitige Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) lässt zur Zeit prüfen, ob sein Vorgänger für den entstandenen Schaden in Regress genommen werden kann.</p></div>
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<li>
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