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	<title>Firma Wellhöner Immobilienmanagement, Autor bei News-Research</title>
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		<title>Gewerberäume: Pflicht zur Mietzahlung besteht auch in Zeiten von Corona</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Wellhöner Immobilienmanagement]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Nov 2020 16:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bauen & Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Geschäfte und Restaurants in den Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen der Städte leiden besonders unter der Coronakrise. Seit Herbstbeginn steigt die Zahl der Infizierten wieder und macht neue Regeln während der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.news-research.net/2020/11/gewerberaeume-pflicht-zur-mietzahlung-besteht-auch-in-zeiten-von-corona/" data-wpel-link="internal">Gewerberäume: Pflicht zur Mietzahlung besteht auch in Zeiten von Corona</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.news-research.net" data-wpel-link="internal">News-Research</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Geschäfte und Restaurants in den Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen der Städte leiden besonders unter der Coronakrise. Seit Herbstbeginn steigt die Zahl der Infizierten wieder und macht neue Regeln während der Wintermonate notwendig. Die Betreiber der Geschäfte brauchen einen langen Atem. Keine gute Idee ist es, die Mietzahlung einfach auszusetzen.</p>
<p>Möglicherweise drohen Läden und Geschäften in den kommenden Wochen je nach Bundesland und Situation wieder Einschränkungen der Besucherzahl oder der Öffnungszeiten. Umsatzrückgänge und die Kundenabwanderung zum Onlinehandel sind die Folge und werden das Gesicht der Einkaufsstraßen verändern.</p>
<p>Wie sich die Situation rechtlich darstellt, erläutert Veronika Thormann, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Bethge Legal in Hannover: Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Miete besteht für Geschäftsraummieter auch während einer durch Corona bedingten Schließung fort. In dem zu entscheidenden Fall erging eine behördliche Anordnung gegen die Mieterin. Darin wurde die Schließung ihrer Filiale auf Grund der Coronaverordnung angeordnet. Sie stellte daraufhin die Mietzahlung während der Schließung für einen Monat ein. Zu Unrecht, entschied das Landgericht Heidelberg (LG Heidelberg, 30.07.2020, 5 O 66/20).</p>
<p>Die erteilte Anordnung stellt keinen Sachmangel dar, weil die hoheitliche Maßnahme nicht an die konkrete Beschaffenheit der Mietsache anknüpft, sondern ausschließlich an den Betrieb der Mieterin. Nicht die baulichen Gegebenheiten sind der Anlass für die Schließung, sondern die Nutzung der Räume mit Publikumsverkehr.</p>
<p>Das Gericht macht deutlich, dass Beschränkungen des Gebrauchs der Mietsache durch hoheitliche Maßnahmen wegen des Infektionsschutzes grundsätzlich keinen Mangel darstellen. Das Verwendungsrisiko und das damit verbundene Risiko der Ladenschließung liegen in der Sphäre des Mieters.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Wellh&ouml;ner Immobilienmanagement GmbH &amp; Co. KG</div>
<p>Die Wellh&ouml;ner Group vereint als Dachmarke die vier Gesch&auml;ftsbereiche der zugeh&ouml;rigen Kommanditgesellschaften. Es handelt sich um die Bereiche Immobilienconsulting, Immobilienvermittlung, Immobilienverwaltung und Facility Services. Aus der bisherigen Einzelunternehmung wurden 2017 die vier Gesch&auml;ftsfelder herausgearbeitet und mittels der neu gegr&uuml;ndeten KGs unter der Marke Wellh&ouml;ner Group abgebildet. </p>
<p>Der gesch&auml;ftsf&uuml;hrende Gesellschafter Marcus Wellh&ouml;ner ist bereits seit 25 Jahren in der Immobilienwirtschaft t&auml;tig. Er verf&uuml;gt &uuml;ber umfangreiche Erfahrungen als Manager von Wohn-, Gewerbe- und Handelsimmobilien. Daneben ist er seit einigen Jahren als Berater und Interim Manager von Immobilienunternehmen aktiv. Zu seinen Kunden z&auml;hlen unter anderem Privatpersonen, Hausverwaltungen und b&ouml;rsennotierte Bestandshalter.</p>
<p>Marcus Wellh&ouml;ner hat seine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bei einem der angesehensten Immobilienunternehmen Deutschlands absolviert und eine Weiterbildung zum Betriebswirt angeschlossen. Weitere berufliche Stationen, u.a. als F&uuml;hrungskraft im Angestelltenverh&auml;ltnis, f&uuml;hrten ihn zu den namhaften Marktteilnehmern in der Immobilienbranche. </p>
<p>Marcus Wellh&ouml;ner verf&uuml;gt &uuml;ber ein bundesweites Netzwerk an Partnern. Ebenso steht ihm am Standort seiner Heimatstadt M&uuml;lheim an der Ruhr ein f&uuml;nfk&ouml;pfiges Team zur Seite, das eigent&uuml;merorientierte Verwaltung umsetzt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Wellh&ouml;ner Immobilienmanagement GmbH &amp; Co. KG<br />
Leineweberstr. 4<br />
45468 M&uuml;lheim an der Ruhr<br />
Telefon: +49 (208) 778993-90<br />
Telefax: +49 (208) 778993-99<br />
<a href="http://wellhoener.immobilien" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">http://wellhoener.immobilien</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Marcus Wellhöner<br />
E-Mail: &#105;&#110;&#102;&#111;&#064;&#119;&#101;&#108;&#108;&#104;&#111;&#101;&#110;&#101;&#114;&#046;&#105;&#109;&#109;&#111;&#098;&#105;&#108;&#105;&#101;&#110;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/inaktiv/wellhner-immobilienmanagement-gmbh-co-kg/Gewerberaeume-Pflicht-zur-Mietzahlung-besteht-auch-in-Zeiten-von-Corona/boxid/822159" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Originalmeldung der Wellh&ouml;ner Immobilienmanagement GmbH &amp; Co. KG</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/wellhner-immobilienmanagement-gmbh-co-kg" target="_blank" data-wpel-link="external" rel="nofollow">Alle Meldungen der Wellh&ouml;ner Immobilienmanagement GmbH &amp; Co. KG</a>
                    </li>
</ul></div>
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