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	<title>Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Autor bei News-Research</title>
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		<title>Bwin zu Schadenersatz wegen Verstoß gegen Einzahlungslimit verurteilt</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/08/bwin-zu-schadenersatz-wegen-versto-gegen-einzahlungslimit-verurteilt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Aug 2026 11:26:00 +0000</pubDate>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/08/bwin-zu-schadenersatz-wegen-versto-gegen-einzahlungslimit-verurteilt/" data-wpel-link="internal">Bwin zu Schadenersatz wegen Verstoß gegen Einzahlungslimit verurteilt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Weil sich die Bwin (Deutschland) Ltd. nicht an das monatliche Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro gehalten hat, muss sie einem Spieler die dadurch entstandenen Verluste in Höhe von rund 24.000 Euro zurückzahlen. Das hat das Landgericht Dresden mit Urteil vom 12. August 2026 entschieden. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.</p>
<p>Der Kläger hatte über die deutschsprachige Plattform bwin zwischen Juni 2021 und Juni 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen. Die beklagte Bwin (Deutschland) Ltd. verfügt seit  Oktober 2020 über eine Lizenz, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen. Eine solche Genehmigung ist allerdings mit gesetzlichen Vorgaben verbunden. So muss der Veranstalter der Sportwetten dafür Sorge tragen, dass ein Spieler das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro nicht überschreitet. Nur in Ausnahmefällen kann die monatliche Einzahlungsgrenze erhöht werden.</p>
<p>Eine solche Ausnahme lag hier nicht vor. „Dennoch konnte unser Mandant das Einzahlungslimit in mehreren Monaten zum Teil deutlich überschreiten. Im Januar 2022 konnte er sogar über 33.000 Euro bei den Online-Sportwetten einzahlen. Aufgrund der Überschreitung des Einzahlungslimits hat unser Mandant einen finanziellen Schaden in Höhe von rund 24.000 Euro erlitten. Diesen Verlust haben wir von bwin zurückgefordert“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>Das LG Dresden folgte der Argumentation und bestätigte den Schadenersatzanspruch des Klägers. Gemäß § 6c Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag müsse der Veranstalter von Online-Glücksspielen anbieterübergreifend dafür sorgen, dass die Spieler das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro nicht überschreiten können. Gegen diese Regelung habe die Beklagte verstoßen. Der Kläger könne daher die Erstattung der Verluste, die auf die Überschreitung des Einzahlungslimits zurückzuführen sind, verlangen, entschied das Gericht.</p>
<p>Das Argument der Beklagten, dass der Kläger in anderen Monaten Gewinne erzielt habe, ließ das Gericht nicht gelten. Laut Glücksspielstaatsvertrag komme es ausschließlich auf die Einhaltung des Einzahlungslimits in den jeweiligen Monaten an.</p>
<p>Es habe zwar die Möglichkeit bestanden, das Einzahlungslimit unter bestimmen Voraussetzungen zu erhöhen. Dies sei aber weder bei der Registrierung des Klägers, noch in den Folgemonaten, geschehen. Dass das Limit im Juni 2022 erhöht wurde, war unwesentlich, da in diesem Monat keine Verluste angefallen sind.</p>
<p>Die Einhaltung des Einzahlungslimits stelle eine vertragliche Nebenpflicht dar, die dazu diene, Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern und Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Gegen diese Nebenpflicht habe die Beklagte verstoßen und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das LG Dresden.</p>
<p>„Das Urteil zeigt, dass Verluste bei Online-Sportwetten nicht nur dann zurückgefordert werden können, wenn der Veranstalter nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt hat, sondern auch, wenn der Veranstalter gegen gesetzliche Vorgaben, wie das Einzahlungslimit, verstoßen hat“, so Rechtsanwalt Sittner.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/</a></div>
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<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB<br />
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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			</item>
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		<title>130.000 Euro bei Online-Glücksspielen verloren – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/08/130-000-euro-bei-online-glcksspielen-verloren-spieler-hat-anspruch-auf-rckzahlung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Aug 2026 12:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Über 130.000 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Glücksspielen über die Webseiten casinoeuro.com und betsson.com verloren. Das OLG Köln hat mit Urteil vom 14. August 2026 entschieden, dass die beklagte BML Group Ltd. als Veranstalterin der Glücksspiele im Internet den Verlust vollständig erstatten muss, da sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen habe.</p>
<p>Der Kläger hatte zwischen Januar 2017 und April 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen, zunächst über die Webseite casinoeuro.com und dann über die Internetseite betsson.com. Insgesamt verlor er dabei über 130.000 Euro.</p>
<p>Online-Glücksspiele waren in Deutschland allerdings bis zum 30. Juni 2021 – und damit auch im streitgegenständlichen Zeitraum – grundsätzlich verboten. „Da die Beklagte mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir von ihr die Rückzahlung der Verluste an unseren Mandanten verlangt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>Die Klage hatte bereits am Landgericht Bonn Erfolg. Das OLG Köln hat nun die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen und bestätigt, dass der Spieler Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste hat. Zur Begründung führte das OLG Köln aus, dass die Beklagte gegen das in Deutschland herrschende Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung von 2012 verstoßen habe. Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig. Somit habe der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste. Weiter habe die Beklagte auch nicht über eine in Deutschland gültige Genehmigung für das Veranstalten von Glücksspielen verfügt.</p>
<p>Dabei stellte das OLG klar, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen im Einklang mit europäischen Recht stehe. Dass das grundsätzliche Verbot mit Wirkung zum 1. Juli 2021 in ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt umgewandelt und Lizenzen für das Veranstalten von Online-Glücksspielen beantragt werden konnten, ändere an dieser Einschätzung nichts. Es könne auch nicht von einer aktiven Duldung der verbotenen Glücksspiele ausgegangen werden. Selbst wenn die Behörden dieses Verbot nicht immer durchgesetzt hätten, führe das nicht dazu, dass der Spieler seine zivilrechtlichen Ansprüche verliert, machte das Gericht deutlich.</p>
<p>Ob der Kläger nicht nur von seinem Wohnsitz in Deutschland, sondern in Einzelfällen auch im Ausland an Online-Glücksspielen teilgenommen hat, habe die Beklagte nicht hinreichend nachgewiesen. Allerdings führe eine Teilnahme aus dem Ausland nicht zwangsläufig dazu, dass der Spieler seinen Rückzahlungsanspruch verliere, wenn seine erstmalige Registrierung für die Teilnahme an Online-Glücksspielen in Deutschland erfolgt ist oder der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt in Deutschland hatte, führte das OLG Köln weiter aus. Denn Sinn und Zweck des Verbots von Online-Glücksspielen in Deutschland sei die Verhinderung von Spielsucht sowie der Jugend- und Spielerschutz. Daher sei es plausibel auf den gewöhnlichen Aufenthalt bzw. den Wohnsitz des Spielers abzustellen.</p>
<p>Das OLG Köln verwies zudem auf das Gesetz über die Zulassung von Online-Casinospielen in NRW. Hat ein Anbieter eine Konzession für das Anbieten von Online-Glücksspielen in NRW, umfasst die Genehmigung auch die Teilnahme an Glücksspielen im Ausland eines in NRW wohnhaften Spielers. Da wäre es widersprüchlich, wenn im Fall einer fehlenden Lizenz Spielteilnahmen aus dem Ausland nicht von dem Verbot erfasst wären, machte das Gericht weiter deutlich.</p>
<p>Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass es das Verbot von Online-Glücksspielen kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, so das OLG Köln.</p>
<p>„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chance haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen. Ohne die erforderliche Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele inklusive Sportwetten verboten“, so Rechtsanwalt Sittner.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/</a></div>
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		<item>
		<title>Tipico muss Verlust erstatten – Verstoß gegen Einzahlungslimit</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/08/tipico-muss-verlust-erstatten-versto-gegen-einzahlungslimit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Aug 2026 12:16:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Tipico Co Ltd. muss einem Spieler Verluste ersetzen, die er bei Online-Sportwetten über eine Webseite von Tipico erlitten hat. Das hat das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 6. August [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/08/tipico-muss-verlust-erstatten-versto-gegen-einzahlungslimit/" data-wpel-link="internal">Tipico muss Verlust erstatten – Verstoß gegen Einzahlungslimit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Tipico Co Ltd. muss einem Spieler Verluste ersetzen, die er bei Online-Sportwetten über eine Webseite von Tipico erlitten hat. Das hat das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 6. August 2026 entschieden. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich der Sportwettenanbieter nicht an das Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro im Monat gehalten habe. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.</p>
<p>„Das Urteil zeigt, dass es nicht nur darauf ankommt, ob eine Lizenz für das Angebot von Online-Sportwetten vorliegt, sondern auch darauf, ob sich der Veranstalter an die gesetzlichen Vorgaben wie ein monatliches Einzahlungslimit hält. Ist das nicht der Fall, können Spieler ihre Verluste, die über dem Einzahlungslimit liegen, zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>In dem Verfahren vor dem LG Koblenz hatte der Kläger zwischen August 2022 und Januar 2023 über eine deutschsprachige Webseite von Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich knapp 12.900 Euro verloren. Tipico verfügt seit dem 9. Oktober 2020 über die in Deutschland erforderliche Lizenz, um Sportwetten im Internet anbieten zu dürfen. Die Lizenz ist aber kein Freifahrtschein, sondern an verschiedene gesetzliche Vorgaben geknüpft. So darf gemäß § 6c Abs. 1  Glücksspielstaatsvertrag ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro nicht überschritten werden. „Daran hat sich Tipico nicht gehalten. Daher haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung der Verluste gefordert, die über das Einzahlungslimit hinausgingen – rund 7.600 Euro“, so Rechtsanwalt Sittner.</p>
<p>Die Klage hatte am LG Koblenz Erfolg. Das Gericht bestätigte, dass der Kläger Anspruch auf Rückzahlung der Verluste in Höhe von rund 7.600 Euro hat. Die Spielverträge, die zu den über das Einzahlungslimit hinausgehenden Verlusten geführt haben, seien wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag nichtig, stellte das LG Koblenz klar.</p>
<p>Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei dem monatlichen Einzahlungslimit von 1.000 Euro um ein Verbotsgesetz handele und ein Verstoß zur Nichtigkeit der Spielverträge führe. Dabei sei der Veranstalter der Online-Sportwetten für die Einhaltung des Einzahlungslimits verantwortlich und nicht der Spieler. Der Kläger habe dargelegt, dass er aufgrund der Überschreitung des Einzahlungslimits Verluste in einer Höhe von insgesamt 7.610,60 Euro erlitten habe. Diesen Betrag müsse ihm die beklagte Tipico Co Ltd. erstatten.</p>
<p>„Das Urteil zeigt, dass Verluste bei Online-Sportwetten nicht nur dann zurückgefordert werden können, wenn der Veranstalter nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt hat, sondern auch, wenn der Veranstalter gegen gesetzliche Vorgaben wie das Einzahlungslimit verstoßen hat“, so Rechtsanwalt Sittner.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/</a></div>
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<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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		<title>bet365 – Spieler kann Verluste in Höhe von 80.500 Euro zurückverlangen</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/08/bet365-spieler-kann-verluste-in-hhe-von-80-500-euro-zurckverlangen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Aug 2026 07:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Anspruchsgrundlage]]></category>
		<category><![CDATA[bet365]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstleistungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[erstattungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Glücksspielrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Klageerfolg]]></category>
		<category><![CDATA[LG München I]]></category>
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		<category><![CDATA[suchtprävention]]></category>
		<category><![CDATA[verluste]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Sportwettenanbieter bet365 oder genauer die beklagte Hillside (Sports) LP muss einem Spieler Verluste in Höhe von rund 80.500 Euro erstatten. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/08/bet365-spieler-kann-verluste-in-hhe-von-80-500-euro-zurckverlangen/" data-wpel-link="internal">bet365 – Spieler kann Verluste in Höhe von 80.500 Euro zurückverlangen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Sportwettenanbieter bet365 oder genauer die beklagte Hillside (Sports) LP muss einem Spieler Verluste in Höhe von rund 80.500 Euro erstatten. Das hat das Landgericht München I mit Urteil vom 24. Juni 2026 entschieden. Da die Beklagte im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen, seien die geschlossenen Verträge nichtig, so das LG München I. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.</p>
<p>Der Kläger hatte von seinem Wohnsitz in Bayern aus zwischen 2014 und 2016 über die deutschsprachige Internetdomain von bet365 an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei rund 80.500 Euro verloren. „In diesem Zeitraum waren Online-Glücksspiele in Deutschland inklusive Sportwetten im Internet verboten. Da die Beklage mit ihrem Angebot gegen dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner.</p>
<p>Die Klage war erfolgreich, das LG München I bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Klägers. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Online-Glücksspiele im streitgegenständlichen Zeitraum grundsätzlich verboten waren. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen, daher seien die geschlossenen Verträge nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von rund 80.500 Euro. Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 ist das Totalverbot von Online-Glücksspielen zwar durch ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt abgelöst worden, das habe aber keine nachträgliche Wirkung, machte das Gericht deutlich.</p>
<p>Für Online-Sportwetten war es auch möglich, schon vor dieser Neuregelung eine Erlaubnis zu erhalten und die bet365-Unternehmensgruppe hatte eine solche auch beantragt. Letztlich entsprach das Konzessionsvergabeverfahren aber nicht europäischen Recht und wurde ausgesetzt. Die Beklagte könne sich aber nicht darauf berufen, dass sie eine Lizenz beantragt und möglicherweise erhalten hätte. Denn staatliche Versäumnisse wirkten sich nicht auf zivilrechtliche Ansprüche des Klägers aus, stellte das LG München I klar.</p>
<p>Zudem sei auch nicht sicher, dass die Beklagte die Konzession erhalten hätte. Denn die Vergabe sei auch an bestimmte Vorgaben gebunden gewesen, wie die Einhaltung eines monatlichen Einzahlungslimits. Gegen diese Regelung hatte die Beklagte im streitgegenständlichen Zeitraum allerdings verstoßen.</p>
<p>Da das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen Zwecke des Gemeinwohls wie u.a. Suchtbekämpfung, Spieler- und Jugendschutz oder Betrugsvorbeugung verfolge, stelle es auch keinen Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit dar, führte das Gericht weiter aus.</p>
<p>Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht im Weg, dass er an verbotenen Online-Sportwetten teilgenommen hat, so das LG München. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot von Online-Sportwetten bekannt war, zumal die Beklagte ihr Angebot selbst für legal hielt.</p>
<p>Der Anspruch sei auch nicht verjährt. Denn der BGH habe erst mit Hinweisbeschluss vom 22.03.2024 – Az. I ZR 88/23 deutlich gemacht, dass er das Angebot von Online-Sportwetten in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz für illegal hält und Spieler daher einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste haben. Bis dahin war umstritten, ob Klagen auf die Rückzahlung von Verlusten aus Online-Sportwetten ausreichende Erfolgsaussichten haben. Das habe sich erst durch den Beschluss des BGH vom 22.03.2024 geändert. Erst dann sei eine Klage zumutbar gewesen, sodass die Verjährungsfrist erst 2024 begann, stellte das LG München I klar.</p>
<p>„Die Entscheidung zeigt, dass nach wie vor gute Chancen bestehen, Verluste aus Online-Sportwetten zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Sittner.</p>
<p>Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter <a href="https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/</a></div>
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		<title>Online-Sportwetten: Tipico muss rund 830.000 Euro plus Zinsen zahlen – LG Münster verurteilt Anbieter auch wegen Limitverstößen</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/08/online-sportwetten-tipico-muss-rund-830-000-euro-plus-zinsen-zahlen-lg-mnster-verurteilt-anbieter-auch-wegen-limitversten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Aug 2026 07:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Einsatz- und Einzahlungslimits]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH-Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[fehlender Erlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinwohlinteressen]]></category>
		<category><![CDATA[Glücksspielrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Internetwettanbieter]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Münster]]></category>
		<category><![CDATA[Limitkontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzverstöße]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Sportwetten]]></category>
		<category><![CDATA[Rückforderungsansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[Spielerschutzmaßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[suchtprävention]]></category>
		<category><![CDATA[tipico]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Tipico muss einem Spieler seine Verluste in Höhe von rund 830.000 Euro zurückzahlen. Das hat das Landgericht Münster mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden. Zudem hat der Spieler Anspruch [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/08/online-sportwetten-tipico-muss-rund-830-000-euro-plus-zinsen-zahlen-lg-mnster-verurteilt-anbieter-auch-wegen-limitversten/" data-wpel-link="internal">Online-Sportwetten: Tipico muss rund 830.000 Euro plus Zinsen zahlen – LG Münster verurteilt Anbieter auch wegen Limitverstößen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Tipico muss einem Spieler seine Verluste in Höhe von rund 830.000 Euro zurückzahlen. Das hat das Landgericht Münster mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden. Zudem hat der Spieler Anspruch auf Zinsen. Die Verurteilung betrifft neben Spielverlusten aus der Zeit ohne deutsche Erlaubnis auch Verluste nach der Lizenzerteilung: Für diesen Zeitraum bejahte das Gericht einen Schadensersatzanspruch wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Einsatz- und Einzahlungslimits. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>„Die Entscheidung ist insbesondere auch mit Blick auf die Limitverstöße von Bedeutung. Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die vor Erteilung der deutschen Lizenz abgeschlossenen Verträge wegen des unerlaubten Angebots nichtig sind. Für den Zeitraum nach der Lizenzerteilung hat das Landgericht Tipico wegen der Nichteinhaltung der gesetzlichen Einsatz- und Einzahlungslimits zum Schadensersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner.</p>
<p>Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte über die deutschsprachige Webseite von Tipico zwischen Oktober 2015 und September 2023 an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei insgesamt über 830.000 Euro verloren. Tipico hat aber erst am 9. Oktober 2020 die Genehmigung erhalten, Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen. Mit der Erteilung der Lizenz waren gesetzliche Vorgaben verbunden, darunter die Einhaltung des jeweils geltenden Einsatz- bzw. Einzahlungslimits. „Da sich Tipico nicht an diese Limitvorgaben gehalten hat, haben wir für unseren Mandanten auch die Rückzahlung der Verluste verlangt, die nach der Erteilung der Lizenz entstanden sind“, erklärt Rechtsanwalt Sittner.</p>
<p>Die Klage hatte am LG Münster Erfolg. Der Kläger habe Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste, entschied das Gericht. Im ersten Zeitraum von Oktober 2015 bis zur Erteilung der Lizenz am 9. Oktober 2020 hat Tipico nicht über die erforderliche Genehmigung für Sportwetten in Deutschland verfügt. Daher liege ein Verstoß gegen das Verbot von Glücksspielen im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag vor. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig, sodass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe, so das LG Münster aus.</p>
<p>Weiter führte es aus, dass das Verbot von Online-Glücksspielen nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoße. Vielmehr sei es auch nach Unionsrecht eine geeignete Maßnahme, um Zwecke des Gemeinwohls wie Bekämpfung von Spielsucht zu verfolgen, verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des EuGH vom 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23. Der EuGH hatte klargestellt, dass das EU-Recht einer nationalen Regelung, die Online-Glücksspiele zum Schutz der Allgemeinwohls verbietet, nicht entgegensteht. Daran ändere auch die spätere Einführung einer Erlaubnisregelung nichts.</p>
<p>Im zweiten Zeitraum vom 9. Oktober 2020 bis September 2023 habe Tipico zwar über die erforderliche Lizenz verfügt, aber gegen die jeweils geltenden Einsatz- bzw. Einzahlungslimits verstoßen. Damit habe die Beklagte gegen eine nebenvertragliche Schutzpflicht verstoßen, denn die gesetzlichen Limits dienten u.a. dazu, die Entstehung von Glücksspielsucht und übermäßige Vermögensverluste zu verhindern. Tipico hätte daher die Einsätze bzw. Einzahlungen des Klägers entsprechend begrenzen müssen. Da Tipico gegen diese Schutzvorschriften verstoßen habe, habe der Kläger auch Anspruch auf Ersatz der Verluste, die auf den Limitüberschreitungen beruhen, entschied das LG Münster.</p>
<p>„Die Entscheidung zeigt, dass Ansprüche gegen Online-Sportwettenanbieter nicht nur wegen einer fehlenden Erlaubnis, sondern auch wegen Verstößen gegen gesetzliche Einsatz- und Einzahlungslimits in Betracht kommen können“, so Rechtsanwalt Sittner.</p>
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		<title>Pokerstars in drei weiteren Fällen zur Rückzahlung der Verluste verurteilt</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/07/pokerstars-in-drei-weiteren-fllen-zur-rckzahlung-der-verluste-verurteilt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 12:05:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstleistungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[erstattungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH-Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsentscheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[verluste]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei Online-Glücksspielen über die Webseite pokerstars.eu hatten drei Spieler erhebliche Geldbeträge verloren. CLLB Rechtsanwälte hat an drei unterschiedlichen Gerichten den Anspruch der Spieler auf Rückzahlung ihrer Verluste durchgesetzt. Sowohl das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/07/pokerstars-in-drei-weiteren-fllen-zur-rckzahlung-der-verluste-verurteilt/" data-wpel-link="internal">Pokerstars in drei weiteren Fällen zur Rückzahlung der Verluste verurteilt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Bei Online-Glücksspielen über die Webseite pokerstars.eu hatten drei Spieler erhebliche Geldbeträge verloren. CLLB Rechtsanwälte hat an drei unterschiedlichen Gerichten den Anspruch der Spieler auf Rückzahlung ihrer Verluste durchgesetzt. Sowohl das OLG Köln als auch die Landgerichte Köln und Bonn entschieden, dass die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. als Veranstalterin der Online-Glücksspiele die Verluste erstatten muss, da sie gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hat  bzw. nicht im Besitz der in Deutschland erforderlichen Lizenz für ihr Glücksspielangebot war.</p>
<p>In dem Verfahren vor dem <b>OLG Köln</b> hatte der Spieler zwischen März 2014 und März 2023 über die Domain pokerstars.eu an Online-Casinospielen und Online-Poker teilgenommen. Im Laufe der Jahre summierten sich seine Verluste auf knapp 63.000 Euro. Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 allerdings grundsätzlich verboten und auch danach nur mit einer entsprechenden deutschen Lizenz zulässig. „Da die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. gegen dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung der Verluste verlangt“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>Die Klage hatte bereits am Landgericht Aachen Erfolg. Das OLG Köln bestätigte mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Entscheidung und wies die Berufung der TSG Interactive Gaming Europe Ltd. zurück.</p>
<p>Das Oberlandesgericht stellte klar, dass Online-Glücksspiele gemäß Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten waren. Danach durften sie auch nur dann veranstaltet werden, wenn der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. Da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen und im streitgegenständlichen Zeitraum auch nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt habe, seien die Zahlungen des Klägers ohne Rechtsgrund erfolgt, so dass er Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste habe.</p>
<p>Die Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, dass sie im Hinblick auf die Pokerspiele lediglich als Zahlstelle fungiert habe. Die Einzahlungen seien an die Beklage gerichtet und dienten zur Teilnahme an den Glücksspielen – unabhängig davon, ob es sich um Poker oder andere Online-Glücksspiele wie Roulette oder Slots handelte, machte das OLG Köln deutlich.</p>
<p>Weiter machte das Gericht deutlich, dass das deutsche Verbot von Glücksspielen im Internet mit EU-Recht in Einklang stehe und keinen Eingriff in die europäische  Dienstleistungsfreiheit darstelle. Das OLG verwies auf ein entsprechendes Urteil des EuGH vom 16.04.2026 (Az. C-440/23).</p>
<p>Das Verbot von Online-Glücksspiele galt zwar in Deutschland. „Bemerkenswert ist, dass das OLG Köln in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung klarstellte, dass der Rückzahlungsanspruch aber auch dann besteht, wenn ein Spieler mit Wohnsitz in Deutschland teilweise auch im Ausland an Glücksspielen im Internet teilgenommen hat“, so Rechtsanwalt Sittner. Das traf auf den zugrunde liegenden Fall zu. Denn der Kläger hatte nicht nur in Deutschland, sondern auch aus dem Ausland während seines Urlaubsaufenthalts u.a. in Frankreich, Italien oder den USA über die Plattform Pokerstars an Online-Glücksspielen teilgenommen.</p>
<p>Das OLG führte aus, dass der Spieler für die Verluste, die bei Online-Glücksspielen im Ausland angefallen sind, zumindest dann Anspruch auf die Rückzahlung der Verluste habe, wenn er seinen Wohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, sich mit seiner deutschen Anschrift auf einer deutschsprachigen Webseite des Anbieters registriert hat und schwerpunktmäßig im Inland an den Online-Glücksspielen teilnimmt. Denn das Verbot von Online-Glücksspielen führe zur Unwirksamkeit des einmalig geschlossenen Rahmenvertrags und umfasse auch Spielteilnahmen aus dem Ausland. Zudem habe auch der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-77/24 deutlich gemacht, dass davon ausgegangen werden könne, dass Spieleinsätze vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Spielers getätigt werden und es nicht entscheidend ist, an welchem Ort sich der Spieler bei der Teilnahme an einen Online-Glücksspiel befunden hat.</p>
<p>„Dass unser Mandant zum Teil auch während des Urlaubs im Ausland an Online-Glücksspielen teilnahm, steht seinem Rückzahlungsanspruch somit nicht im Weg“, so Rechtsanwalt Sittner. Er habe Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste in Höhe vom knapp 63.000 Euro, entschied das OLG Köln.</p>
<p>Auch das Langdgericht Bonn und das Landgericht Köln haben mit Urteilen vom 15. Juni bzw. 23. Juni 2026 entschieden, dass die Kläger Anspruch auf ihre bei Pokerstars erlittenen Verluste haben.</p>
<p>In dem Verfahren vor dem <b>LG Bonn</b> hatte der Kläger über eine deutschsprachige Webseite von Pokerstars zwischen Januar 2016 und März 2023 an Online-Casinospielen, Pokerspielen und im geringen Umfang an Online-Sportwetten teilgenommen. Seine Verluste beliefen sich unterm Strich auf rund 50.000 Euro. „Auch hier haben wir gegen die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. auf Rückzahlung der Verluste geklagt, weil sie nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um in Deutschland Online-Glücksspiele veranstalten zu dürfen“, so Rechtsanwalt Sittner.</p>
<p>Das LG Bonn bestätigte, dass die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat bzw. nicht über die erforderliche Lizenz verfügte. Da die geschlossenen Verträge deshalb nichtig seien, habe der Spieler Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste.</p>
<p>Zu dieser Entscheidung ist auch das <b>LG Köln</b> gekommen. Hier hatte der Kläger zwischen März 2014 und Juli 2022 über die deutschsprachige Internetdomain von Pokerstars an Online-Casinospielen, Online-Pokerspielen und  Online-Sportwetten teilgenommen. „Wir haben auf die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von rund 15.500 Euro geklagt“, so Rechtsanwalt Sittner.</p>
<p>Auch diese Klage war erfolgreich. Das LG Köln entschied, dass die beklagte TSG Interactive Gaming Europe Ltd. als Veranstalterin gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe bzw. nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte, sodass die geschlossen Verträge nichtig seien. Der Kläger habe somit Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste.</p>
<p>„Ohne Lizenz waren und sind Online-Casinospiele, Online-Poker und Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Das Urteile zeigen, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Sittner.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/</a></div>
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<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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		<title>Verdacht der zweckwidrigen Verwendung von Anleihegeldern bei der „19. Wiener Grundbesitz-Anleihe plus“</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/07/verdacht-der-zweckwidrigen-verwendung-von-anleihegeldern-bei-der-19-wiener-grundbesitz-anleihe-plus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2026 11:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[anlageberater]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einem Schreiben der Kanzlei Kaan Cronenberg Rechtsanwälte an die Anleihegläubiger sollen Recherchen ergeben haben, dass die Anleihemittel nicht entsprechend dem vorgesehenen Investitionszweck verwendet, sondern vereinbarungswidrig an die Tochtergesellschaft CPI [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/07/verdacht-der-zweckwidrigen-verwendung-von-anleihegeldern-bei-der-19-wiener-grundbesitz-anleihe-plus/" data-wpel-link="internal">Verdacht der zweckwidrigen Verwendung von Anleihegeldern bei der „19. Wiener Grundbesitz-Anleihe plus“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Nach einem Schreiben der Kanzlei Kaan Cronenberg Rechtsanwälte an die Anleihegläubiger sollen Recherchen ergeben haben, dass die Anleihemittel <b>nicht entsprechend dem vorgesehenen Investitionszweck verwendet</b>, sondern <b>vereinbarungswidrig an die Tochtergesellschaft CPI Beteiligungen GmbH weitergeleitet</b> worden seien. Die CPI Beteiligungen GmbH musste im Jahr 2022 Insolvenz anmelden.</p>
<p>Nach Mitteilung der Rechtsanwälte führte diese Weiterleitung dazu, dass die Emittentin nicht mehr über ausreichendes werthaltiges Vermögen verfügte und die ursprünglich vorgesehene wirtschaftliche Besicherung der Anleihe nicht mehr gegeben gewesen sei. Die Forderung gegen die inzwischen insolvente CPI Beteiligungen GmbH wurde zwar im Insolvenzverfahren anerkannt, eine vollständige Befriedigung der Anleger erscheint nach Einschätzung der Kanzlei Kaan Cronenberg Rechtsanwälte jedoch unwahrscheinlich.</p>
<p>CLLB Rechtsanwälte empfehlen den betroffenen Anleihegläubigern daher, ihre Anleihen aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und ihre Forderungen fällig zu stellen. Diese Empfehlung stützt sich auf die im Schreiben geschilderten Tatsachen und die daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen.</p>
<p>Die Insolvenz der CPI Beteiligungen GmbH war Teil einer größeren Insolvenzserie innerhalb der damaligen CPI-Unternehmensgruppe. Laut Gläubigerschutzverbänden und Medienberichten waren Anleihen mit einem ausstehenden Volumen von mehr als 40 Millionen Euro betroffen.</p>
<p>Anleger fordern nun eine umfassende Aufklärung der Geldflüsse innerhalb der Unternehmensgruppe. Dabei soll insbesondere geklärt werden,</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>wer die Weiterleitung der Anleihegelder veranlasst hat,</li>
<li>auf welcher rechtlichen Grundlage diese erfolgte,</li>
<li>ob die Verwendung mit den Emissionsunterlagen vereinbar war und</li>
<li>welche Ansprüche den betroffenen Anlegern zustehen.</li>
</ul>
<p>Darüber hinaus sollten betroffene Anleger nach Auffassung von Verbraucherschützern und spezialisierten Rechtsanwälten <b>auch mögliche Ansprüche gegen ihre Anlageberater oder Anlagevermittler prüfen lassen</b>.</p>
<p>Nach Angaben zahlreicher Anleger wurde die <b>„Besicherte 19. Wiener Grundbesitz-Anleihe plus“</b> im Beratungsgespräch als <b>besonders sicher</b>, teilweise sogar als <b>„absolut sichere“ oder  „durch Grundbucheintragung abgesicherte Anlagen“ </b>dargestellt. Sollte sich im Einzelfall bestätigen, dass die tatsächlichen Risiken der Anlage, die Nachrangigkeit oder eine mögliche zweckwidrige Verwendung der Anlegergelder nicht ordnungsgemäß erläutert wurden, können – abhängig von den Umständen des jeweiligen Beratungsgesprächs – <b>Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Falschberatung</b> in Betracht kommen.</p>
<p>Ob solche Ansprüche bestehen, hängt von den jeweiligen Beratungsunterlagen, der Dokumentation des Beratungsgesprächs sowie den konkreten Aussagen gegenüber dem Anleger ab und bedarf einer Einzelfallprüfung.</p>
<p><b>Anlegern wird daher empfohlen, nicht nur mögliche Ansprüche gegenüber der Emittentin und deren Organen, sondern auch etwaige Ansprüche gegen Anlageberater, Vermittler oder beratende Banken rechtlich prüfen zu lassen.</b> Dabei sind insbesondere Verjährungsfristen zu beachten.</p>
<p> </p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<ul>
<li>
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<li>
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</ul></div>
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            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/07/verdacht-der-zweckwidrigen-verwendung-von-anleihegeldern-bei-der-19-wiener-grundbesitz-anleihe-plus/" data-wpel-link="internal">Verdacht der zweckwidrigen Verwendung von Anleihegeldern bei der „19. Wiener Grundbesitz-Anleihe plus“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Elektro-Auto – Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen zu geringer Reichweite</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/07/elektro-auto-rckabwicklung-des-kaufvertrags-wegen-zu-geringer-reichweite/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jul 2026 07:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Autokaufrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Batteriedegradation]]></category>
		<category><![CDATA[Elektro-Auto]]></category>
		<category><![CDATA[elektromobilität]]></category>
		<category><![CDATA[fahrzeugmängel]]></category>
		<category><![CDATA[gewährleistungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Herstellerangaben]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufpreisrückzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufvertrags]]></category>
		<category><![CDATA[Minderungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwaltskanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[reichweite]]></category>
		<category><![CDATA[rückabwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[sachmangel]]></category>
		<category><![CDATA[Verbraucherrechte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-research.net/2026/07/elektro-auto-rckabwicklung-des-kaufvertrags-wegen-zu-geringer-reichweite/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die tatsächliche Reichweite bleibt bei E-Autos häufig hinter der vom Hersteller angegebenen Reichweite zurück. Für die betroffenen Käufer ist das mehr als ein Ärgernis. Das sieht auch das Landgericht Wuppertal [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/07/elektro-auto-rckabwicklung-des-kaufvertrags-wegen-zu-geringer-reichweite/" data-wpel-link="internal">Elektro-Auto – Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen zu geringer Reichweite</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die tatsächliche Reichweite bleibt bei E-Autos häufig hinter der vom Hersteller angegebenen Reichweite zurück. Für die betroffenen Käufer ist das mehr als ein Ärgernis. Das sieht auch das Landgericht Wuppertal so und stärkte mit Urteil vom 18. Dezember 2025 die Rechte der Autokäufer. Es stellte fest, dass eine deutliche Abweichung bei der Reichweite einen erheblichen Sachmangel darstellt, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen kann.</p>
<p>Ähnlich wie der Kraftstoffverbrauch bei Autos mit Verbrennungsmotor ist bei Elektro-Fahrzeugen die Reichweite ein wesentliches Kriterium bei der Kaufentscheidung. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied: Wenn beim Verbrenner-Auto der „Sprit“ ausgeht, ist in der Regel die nächste Tankstelle nicht weit und auch der Reservekanister kann helfen. Das sieht beim E-Auto anders aus. Umso wichtiger ist eine verlässliche Reichweitenangabe, bevor der Stromer auf der Straße liegenbleibt. „Autohersteller müssen sich deshalb bei den Reichweitenangaben an der Realität orientieren. Bleibt die tatsächliche Reichweite mehr als 10 Prozent hinter den Angaben zurück, liegt nach dem Urteil des Landgerichts Wuppertal ein erheblicher Sachmangel vor. Das eröffnet dem Käufer verschiedene rechtliche Möglichkeiten, von der Nachbesserung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrags“, sagt Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>In dem Fall am LG Wuppertal hatte der Kläger ein E-Auto zum Preis von 39.000 Euro gekauft. Die WLTP-Reichweite für das Fahrzeug wurde mit 332 bis 341 Kilometern angegeben. Werte, die der Kläger nicht erreichte. Er erklärte, dass er das E-Auto ganz überwiegend innerorts genutzt habe und die Batterie schon nach 160 Kilometern wieder geladen werden musste. Er forderte den Autohändler zunächst zur Nachbesserung auf. Nachdem dieser keinen Fehler feststellen konnte, verlangte der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags.</p>
<p>Das LG Wuppertal holte ein Sachverständigen-Gutachten ein, um die Reichweite des Fahrzeugs festzustellen. Der Sachverständige ermittelte auf dem Prüfstand eine Reichweite von lediglich 282 Kilometern – und damit rund 18 Prozent weniger als vom Hersteller angegeben. Laut Gutachter sei eine fortgeschrittene Degradation, also überdurchschnittlicher Kapazitätsverlust der Traktionsbatterie, für die geringe Reichweite verantwortlich. Eine solche überdurchschnittliche Degradation der Batterie müsse der Kläger nicht hinnehmen, machte das LG Wuppertal deutlich. Bei seinem Fahr- und Ladeverhalten könne von einer Batterie-Degration von jährlich 2,5 Prozent ausgegangen werden. Dementsprechend würde der Reichweitenverlust nach drei Jahren bei 7,5 Prozent und nicht, wie hier, bei 18 Prozent liegen.</p>
<p>Einen solchen Reichweitenverlust müsse der Kläger nicht hinnehmen, machte das LG Wuppertal deutlich und verwies auf die Rechtsprechung des BGH zu Verbrenner-Autos. Hier gelte eine Abweichung von mehr als 10 Prozent beim Verbrauch regelmäßig als erheblicher Mangel. Diese Schwelle sei hier mit 18 Prozent deutlich überschritten.</p>
<p>Somit liege ein erheblicher Sachmangel vor und der Kläger habe Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen, rund 40.000 Kilometer mit dem E-Fahrzeug muss er sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 5.250,05 Euro anrechnen lassen.</p>
<p>Wie der „Spiegel“ online berichtete, handelt es sich bei dem E-Auto in dem zugrunde liegenden Fall um einen Peugeot E-2008. Das ist jedoch kein Einzelfall – Reichweitenprobleme tauchen auch bei anderen Modellen und Herstellern auf. Teilweise bleiben die tatsächlichen Reichweiten deutlich hinter den Herstellerangaben zurück. „Das Urteil des LG Wuppertal zeigt jedoch, dass betroffene Käufer nicht schutzlos sind. Bleibt die Reichweite deutlich hinter den Angaben des Herstellers zurück, haben sie einen Anspruch auf Nachbesserung. Kann der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt werden, können weitere rechtliche Ansprüche, etwa auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Minderung des Kaufpreises, bestehen“, so Rechtsanwalt Kainz.</p>
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		<title>TGI AG – Verdacht auf Betrug und Geldwäsche</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/06/tgi-ag-verdacht-auf-betrug-und-geldwsche/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 14:20:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Anlegerschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsichtsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BaFin]]></category>
		<category><![CDATA[Bankenrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[rechtsdurchsetzung]]></category>
		<category><![CDATA[TGI AG]]></category>
		<category><![CDATA[Vermögensanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Vertriebsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Warnhinweise]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anleger, die in Goldanlagen der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein investiert haben, dürften angesichts der Entwicklungen zutiefst beunruhigt sein. Nachdem bereits die BaFin und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein den [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Anleger, die in Goldanlagen der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein investiert haben, dürften angesichts der Entwicklungen zutiefst beunruhigt sein. Nachdem bereits die BaFin und die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein den Vertrieb verschiedener Vermögensanlagen verboten haben, ließ die Staatsanwaltschaft Liechtenstein den Geschäftssitz der TGI AG in Vaduz am 2. Juni 2026 durchsuchen.</p>
<p>Gegenstand der Ermittlungen sind Verdachtsmomente hinsichtlich gewerbsmäßigen schweren Betrugs, Geldwäsche sowie möglicher Verstöße gegen das liechtensteinische Bankengesetz. Das Unternehmen bestätigte die Durchsuchungsmaßnahmen, wies die erhobenen Vorwürfe in einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 aber entschieden zurück.</p>
<p>„Bislang besteht nur ein Verdacht und es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Dennoch dürften die Ermittlungen sowie die Warnungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden die Anleger der TGI AG  zunehmend verunsichern“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.</p>
<p>Die TGI AG bot ihren Kunden verschiedene Goldanlagen zum Teil mit Rabatten bis zu 72 Prozent auf den Kaufpreis an. Voraussetzung war, dass die Anleger der TGI AG das Gold zunächst zur Aufbewahrung überlassen. Das alarmierte zunächst die BaFin. Die deutsche Finanzaufsicht untersagte das öffentliche Angebot für die Produkte „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ in Deutschland. Nach Auffassung der Behörde handelt es sich um Vermögensanlagen, für deren Vertrieb ein gesetzlich vorgeschriebener Verkaufsprospekt erforderlich gewesen wäre, den die TGI AG nicht vorgelegt hat.</p>
<p>Auch die Finanzmarktaufsichten in Liechtenstein und Österreich schalteten sich ein. Beide Behörden veröffentlichten am 22. April 2026 Warnhinweise zu Angeboten der TGI AG.</p>
<p>Die FMA Liechtenstein stellte dabei klar, dass die Gesellschaft weder über eine aufsichtsrechtliche Bewilligung noch über eine Registrierung verfüge, die zur Erbringung bestimmter Finanzdienstleistungen erforderlich wäre. Daher dürfe die TGI AG keine bewilligungspflichtigen Geschäfte betreiben. Anlegern wurde ausdrücklich geraten, keine Investitionen im Zusammenhang mit den Angeboten des Unternehmens vorzunehmen und keine Gelder an die Gesellschaft zu überweisen.</p>
<p>Die österreichische Finanzmarktaufsicht verwies darauf, dass die TGI AG nicht über die erforderliche Konzession verfüge, um erlaubnispflichtige Bankgeschäfte in Österreich anzubieten.</p>
<p>Mit einer weiteren Verfügung vom 26. Mai 2026 verschärfte die liechtensteinische FMA ihr Vorgehen. Die Behörde ordnete an, dass die TGI AG die Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ nicht länger öffentlich anbieten oder vertreiben darf. Nach Einschätzung der Aufsicht werde mit diesen Angeboten ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrieben. Zudem wurde festgelegt, dass bereits vereinnahmte Kundengelder nur noch für einen Zeitraum von höchstens vier Monaten gehalten werden dürfen.</p>
<p>Spätestens nachdem die Staatsanwaltschaft Liechtenstein Ermittlungen aufgenommen hat, dürften sich Anleger die Frage stellen, wie sie ihr investiertes Geld schützen können. Dazu können verschiedene rechtliche Möglichkeiten geprüft werden.</p>
<p>Sofern die TGI AG in Deutschland tatsächlich gegen die Prospektpflicht und damit gegen das Vermögensanlagengesetz verstoßen haben sollte, können betroffene Anleger Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags haben. Auch die Möglichkeit einer Vertragskündigung kann geprüft werden.</p>
<p>Zudem können ggf. auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler entstanden sein, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken aufgeklärt oder die Plausibilität des Geschäftsmodells nicht hinreichend geprüft haben.</p>
<p>CLLB Rechtsanwälte unterstützt Anleger der TGI AG bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten.</p>
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		<title>Verträge mit Pfando sittenwidrig – Kläger erhalten Geld zurück</title>
		<link>https://www.news-research.net/2026/06/vertrge-mit-pfando-sittenwidrig-klger-erhalten-geld-zurck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 2026 07:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[amtsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Auto-Pfandhaus]]></category>
		<category><![CDATA[benachteiligung]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsentscheidung]]></category>
		<category><![CDATA[kläger]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsaustausch]]></category>
		<category><![CDATA[pfando]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsstreit]]></category>
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		<category><![CDATA[rückerstattung]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatzansprüche]]></category>
		<category><![CDATA[sittenwidrig]]></category>
		<category><![CDATA[verbraucherschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsnichtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.news-research.net/2026/06/vertrge-mit-pfando-sittenwidrig-klger-erhalten-geld-zurck/</guid>

					<description><![CDATA[<p>CLLB Rechtsanwälte haben erneut Zahlungsansprüche gegen Pfando erfolgreich eingeklagt. Das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Aachen haben mit Urteilen vom 21. bzw. 22. Mai 2026 entschieden, dass die abgeschlossen Kauf- [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/06/vertrge-mit-pfando-sittenwidrig-klger-erhalten-geld-zurck/" data-wpel-link="internal">Verträge mit Pfando sittenwidrig – Kläger erhalten Geld zurück</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">CLLB Rechtsanwälte haben erneut Zahlungsansprüche gegen Pfando erfolgreich eingeklagt. Das Amtsgericht Ingolstadt und das Landgericht Aachen haben mit Urteilen vom 21. bzw. 22. Mai 2026 entschieden, dass die abgeschlossen Kauf- und Mietverträge sittenwidrig und damit nichtig sind. Die Kläger haben damit Anspruch auf die Rückerstattung geleisteter Zahlungen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.</p>
<p>In beiden Fällen hatten die Mandanten von CLLB Rechtsanwälte sog. „sale-and-rent-back-Verträge“ mit Pfando geschlossen. Das heißt, sie haben ihr Auto zunächst an die Pfando GmbH verkauft und dann zur weiteren Nutzung von der Pfando Vermietung GmbH angemietet.</p>
<p>In dem Verfahren am LG Aachen hatte der Kläger einen Fiat 500 zum Preis von 6.000 Euro an die Pfando GmbH verkauft und das Auto anschließend von der Pfando Vermietung GmbH gemietet. Für ca. drei Monate leistete er dabei (Miet)zahlungen in Höhe von 3.373 Euro. Nachdem die Pfando Vermietung GmbH den Mietvertrag außerordentlich gekündigt hatte, ließ sie das Fahrzeug sicherstellen und verkaufte es zum Preis von 8.000 Euro.</p>
<p>Im Fall am AG Ingolstadt hatte der Kläger einen Audi Quattro zum Preis von 50.000 Euro an die Pfando GmbH verkauft und anschließend für vier Wochen von der Pfando Vermietung GmbH gemietet. Nach Ablauf des Mietvertrags kaufte er das Auto zum Preis von 54.536,86 Euro zurückgekauft.</p>
<p>„Da unserer Ansicht nach in beiden Fällen ein wucherähnliches Geschäft vorlag und die geschlossenen Verträge nichtig sind, haben wir für unsere Mandanten auf Rückzahlung geklagt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz.</p>
<p>Mit Erfolg: Sowohl das LG Aachen als auch das AG Ingolstadt stellten fest, dass ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und die Kauf- und Mietverträge daher sittenwidrig und somit nichtig sind.</p>
<p>„Ein Vertrag ist als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach der Rechtsprechung des BGH dann sittenwidrig, wenn der Wert der Leistung annähernd doppelt so wie hoch ist wie die Gegenleistung und noch ein weiterer Umstand, z.B. eine verwerfliche Gesinnung, hinzukommt“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz. Diese Voraussetzungen sahen beide Gerichte als erfüllt an.</p>
<p>So habe der Kläger im Fall vor dem LG Aachen seinen Fiat 500 für 6.000 Euro an die Pfando GmbH verkauft. Nach Schwacke-Auskunft könne aber von einem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs in Höhe von 12.200 Euro ausgegangen werden. Unter Berücksichtigung der geleisteten Mietzahlungen habe der Kläger sogar weniger als ein Viertel des tatsächlichen Fahrzeugwert erhalten. Da die Verträge sittenwidrig und somit nichtig seien, habe der Kläger Anspruch auf den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert in Höhe von 12.200 Euro und dem Verkaufspreis von 6.000 Euro – also 6.200 Euro, entschied das LG Aachen. Außerdem erhält er seine geleisteten Mietzahlungen in Höhe von 3.373 Euro zurück.</p>
<p>In dem Verfahren am AG Ingolstadt hatte der Kläger sein Auto für 50.000 Euro an die Pfando GmbH verkauft. Bei einem unterstellten tatsächlichen Wert von 85.000 Euro betrage dieser das 1,7-fache des erzielten Preises. Hinzu kamen noch Mietzahlungen in Höhe von 3.900 Euro für vier Wochen. Außerdem sprächen noch weitere Vertragspunkte für eine Benachteiligung des Klägers, so dass von einem wucherähnlichen Geschäft ausgegangen werden könne. Zudem könne auch die Ausnutzung einer Zwangslage des Klägers und somit eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten vermutet werden, so das Gericht. Die Verträge seien daher nichtig.</p>
<p>Da der Kläger das Auto für 50.000 Euro verkauft, aber für 54.536 Euro zurückgekauft hat, müsse die Pfando Vermietung GmbH ihm den Differenzbetrag in Höhe von 4.536,86 Euro erstatten, entschied das AG Ingolstadt.</p>
<p>„Die Entscheidungen und weitere Gerichtsurteile zeigen, dass gute Aussichten bestehen, bei sittenwidrigen Verträgen mit Pfando erfolgreich Ansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.</p>
<p>Mehr Informationen: <a href="https://www.cllb.de/verbraucherthemen/pfando-autopfandhaus-schadensersatz/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.cllb.de/verbraucherthemen/pfando-autopfandhaus-schadensersatz/</a></div>
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<div>Über CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte steht f&uuml;r herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielf&uuml;hrenden Prozessstrategie ist nicht nur in Gro&szlig;verfahren mit mehreren hundert Gesch&auml;digten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug k&ouml;nnen nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal gef&uuml;hrt werden. Unsere Anw&auml;lte verf&uuml;gen &uuml;ber langj&auml;hrige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanw&auml;lte wurde im Jahr 2004 in M&uuml;nchen gegr&uuml;ndet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsl&auml;ufig war deshalb die Erweiterung der Repr&auml;sentanz mit Er&ouml;ffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gr&uuml;ndungspartnern Istv&aacute;n Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben f&uuml;r die Marke &quot;CLLB&quot; stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner f&uuml;r den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanw&auml;lte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Kl&auml;gerseite t&auml;tig und machen f&uuml;r sie Schadensersatzforderungen geltend. Das hei&szlig;t kurz zusammengefa&szlig;t: Wir k&ouml;nnen Klagen.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB<br />
Liebigstra&szlig;e 21<br />
80538 M&uuml;nchen<br />
Telefon: +49 (89) 552999-50<br />
Telefax: +49 (89) 552999-90<br />
<a href="http://www.cllb.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.cllb.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Henning Leitz<br />
CLLB Rechtsanw&auml;lte<br />
Telefon: +49 (89) 552999-50<br />
Fax: +49 (89) 552999-90<br />
E-Mail: &#076;&#101;&#105;&#116;&#122;&#064;&#099;&#108;&#108;&#098;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/cllb-rechtsanwaelte/vertrge-mit-pfando-sittenwidrig-klger-erhalten-geld-zurck/boxid/1062499" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</a>
                    </li>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/cllb-rechtsanwaelte" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von CLLB Rechtsanw&auml;lte Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB</a>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2026/06/vertrge-mit-pfando-sittenwidrig-klger-erhalten-geld-zurck/" data-wpel-link="internal">Verträge mit Pfando sittenwidrig – Kläger erhalten Geld zurück</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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