Die Ermäßigungstarife gelten wie bisher für Kinder und Jugendliche vom sechsten bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Schwerbehinderte ab GdB 50.
Wie bisher haben freien Eintritt in das Hallenbad Kinder unter sechs Jahre, Menschen mit Behinderung (Merkzeichen „H“) sowie Behindertenbegleitpersonen (Vermerk „B“) unter Vorlage ihres Ausweises. Außerdem erhalten Geburtstagskinder weiterhin freien Eintritt.
Mit den Preisanpassungen wird ein Teil der erheblich gestiegenen Kosten für Energie, Material, Dienstleistungen und Personal abgedeckt. Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH unternehmen auch weiterhin alles, um einen zuverlässigen Badebetrieb mit fairen Konditionen zu sichern.
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