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	<title>Firma Deutscher Bauernverband, Autor bei News-Research</title>
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		<title>EU-Parlament stimmt für Innovationen und gegen Patente</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutscher Bauernverband]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Feb 2024 15:41:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die deutliche Zustimmung des EU-Parlaments zu einer Deregulierung der sogenannten Neuen Züchtungsmethoden. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken dazu: „Es handelt sich bei dem nun beschlossenen Vorschlag um [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die deutliche Zustimmung des EU-Parlaments zu einer Deregulierung der sogenannten Neuen Züchtungsmethoden. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken dazu: „Es handelt sich bei dem nun beschlossenen Vorschlag um eine gelungene Abwägung der Argumente und bietet damit eine gute Grundlage für den Trilog.“</p>
<p>Mit den neuen Techniken können züchterische Innovationen schneller in der Praxis ankommen und dabei helfen, die aktuellen Herausforderungen durch den Klimawandel besser zu bewältigen. Ebenso kann durch eine bessere genetische Pflanzengesundheit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gesenkt werden. Auch die Rückverfolgbarkeit der so gezüchteten Pflanzen sei laut Krüsken in dem Entwurf ausreichend geregelt. Das vorgesehene Transparenzregister biete für alle Beteiligten die Grundlage, die Verwendung von NBT-Sorten in der Verarbeitungskette nachzuvollziehen. Damit ist eine durchgehende freiwillige Kennzeichnung bis an die Ladentheke möglich, wenn dies vom Verbraucher gewünscht wird.</p>
<p>Der Deutsche Bauernverband begrüßt ausdrücklich, dass sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit gegen die Möglichkeit ausgesprochen haben, Pflanzensorten, die mit Hilfe der neuen Techniken gezüchtet werden, patentieren zu lassen. „Dies sehen wir als klaren Auftrag an die Kommission und den Rat, sich hier der Auffassung des Parlamentes anzuschließen“, so Krüsken. „Der Berufsstand ist dringend auf viele innovative Züchtungsunternehmen angewiesen, welche sich frei von juristischen Patentstreitigkeiten darauf konzentrieren sollten, weiterhin ein breites Fruchtartenspektrum anzubieten.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Deutscher Bauernverband e.V.<br />
Claire-Waldoff-Stra&szlig;e 7<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 31904-407<br />
Telefax: +49 (30) 31904-431<br />
<a href="http://www.bauernverband.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.bauernverband.de</a></div>
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<div>Weiterführende Links</div>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/deutscher-bauernverband-ev-berlin" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories dem Deutscher Bauernverband e.V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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			</item>
		<item>
		<title>Innovation braucht keine Patente</title>
		<link>https://www.news-research.net/2024/01/innovation-braucht-keine-patente/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutscher Bauernverband]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Jan 2024 14:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Dies ist das Fazit der Diskussion im Rahmen des Fachforums „Neue Züchtungsmethoden und Patente“ des Deutschen Bauernverbandes (DBV) anlässlich der Grünen Woche. Professor Dr. Stahl vom Julius-Kühn-Institut führte mit einem Impulsvortrag fachlich in das Thema der Neuen Züchtungsmethoden ein und skizzierte die Chancen, die sich mit dem Einsatz der neuen Techniken in der Pflanzenzüchtung ergeben. So seien sie, im Gegensatz zu den bisher verwendeten Methoden, deutlich präziser. Insbesondere einzelne Merkmale könnten damit wesentlich schneller bearbeitet werden. Gleichzeitig seien jedoch überhöhte Erwartungen fehl am Platz, da auch weiterhin das Zusammenspiel vieler Merkmale über die Qualität einer Sorte entscheide.</p>
<p>Im Anschluss wurde lebhaft darüber diskutiert, ob Patente die Innovationskraft der Züchter stärken oder schwächen. Dr. Jens Rademacher, Corteva Agroscience, sieht Patente als unerlässlich an, da nur sie die erheblichen Investitionen in das notwendige Know-how und die Technik von Neuen Züchtungsmethoden wieder einspielen können. Er stellte klar, dass das Nachbauprivileg wie auch beim Sortenschutz als bewährtes weiteres Schutzrecht dabei unangetastet bleibe. Der Geschäftsführer der Nordsaat Saatzucht GmbH, Wolf von Rhade, bezog dazu eine entschiedene Gegenposition. Die zu erwartenden zusätzlichen Kosten für Lizenzgebühren bei Nutzung fremder Patente, die Erlangung eigener Patente und die Abwehr von Patentverletzungsklagen wären für kleine und mittelständische Unternehmen schlicht nicht zu stemmen. Die europäische Züchtung habe in den letzten Jahrzehnten bewiesen, dass die Züchter auch ohne Patente hohe Anreize für kostenintensive Züchtungsprozesse haben. Der uneingeschränkte Zugang zum Genpool (open source) sei dafür aber die grundlegende Voraussetzung gewesen.</p>
<p>Dieser Einschätzung schlossen sich auch die beiden Vertreter des Berufsstandes an. Landwirt Erich Gussen sieht darüber hinaus auch langfristig das Landwirteprivileg in Gefahr und zieht daher bei den Patenten eine rote Linie, die nicht überschritten werden dürfe. DBV-Vizepräsident Detlef Kurreck bekräftigte abschließend, dass die Neuen Züchtungsmethoden ein wichtiges Werkzeug für die Bewältigung der kommenden Herausforderungen in der Landwirtschaft seien. Käme jedoch die Patentierung, hätte dies eine deutliche Ausdünnung der Züchterlandschaft zur Folge. Die sich daraus ergebende Marktmacht für verbleibende Unternehmen führe unweigerlich zu höheren Preisen. „Die Erfahrung lehrt“, so Kurreck wörtlich, „dass am Ende die Urproduktion die Zeche zahlt. Das muss verhindert werden.“</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Deutscher Bauernverband e.V.<br />
Claire-Waldoff-Stra&szlig;e 7<br />
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Telefon: +49 (30) 31904-407<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/deutscher-bauernverband-ev-berlin" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories dem Deutscher Bauernverband e.V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---6/974401.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2024/01/innovation-braucht-keine-patente/" data-wpel-link="internal">Innovation braucht keine Patente</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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		<item>
		<title>Rechtliche Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/12/rechtliche-aenderungen-zum-jahreswechsel-2023-24/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutscher Bauernverband]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2023 10:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24 zusammengestellt: GAP-Förderung Erstmals geänderter GAP-Strategieplan Ende November genehmigte die EU-Kommission den 1. Änderungsantrag Deutschlands [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/12/rechtliche-aenderungen-zum-jahreswechsel-2023-24/" data-wpel-link="internal">Rechtliche Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat für den Bereich Landwirtschaft die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24 zusammengestellt:</p>
<p><b>GAP-Förderung<br />
<i>Erstmals geänderter GAP-Strategieplan</i></b><br />
Ende November genehmigte die EU-Kommission den 1. Änderungsantrag Deutschlands zum GAP-Strategieplan 2023-2027. Die neue Version des deutschen GAP-Strategieplans beinhaltet insgesamt 147 Änderungen (online unter <a href="https://223618.seu2.cleverreach.com/c/90433296/16b2df35641-s62dr6" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://t.ly/C4Zk6</a>). Die ab dem GAP-Antragsjahr 2024 wirksamen Änderungen beinhalten neben redaktionellen und technischen Korrekturen auch punktuelle Nachbesserungen bei einzelnen Fördermaßnahmen. Dies betrifft in der 1. Säule bundesweit im Wesentlichen die Ökoregelungen und in der 2. Säule je nach Bundesland teils verschiedene Fördermöglichkeiten in den Länderprogrammen (Überblick online unter <a href="https://223618.seu2.cleverreach.com/c/90433297/16b2df35641-s62dr6" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://t.ly/u0Wc5</a>).</p>
<p><i><b>Ökolandbauförderung auf GLÖZ 8 Flächen</b></i><br />
Bei den geänderten Förderbedingungen einzelner Maßnahmen in der 2. Säule appelliert der DBV an die zuständigen Behörden der Länder, die Landwirte frühzeitig und hinreichend zu informieren. Ab 2024 sind bei den länderspezifischen Programmen zur Förderung des Ökolandbaus auf Drängen des Berufsstandes auch diejenigen Landwirtschaftsflächen uneingeschränkt und ohne Prämienkürzungen förderfähig, die von Ökolandbaubetrieben im Zuge der Konditionalität stillgelegt werden müssen (4 % nach GLÖZ 8). Der DBV fordert von den Ländern, dass diese positive Änderung des GAP-Strategieplans 1:1 in die Förderpraxis umgesetzt wird.</p>
<p><i><b>Zaghafte Verbesserungen bei den Ökoregelungen</b></i><br />
Bei den bundesweit einheitlich umzusetzenden Ökoregelungen greifen ab 2024 die im GAP-Strategieplan genehmigten Anpassungen und Prämienerhöhungen durch die bereits in Kraft getretene Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (online unter <a href="https://223618.seu2.cleverreach.com/c/90433298/16b2df35641-s62dr6" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://t.ly/mXwZp</a>). Demnach gilt die 2023 genutzte 130-Prozent-Regelung zur möglichen Anhebung der Prämien bei Unterbeantragung auch im Jahr 2024. Bei den Blühstreifen und -flächen auf Ackerflächen (ÖR 1b) und auf Dauerkulturflächen (ÖR 1c) wird die Prämie auf 200 Euro/ha angehoben. Die Prämie beim Anbau vielfältiger Kulturen (ÖR 2) liegt zur nächsten Antragstellung bei 60 Euro/ha. Die Förderung der Beibehaltung von Agroforstflächen (ÖR 3) beträgt ab 2024 200 Euro/ha. Der Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz bei Acker- und Dauerkulturen (ÖR 6a) beträgt ab dem neuen Jahr 150 Euro/ha, bei Ackerfutterflächen (ÖR 6b) 50 Euro/ha (Überblick online unter <a href="https://223618.seu2.cleverreach.com/c/90433299/16b2df35641-s62dr6" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://t.ly/ZHYxC</a>).</p>
<p><i><b>Kritik und Ausblick</b></i><br />
Insgesamt sind die Prämienerhöhungen und Nachbesserungen bei den Ökoregelungen viel zu zaghaft, um im Jahr 2024 eine deutlich verbesserte Teilnahme der Landwirte und damit eine volle Ausschöpfung des Budgets für die Ökoregelungen zu erreichen. Leider ist das für 2024 anvisierte Förderangebot aus Sicht des DBV vor allem für Betriebe mit Dauergrünland einschließlich Tierhaltung und für Gemüse-, Obst- und Weinbau unzureichend. Viele Fördersätze und auch einzelne Maßnahmenkriterien sind weiterhin viel zu wenig attraktiv. Hier werden EU, Bund und Länder weiterhin nachbessern müssen (DBV-Anliegen online unter <a href="https://223618.seu2.cleverreach.com/c/90433300/16b2df35641-s62dr6" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://t.ly/-K0S4</a>). Bei den anstehenden Änderungen von GAP-Gesetzen und GAP-Verordnungen einschließlich des 2. Änderungsantrags Deutschlands zum GAP-Strategieplan ab 2025 fordert der DBV Verlässlichkeit auf Basis der zwischen Bund und Ländern bis 2027 geeinten GAP-Umsetzung, weitere Verbesserungen bei den Ökoregelungen und praxistaugliche Vereinfachungen bei den Kriterien der Konditionalität.</p>
<p><b>Tierhaltung<br />
<i>Fristende zum Betriebs- und Umbaukonzept in der Sauenhaltung</i></b><br />
Bis zum 09.02.2024 müssen Sauen haltende Betriebe für Altbauten eine Erklärung zur Zukunft der Sauenhaltung für den Betrieb beim zuständigen Veterinäramt abgeben, um die Übergangsfrist für die Haltung von Sauen im Deckzentrum nutzen zu können. Das Datum ist das Fristende des in 2021 novellierten Absatz § 45 Absatz 11a, 11b und 15a der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Aus der Meldung muss eindeutig hervor gehen, ob der Betrieb weitergeführt werden soll und mit welchem Umbaukonzept die Umstellung der vorhandenen Haltungseinrichtungen im Deckzentrum gewährleistet werden soll. In zwei Jahren, zum 09.02.2026, muss der Nachweis über einen entsprechend gestellten Bauantrag erfolgen, soweit erforderlich. Wird für den Betrieb kein Konzept vorgelegt, gilt das als Ausstieg aus der Sauenhaltung bis zum 09.02.2026.</p>
<p><i><b>Geschlechtsbestimmung im Ei bis zum 13. Tag</b></i><br />
Ab dem 01.01.2024 tritt die Änderung im Verbot des Kükentötens in Kraft. Gemäß dieser Änderung sind Eingriffe zur Geschlechtsbestimmung im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens nun erst ab dem 13. Bebrütungstag untersagt. Die vorherige Regelung schloss derartige Eingriffe bis zum 7. Tag aus. Diese Änderung markiert die zweite Stufe des bereits seit 2022 geltenden grundsätzlichen Verbots. Entgegen den ursprünglichen Annahmen vor der im März 2023 verkündeten Entscheidung bleiben alle gängigen Selektionsverfahren auf dem Markt weiterhin erlaubt.</p>
<p><i><b>Verbot der Betonspalten ab 09.02.2024 für Kälber</b></i><br />
Ab dem 09.02.2024 müssen Kälber im Alter von 15 Tagen bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat einen trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegebereich zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Klarstellung der Liegeflächenanforderung durch die Bezeichnung „bequem“ fehlte bisher und wird über die Ausführungshinweise genauer definiert. Der Änderung in der Kälberhaltung durch den Bundesrats-Beschluss vom 03. Juli 2020 folgte eine Übergangsfrist von 3 Jahren. Die Regelung gilt für Alt- und Neubauten sowie bereits genehmigte Ställe.</p>
<p><i><b>Zusatzmodul QS-Soja<sup>plus</sup></b></i><br />
Ab dem 01.01.2024 stammt jedes QS-zertifizierte Futter aus zertifizierter landwirtschaftlicher Primärproduktion, welche sicherstellt, dass die sojahaltigen Futterkomponenten nachhaltig und entwaldungsfrei angebaut wurden. Das QS-Prüfzeichen steht somit nicht nur für Lebensmittelsicherheit, sondern auch für eine nachhaltigere Eiweißpflanzenstrategie. Für die LandwirtInnen bedeutet das Zusatzmodul QS-Soja<sup>plus</sup> einen bedeutenden Schritt für nachhaltigeres Futter im Betrieb.</p>
<p><i><b>QM-Milch: Neue Futtermittelvereinbarung</b></i><br />
Wesentliche Änderungen in der QM-Futtermittelvereinbarung betreffen ab 1.1.2024 den verpflichtenden Bezug von nachhaltig und entwaldungsfrei zertifiziertem Soja (z.B. nach QS Soja<sup>plus</sup>) sowie die Verbesserung des Kontroll- und Warnsystems in Ereignisfällen. In Ereignisfällen, also beim Fund unerwünschter Stoffe in Futtermitteln, wird künftig ein detaillierterer Informationsfluss von Futtermittelunternehmen über QM-Milch direkt zu ggf. betroffenen Molkereiunternehmen gewährleistet. Es wurden außerdem ein Aktionsgrenzwert sowie ein Höchstgehalt für Aflatoxine eingeführt, die an die Stelle des bisherigen Aflatoxin-Richtwerts treten. Mit Einführung dieser Werte wird neben der Gewährleistung des Meldewesens insbesondere die Rücknahme betroffener und bereits ausgelieferter Ware geregelt.</p>
<p><i><b>Tierarzneimittelgesetz</b></i><br />
Ab 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die aufgrund der TAMG-Novelle Änderungen in der Berechnungsbasis für Kennzahlen und Therapiehäufigkeiten mit sich bringen. Die Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans bei Überschreitung der Kennzahl 2 wird demnach für alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten ab dem 1. April 2024 fällig. Dies erfolgt nach einem Abgleich der Therapiehäufigkeiten des Erfassungshalbjahrs 2023/II mit den bis zum 15. Februar 2024 veröffentlichten Kennzahlen. Die Gesetzesänderung dient dem Zeck, Daten über Verkaufsmengen und Anwendungen von Antibiotika bei Tieren in allen EU-Mitgliedsstaaten zu erheben und diese Daten an die europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu übermitteln. Dabei ist ein zeitlich gestaffelter Beginn der Meldung je nach Tierart vorgesehen. Die Daten für Rinder, Schweine, Hühner und Truthühner müssen ab 2024, die für weitere lebensmittelliefernde Tiere wie Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische, Pferde und Kaninchen ab 2027 an die EMA gemeldet werden. Für Hunde, Katzen und Pelztiere zieht Deutschland die Meldepflicht auf 2026 vor. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den TierhalterInnen auf die Tierärzteschaft über und ist unabhängig von den Mitteilungen zu Tierbestand und Tierbewegungen sowie gegebenenfalls Nullmeldungen.</p>
<p><b>Erneuerbare Energien<br />
<i>Baugesetzbuchänderung für Biogasanlagen</i></b><br />
In das Baugesetzbuch wurden baurechtliche Erleichterungen für Biogasanlagen bzw. Biogasaufbereitungsanlagen im Außenbereich in §246 Absatz aufgenommen. Diese sollen die Weiterentwicklung von Biogasanlagen erleichtern und sind alle bis Ende 2028 befristet. § 246 d Abs. 3 neu: Bestehende Biogasanlagen, die privilegiert im Außenbereich errichtet wurden, können künftig zu mehr als 49 Prozent Biomasse aus nicht privilegierten Betrieben einsetzen, sofern die Biomasse im Herkunftsbetrieb als Reststoff anfällt (z.B. Gülle aus gewerblicher Tierhaltung) und der Betrieb weniger als 50 km von der Biogasanlage entfernt ist. Damit wird der Kreis der möglichen Substratlieferanten für Reststoffe erweitert. § 246 d Abs. 4 neu: Biogasaufbereitungsanlagen, die das Gas mehrerer bestehender benachbarter Biogasanlagen bündeln, die privilegiert im Außenbereich errichtet wurden, können künftig ebenfalls privilegiert im Außenbereich errichtet werden, sofern sie an einer dieser Biogasanlagen errichtet werden und dieser baulich untergeordnet sind. Gleiches gilt für Blockheizkraftwerke. Damit wird ein neuer baurechtlicher Privilegierungstatbestand geschaffen und die Errichtung von Biogasclustern zur gemeinsamen Gasaufbereitung genehmigungsrechtlich erheblich erleichtert.</p>
<p><b>Arbeits- und Sozialrecht<br />
<i>Beiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung steigen</i></b><br />
Zum 1.1.2024 ändern sich die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). Bereits in den beiden Vorjahren waren die Beiträge aufgrund der positiven Lohnentwicklung in Deutschland deutlich gestiegen. Dieser Trend setzt sich 2024 fort. Der Beitrag in den alten Bundesländern steigt auf monatlich 301 Euro (Vorjahr: 286 Euro) und in den neuen Bundesländern zunächst auf 297 Euro (Vorjahr: 279 Euro) sowie mit dem Ende der Ost-West-Angleichung zum 1.7. 2024 auf 301 Euro. Ab diesem Zeitpunkt sind die Beiträge bundesweit einheitlich.</p>
<p>Mit den höheren Beiträgen erhöht sich auch der Zuschuss zum AdL-Beitrag. Der monatliche Höchstzuschuss von 60 % des Beitrags liegt in den alten Bundesländern ganzjährig und in den neuen Bundesländern ab 1.7.2024 bei 181 Euro (Vorjahr: 172 Euro). Bis 30.06.2024 beträgt der Höchstzuschuss in den neuen Bundesländern aufgrund des niedrigeren Beitrags zur AdL 178 Euro (Vorjahr: 167 Euro). Der Höchstzuschuss wird bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 30 % der jeweiligen Bezugsgröße in der Sozialversicherung gewährt, mithin im Jahr 2024 bis zu einem jährlichen Einkommen von 12.672 Euro bzw. 25.344 Euro bei Ehepaaren. Ab einem Jahreseinkommen von 25.344 Euro für Alleinstehende bzw. 50.688 Euro für Verheiratete wird ein Zuschuss nicht mehr gewährt. Für die neuen Bundesländer gelten bis zum 30.06.2024 folgende Werte: Höchstzuschuss bis zu einem Einkommen von 12.474 Euro (Ehepaare 24.948 Euro), kein Zuschuss ab einem Einkommen von 24.948 Euro (Ehepaare 49.896 Euro). Ab 1.7.2024 gelten dann einheitliche Werte.</p>
<p>Bezieher einer <b>vorzeitigen und Regelaltersrente</b> können weiterhin unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 1.555,40 Euro, bis zu der Einkommen nicht auf die Rente angerechnet werden. Für das 1. Halbjahr 2024 beträgt die Hinzuverdienstgrenze in den neuen Bundesländern 1.552,71 Euro. Und bei Witwen/Witwern ist Einkommen mindestens bis zu einem Betrag von monatlich 1.488,96 Euro anrechnungsfrei (deutschlandweit).</p>
<p>Seit 1.10.2022 ist eine Befreiung aufgrund eines <b>außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommens </b>nur noch möglich, wenn das jährliche Einkommen „mehr als das Zwölffache der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1 SGB IV“ beträgt (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG). Als Folge der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro/Arbeitsstunde erhöht sich zum 1.1.2024 die <b>Geringfügigkeitsgrenze </b>auf 538 Euro monatlich und die AdL-Befreiungsgrenze auf 538 Euro x 12 = 6.456 Euro p. a.</p>
<p>Aufgrund steigender Leistungskosten, dem Wegfall besonderer Bundesmittel und der Senkung des Einsatzes von Betriebsmitteln kommt es auch in der <b>landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV)</b> zu deutlichen Beitragserhöhungen im Jahr 2024. Der Beitrag aktiver Landwirte steigt hier um durchschnittlich 8,1 Prozent, und in den Beitragsklassen 1 und 2 sowie 20 aufgrund gesetzlicher Vorgaben um lediglich 5,3 Prozent bzw. 5,1 Prozent. Um den gestiegenen Einkommenswerte der AELV 2024 und einem damit verbundenen Wechsel in höhere Beitragsklasse für einen Großteil der Versicherten entgegenzuwirken, wurde die Beitragsklassenspanne von 5.600 Euro auf 6.000 Euro erhöht.</p>
<p><b>Freiwillig Versicherte</b> müssen im nächsten Jahr um 14,1 Prozent mehr Beiträge zur LKV zahlen. Trotz der Beitragssteigerungen bleibt eine Krankenversicherung in der LKV im Vergleich mit außerlandwirtschaftlichen Krankenkassen weiterhin günstig. Die vollständigen Beitragstabellen können online bei <a href="https://223618.seu2.cleverreach.com/c/90433301/16b2df35641-s62dr6" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.svlfg.de/beitraege-lkk</a><a href="https://223618.seu2.cleverreach.com/c/90433302/16b2df35641-s62dr6" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.svlfg.de</a> &gt; Versicherungen &amp; Leistungen &gt; Krankenkasse/Versicherung &amp; Beitrag eingesehen werden.</p>
<p><b>Hinweis:</b> Infolge der Grundsteuerreform wird zum 1. Januar 2025 ein neuer Beitragsmaßstab für die LKV eingeführt. Bemessungsgrundlage wird dann das sogenannte Standardeinkommen, das auf jährlich aktualisierten, betriebswirtschaftlichen Daten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) sowie des Thünen-Institut (TI) beruht.</p>
<p>Der Beitrag zur <b>landwirtschaftlichen Pflegekasse</b> wird für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Die Beiträge wurden zum 1.7.2023 entsprechend den Erhöhungen in den allgemeinen gesetzlichen Pflegeversicherungen angepasst.</p>
<p><i><b>Gesetzlicher Mindestlohn steigt</b></i><br />
Der gesetzliche Mindestlohn, der zum 1.10.2022 auf 12,00 Euro brutto je Arbeitsstunde angehoben wurde, steigt entsprechend dem Beschuss der Mindestlohnkommission zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro. Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 1.1.2025 auf dann 12,82 Euro.</p>
<p>Bei <b>geringfügig entlohnten Beschäftigten</b> bestimmt sich die Entgeltgrenze seit 1.10.2022 nach einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze zum 1.1.2024 auf 538 Euro und zum 1.1.2025 auf 556 Euro. Das entspricht einem Jahresentgelt von maximal 6.456 Euro ab 1.1.2024 und 6.672 Euro ab 1.1.2025. Die maximal zulässige Anzahl von Arbeitsstunden bei diesen Minijobbern liegt dauerhaft bei 43 Stunden pro Monat.</p>
<p>Mit der <b>Geringfügigkeitsgrenze </b>steigt auch die Einstiegsgrenze für <b>versicherungspflichtige Beschäftigungen</b> im sogenannten Übergangsbereich (Midijob), in dem die Beschäftigten einen geringeren und die Arbeitgeber einen höheren Beitrag zur Sozialversicherung leisten müssen.<br />
Dieser liegt<br />
ab 1.1.2024 zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro und<br />
ab 1.1.2025 zwischen 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro.</p>
<p>Die zum 1.1.2020 eingeführte <b>Mindestausbildungsvergütung </b>steigt ebenfalls zum Jahresbeginn 2024. Für im Jahr 2024 begonnene Ausbildungsverhältnisse beträgt die monatliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1b) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im ersten Jahr einer Berufsausbildung 649 Euro (2023: 620 Euro). Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BBiG auf 766 Euro (2023: 732 Euro) bzw. 876 Euro (2023: 837 Euro) an. Viele regionale Tarifverträge in der Land- und Forstwirtschaft sehen höhere Ausbildungsvergütungen vor. Diese sind insoweit auch für nicht tarifgebundene Ausbildende zu beachten, als sie um nicht mehr als 20 Prozent unterschritten werden dürfen.</p>
<p>Änderungen gibt es auch bei den <b>Sachbezugswerten für Unterkunft und Verpflegung</b>. Der Gesamtsachbezugswert für Verpflegung wird von bisher 288 Euro auf 313 Euro im Monat erhöht. Er setzt sich zusammen aus 65 Euro für Frühstück sowie jeweils 124 Euro für Mittag- und Abendessen. Die Werte für eine Unterkunft (belegt mit einem Beschäftigten) steigen zum neuen Jahr ebenfalls von derzeit monatlich 265 Euro auf 278 Euro, bei Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt von 225,25 Euro auf 236,30 Euro.</p>
<p>In der <b>gesetzlichen Sozialversicherung </b>steigt zum 1.1.2024 lediglich der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,6 auf 1,7 Prozent. Viele gesetzliche Krankenkassen werden ihre Zusatzbeiträge, die hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen sind, mindestens in diesem Umfang erhöhen müssen. Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wurde bereits zum 1.7.2023 auf 3,4 Prozent erhöht. Kinderlose Versicherte unter 23 Jahren zahlen seitdem einen von ihnen allein zu tragenden Zuschlag von 0,6 Prozent. Versicherte mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren erhalten einen nach Anzahl der Kinder gestaffelten Abschlag.</p>
<p>Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der seit 1.1.2023 wieder 2,6 Prozent beträgt, bleibt ebenso unverändert wie der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung mit weiterhin 18,6 Prozent.</p>
<p><b>Hinweis:</b><br />
Bei der <b>Umsatzsteuerpauschalierung </b>ist eine Absenkung des Pauschalsatzes in der Diskussion. Eine konkrete Entscheidung stand bei Redaktionsschluss noch aus.</div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/12/rechtliche-aenderungen-zum-jahreswechsel-2023-24/" data-wpel-link="internal">Rechtliche Änderungen zum Jahreswechsel 2023/24</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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		<title>Aktuelle Ausbildungszahlen: Zahl der neuen Ausbildungsverträge in den Grünen Berufen gestiegen</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/12/aktuelle-ausbildungszahlen-zahl-der-neuen-ausbildungsvertraege-in-den-gruenen-berufen-gestiegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutscher Bauernverband]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2023 09:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[agrarservice]]></category>
		<category><![CDATA[anteil]]></category>
		<category><![CDATA[Ausbildung]]></category>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Nach den jüngsten Erhebungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurden im Ausbildungsjahr 2022 – 2023 in Deutschland 13.782 neue Ausbildungsverträge in den Grünen Berufen abgeschlossen. Das ist ein Zuwachs von 3,5 % gegenüber dem Vorjahr. Zu den beliebtesten Berufsausbildungen in der Agrarbranche gehören auch in 2022 – 2023 die Berufe Gärtner mit 4.966 und Landwirt mit 4.858 neu abgeschlossen Ausbildungsverträgen.</p>
<p>Der Anteil an Frauen, die im Ausbildungsjahr 2022 – 2023 Ausbildungsverträge in den Grünen Berufen abgeschlossen haben, liegt mit 3.747 (27,2 %) bei gut einem Drittel der Neuverträge insgesamt. Dabei entscheiden sich immer mehr Frauen für eine Ausbildung zur Landwirtin – mit insgesamt 1.197 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen ist das eine Steigerung von 35,3 % zum Vorjahr. Auch in der Ausbildung zur Fachkraft Agrarservice haben Frauen rund 19 % mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen als noch im Vorjahr. Ähnliche Entwicklungen sind in den Berufen Forstwirt mit 84 (+ 6,3 %) und Revierjäger mit 6 (+ 500 %) neuen Ausbildungsverträgen zu beobachten.</p>
<p>Im Ausbildungsjahr 2022-2023 lassen sich in den einzelnen Fachrichtungen unterschiedliche Trends beobachten:</p>
<p><b>Mehr Ausbildungsverträge in der Landwirtschaft</b><br />
Im Ausbildungsberuf Landwirt sind 860 mehr Ausbildungsverträge abgeschlossenen worden als im Vorjahr (insgesamt 4.858). Damit stieg die Zahl neuer Ausbildungsverträge insgesamt um 21,5 %. Auch in anderen Berufen stieg die Zahl neuer Ausbildungsverträge, u. a. Forstwirt um 7 % auf 823, Pflanzentechnologe um 6,2 % auf 69 und Tierwirt um 6,6 % auf 306 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge.</p>
<p><b>Ausbildung zum Tierwirt – Zahlen teilweise wieder steigend</b><br />
Mit 27 neuen Ausbildungsverträgen übersteigt die Fachrichtung Schäferei das Vorjahresniveau um 8 %. Auch in weiteren Fachrichtungen der Tierwirtschaft wurden wieder mehr Ausbildungsverträge als im Vorjahr geschlossen: In der Schweinehaltung 20 (+ 25 %), in der Rinderhaltung 217 (+5,9 %) und in der Imkerei 23 (+ 21,1 %).</p>
<p><b>Entwicklungstrends in den Bundesländern</b><br />
In den alten Bundesländern wurden im Vorjahresvergleich 5 % mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen. In den neuen Bundesländern sind die Zahlen dagegen leicht rückläufig (- 2,1 %). Unterschiedliche Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr zeigen sich in den Ausbildungsberufen Fachkraft Agrarservice und Tierwirt in der Fachrichtung Schweine- und Rinderhaltung. In den alten Bundesländern sank die Zahl neuer Ausbildungsverträge zur Fachkraft Agrarservice auf 209 Neuverträge, während in den neuen Bundesländern 9 % mehr Ausbildungsverträge als im Vorjahr abgeschlossen wurden.</p>
<p>Anders ist die Situation in der Tierwirtschaft, insbesondere in der Fachrichtung Rinderhaltung. In diesem Bereich wurden sowohl in den alten als auch den neuen Bundesländern im Ausbildungsjahr 2022 – 2023 mehr neue Ausbildungsverträge abgeschlossen als noch im Vorjahr. In den neuen Bundesländern stieg die Zahl weiter um 5 % auf 212 Ausbildungsverträge und in den alten Bundesländern um rund 67 % auf 5 Ausbildungsverträge. Auch in der Ausbildung zum Landwirt wurden bundesweit mehr Ausbildungsverträge abgeschlossen: In den alten Ländern rund 29 % (+ 844) mehr und in neuen Ländern 1,5 % (+16) mehr Ausbildungsverträge.</p>
<p>Dazu Gerald Dohme (DBV): „Der deutliche Zuwachs an neuen Ausbildungsverträgen ist ein klares Signal und spricht für die hohe Attraktivität und Qualität der Ausbildung in unserer Branche.”</p></div>
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		<title>Absenkung des Schutzstatus für den Wolf ist längst überfällig</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/12/absenkung-des-schutzstatus-fuer-den-wolf-ist-laengst-ueberfaellig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutscher Bauernverband]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Dec 2023 08:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[berner]]></category>
		<category><![CDATA[bundesregierung]]></category>
		<category><![CDATA[dbv]]></category>
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		<category><![CDATA[wolf]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Europäische Kommission hat heute vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention abzusenken. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, bezeichnet dies als längst überfälligen Schritt und sieht [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/12/absenkung-des-schutzstatus-fuer-den-wolf-ist-laengst-ueberfaellig/" data-wpel-link="internal">Absenkung des Schutzstatus für den Wolf ist längst überfällig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Europäische Kommission hat heute vorgeschlagen, den Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention abzusenken. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, bezeichnet dies als längst überfälligen Schritt und sieht damit den Einstieg in eine Regulierung des Wolfes für gerechtfertigt. Dem Vorschlag der EU-Kommission liegt eine Tiefenanalyse über den Zustand des Wolfes mit geschätzt 20.300 Wölfen und 65.500 getöteten Nutztieren innerhalb der EU zugrunde. „Endlich erkennt die EU-Kommission an, dass das Schutzniveau des Wolfes nicht mehr gerechtfertigt ist, die Zahlen der Wolfsrisse verdeutlichen zudem die europaweite Dramatik für Weidetierhalter“, betont Krüsken.</p>
<p>Einer Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention muss auch umgehend eine Änderung des Schutzstatus auf europäischer Ebene in der FFH-Richtlinie folgen. Die Bundesregierung muss unabhängig von der Änderung der Berner Konvention zudem die Forderung der EU-Kommission umsetzen, alle Spielräume des europäischen Naturschutzrechts zu nutzen, um den Problemen mit dem Wolf zu begegnen. Hierfür muss unverzüglich das europäische Naturschutzrecht auch vollständig in nationales Recht umgesetzt werden, erklärt der Deutsche Bauernverband. Dies betreffe etwa die Übernahme aller möglichen Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes aus der FFH-Richtlinie. Die Bundesregierung darf nicht länger europäisches Recht zu Lasten der Weidetierhalter strenger umsetzen und damit mehrmals täglich Risse von Schafen, Ziegen, Rindern, Pferden und landwirtschaftlichen Wildtieren durch Wölfe in Deutschland zulassen. Ein vorbeugender Herdenschutz durch eine Regulierung des Wolfsbestandes ist EU-rechtlich möglich und geboten, um die Weidetierhaltung und die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfes zu sichern“, erklärt der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.</p></div>
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		<title>Bauernverband lehnt Kürzungspläne trotz Kabinettsbefassung weiter ab</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/12/bauernverband-lehnt-kuerzungsplaene-trotz-kabinettsbefassung-weiter-ab/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutscher Bauernverband]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Dec 2023 13:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[agrardiesel]]></category>
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		<category><![CDATA[branche]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert die Bundesregierung ein weiteres Mal auf, in der anstehenden Entscheidung zum Bundeshaushalt 2024 die Vorschläge zur Streichung des sogenannten Agrardiesel und der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/12/bauernverband-lehnt-kuerzungsplaene-trotz-kabinettsbefassung-weiter-ab/" data-wpel-link="internal">Bauernverband lehnt Kürzungspläne trotz Kabinettsbefassung weiter ab</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, fordert die Bundesregierung ein weiteres Mal auf, in der anstehenden Entscheidung zum Bundeshaushalt 2024 die Vorschläge zur Streichung des sogenannten Agrardiesel und der Kfz-Steuerbefreiung zurückzunehmen: „Diese Bundesregierung hat die Tragweite ihrer Entscheidungen offenbar noch immer nicht erkannt. Wer eine gesamte Branche und den ländlichen Raum so massiv vor den Kopf stößt, muss sich über eskalierenden Widerstand nicht wundern. Wir haben mit einer sehr kurzfristig angesetzten Großdemonstration in Berlin ein erstes Signal gesetzt. Sollten diese Vorschläge nicht zurückgenommen werden, werden die Proteste im Januar fortgesetzt und ausgeweitet werden. Auch eine Deckelung wäre für uns nicht akzeptabel. Wir erfahren großen Zuspruch und Unterstützung von Seiten der Bevölkerung und anderen Branchen, was uns noch mehr darin bestärkt, unseren Widerstand aufrechtzuhalten. Für diesen großartigen Rückhalt in der Bevölkerung sind wir sehr dankbar.“</p>
<p><b>Hintergrund</b>: Am heutigen Mittwoch stimmt das Bundeskabinett über den Haushalt 2024 ab. Dem Kabinett werden dabei vorläufige Details des Haushaltsplans vorgelegt. Ein Beschluss des Bundestags zum Haushalt könnte Ende Januar 2024 folgen. Am 2. Februar wird sich voraussichtlich erstmals der Bundesrat mit dem Haushalt beschäftigen. Derzeit gilt die vorläufige Haushaltsführung.</div>
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		<title>Erklärung der Weidetierhalter- und Landnutzerverbände zur Umweltministerkonferenz in Münster</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/11/erklaerung-der-weidetierhalter-und-landnutzerverbaende-zur-umweltministerkonferenz-in-muenster/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutscher Bauernverband]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Nov 2023 11:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[dbv]]></category>
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		<category><![CDATA[herdenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[landwirtschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Anlässlich der Umweltministerkonferenz (UMK) im westfälischen Münster fordern der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Jagdverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, die Deutsche Reiterliche Vereinigung, der Bundesverband Rind und Schwein, die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/11/erklaerung-der-weidetierhalter-und-landnutzerverbaende-zur-umweltministerkonferenz-in-muenster/" data-wpel-link="internal">Erklärung der Weidetierhalter- und Landnutzerverbände zur Umweltministerkonferenz in Münster</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Anlässlich der Umweltministerkonferenz (UMK) im westfälischen Münster fordern der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Jagdverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, die Deutsche Reiterliche Vereinigung, der Bundesverband Rind und Schwein, die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter und der Bundesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung sowie die weiteren im Aktionsbündnis Forum Natur zusammengeschlossenen Landnutzerverbände in einer Erklärung, dass ein vorbeugender Herdenschutz nicht nur ein Reaktionsmanagement, sondern auch ein aktives Bestandsmanagement erfordert.</p>
<p>Der Umweltbeauftragte des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, Eberhard Hartelt, betont: „Wenn wir die Weidetierhaltung in Deutschland erhalten wollen, brauchen wir endlich ein aktives Bestandsmanagement bei den Wölfen. Die Zahl dieser Raubtiere nimmt kontinuierlich zu und ein guter Erhaltungszustand ist längst erreicht.“ Dafür müsse eine regional differenzierte Entnahmequote festgelegt werden. „Der Weidetierhaltung muss jetzt eine klare Priorität vor der Ausbreitung des Wolfes eingeräumt werden.“ Zudem fordern die Weidetierhalter- und Landnutzerverbände ein Wolfsmonitoring, welches mit den Daten anderer Länder verglichen werden kann. „Die Kleinstaaterei muss ein Ende haben. Wir brauchen ein transparentes länderübergreifendes Monitoring“, so Hartelt. Die Erklärung „Reaktions- und Bestandsmanagement beim Wolfs erforderlich“ finden Sie <a href="https://223618.seu2.cleverreach.com/c/89596978/16b2df35641-s4xosq" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">hier</a>.</p>
<p>Zusätzlich fordert der DBV in einer gemeinsamen Verbänderesolution die Politik auf, der Landwirtschaft sowie den Tierhaltern im ländlichen Raum eine ökonomische Perspektive zu geben und gleichzeitig Klimaschutz, Artenvielfalt und Tierwohl noch weiter zu verbessern. Die gemeinsame Verbänderesolution von DBV, WLV, RLV, LsV, Schafzuchtverband NRW und Pferdesportverband finden Sie <a href="https://223618.seu2.cleverreach.com/c/89596979/16b2df35641-s4xosq" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">hier</a>.</div>
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		<item>
		<title>Verbände kündigen Mitarbeit im Bundeszentrum für Weidetiere und Wolf</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/11/verbaende-kuendigen-mitarbeit-im-bundeszentrum-fuer-weidetiere-und-wolf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutscher Bauernverband]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Nov 2023 16:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[bender]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In einem gemeinsamen Schreiben an die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Frau Silvia Bender, und den Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/11/verbaende-kuendigen-mitarbeit-im-bundeszentrum-fuer-weidetiere-und-wolf/" data-wpel-link="internal">Verbände kündigen Mitarbeit im Bundeszentrum für Weidetiere und Wolf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">In einem gemeinsamen Schreiben an die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Frau Silvia Bender, und den Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Herrn Stefan Tidow, beenden der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Jagdverband, die Deutsche Reiterliche Vereinigung, der Bundesverband Rind und Schwein, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter und der Bundesverband landwirtschaftliche Wildhaltung ihre Mitarbeit im Bundeszentrum für Weidetiere und Wolf (BZWW).</p>
<p>Das BZWW wurde im März 2021 als zentrale Institution für die Interessen und Probleme der Weidetierhalter im Umgang mit dem Wolf mit dem Ziel eingerichtet, den Konflikt zwischen Weidetierhaltung und Wolf zu entschärfen. „Zu unserem Bedauern wird die Arbeit des BZWW von Beginn an diesem Auftrag nicht gerecht. Die Einbindung der Verbände beschränkt sich eher auf redaktionelle Einbeziehung und Lektoratstätigkeiten. Bereits im September vergangenen Jahres haben die beteiligten Weidetierhalterverbände schriftlich dem BMEL ihre Kritik an der Arbeit und Ausrichtung des BZWW zum Ausdruck gebracht und ihre weitere Mitarbeit in Frage gestellt“, heißt es in dem Schreiben der acht Verbände. Nach wie vor würden wesentliche Themen rund um die Probleme der Weidetierhalter mit dem Wolf nicht aufgegriffen. Darunter fallen beispielsweise die Überarbeitung und Harmonisierung des Rissbegutachtungsverfahrens, die Festlegung von nicht zäunbaren Gebieten mit hohem Grünlandanteil und hoher Weidetierdichte, bei denen eine Ansiedelung von Wolfsrudeln verhindert werden muss, oder auch die Erarbeitung von Regelungen zum Bestandsmanagement als vorsorgender Herdenschutz. Unberücksichtigt bleibt, dass die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung nicht allein mit Herdenschutzmaßnahmen zu erreichen ist.</p>
<p>Da trotz konstruktiver Mitarbeit der Weidetierhalterverbände und wiederholt vorgebrachter Kritikpunkte eine Korrektur der Arbeitsweise und eine Neuausrichtung der Agenda des BZWW nicht in Sicht sei, sahen sich die unterzeichnenden Verbände gezwungen, aus den Gremien des BZWW auszutreten. Das BZWW werde den Ansprüchen nicht gerecht und sei in der aktuellen Ausrichtung entbehrlich. Voraussetzung für eine zielführende Arbeit in einer solchen Plattform sei die Anerkennung der Realität in den weidetierhaltenden Betrieben, der Grenzen des Herdenschutzes und der Notwendigkeit der Bestandsregulierung beim Wolf.</p></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Industrieemissionsrichtlinie treibt Strukturwandel in der Tierhaltung</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/11/industrieemissionsrichtlinie-treibt-strukturwandel-in-der-tierhaltung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutscher Bauernverband]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Nov 2023 16:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
		<category><![CDATA[bernhard]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, hält die Kritik der Landwirtschaft an der Industrieemissionsrichtlinie auch beim Verhandlungsergebnis zwischen Rat, Parlament und Kommission aufrecht: „Zwar wurden die völlig überzogenen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2023/11/industrieemissionsrichtlinie-treibt-strukturwandel-in-der-tierhaltung/" data-wpel-link="internal">Industrieemissionsrichtlinie treibt Strukturwandel in der Tierhaltung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, hält die Kritik der Landwirtschaft an der Industrieemissionsrichtlinie auch beim Verhandlungsergebnis zwischen Rat, Parlament und Kommission aufrecht: „Zwar wurden die völlig überzogenen Vorstellungen der Kommission zur Rinderhaltung abmoderiert; gleichzeitig werden aber sämtliche Betriebe, die Schweine- oder Geflügelhaltung als ernsthaften Betriebszweig betreiben, in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbezogen. Dieser faule Kompromiss verschärft weiterhin den Strukturwandel in der Tierhaltung. Nach wie vor ungelöst bleibt der Zielkonflikt zwischen Emissionsminderung und mehr Tierwohl. Das Trilogergebnis sieht keine Abwägung oder einen Vorrang für mehr Tierwohl vor den Anforderungen für Emissionsminderungen vor“, merkt Krüsken an. „Die Absenkung der genehmigungsrechtlichen Schwellenwerte trifft genau die bäuerlichen Familienbetriebe im Schweine- und Geflügelbereich, die jetzt entweder in das Wachstum ihrer Betriebe gedrängt oder zur Aufgabe gezwungen werden“, ergänzt Krüsken. Hinsichtlich der Einigung, die Rinderhaltung auch in Zukunft nicht in die europäischen Genehmigungspflichten aufzunehmen gelte es nun, dies auch national umzusetzen und die Rinderhaltung im nationalen Genehmigungsrecht auszuklammern.</div>
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		<title>SUR-Entscheidung im Sinne der Ernährungssicherung</title>
		<link>https://www.news-research.net/2023/11/sur-entscheidung-im-sinne-der-ernaehrungssicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Deutscher Bauernverband]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Nov 2023 16:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energie- / Umwelttechnik]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßt das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament zum Entwurf der Sustainable Use Regulation (SUR): „Pauschalverbote und praxisferne Vorgaben, die die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet hätten, wurden von einer Mehrheit der Abgeordneten klar abgelehnt. Wir setzen weiterhin auf den kooperativen Ansatz, also auf die Zusammenarbeit von Naturschutz und Landwirtschaft. Dafür gibt es bereits zukunftsweisende Beispiele, wie etwa in Niedersachsen oder Baden-Württemberg. Wir werden das Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren, auch weiterhin verfolgen. Dabei muss dennoch Ernährungssicherung als oberste Prämisse gelten.“</div>
<div class="pb-company">
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<p>Deutscher Bauernverband e.V.<br />
Claire-Waldoff-Stra&szlig;e 7<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 31904-407<br />
Telefax: +49 (30) 31904-431<br />
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</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/deutscher-bauernverband-ev-berlin/SUR-Entscheidung-im-Sinne-der-Ernaehrungssicherung/boxid/968392" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung dem Deutscher Bauernverband e.V.</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/deutscher-bauernverband-ev-berlin" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories dem Deutscher Bauernverband e.V.</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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