Im Jahr 2000 schlossen die Krankenkassen/-verbände in NRW eine Kooperationsvereinbarung und gaben der Selbsthilfeförderung eine neue Richtung. Sie verabredeten die gemeinsame Förderung von Selbsthilfekontaktstellen und stellten dafür zum 1.1.2001 rund 1.3 Millionen Euro zur Verfügung.
Möglich machte diese Vereinbarung die Änderung des Gesetzes. Mit dem §20 Abs. 4 SGB V wurde die Förderung der Selbsthilfe Pflichtaufgabe der gesetzlichen Krankenkassen.
Bereits vor dieser Gesetzesänderung hatten einige Krankenkassen Satzungsregelungen und haben Selbsthilfegruppen sowie Projekte von Selbsthilfekontaktstellen finanziell unterstützt. Diese freiwillige Leistung wurde nun Teil der gesetzlichen Leistung von Krankenkassen und in NRW wurde diese Aufgabe engagiert angenommen.
Verlässliche Förderung führte zur flächendeckenden Versorgung
Es gab in NRW im Jahr 2001 lediglich 23 Selbsthilfekontaktstellen. Diese wurden nach einheitlichen Kriterien – wie Personalausstattung und Einwohnerzahl der Stadt bzw. des Kreises für den die Kontaktstelle zuständig war – gefördert. Darüber hinaus wurde eine Anschubfinanzierung für Neugründungen vereinbart. Damals wie heute hielten die Verantwortlichen bei den gesetzlichen Krankenkassen/-verbänden Selbsthilfekontaktstellen für eine gute Unterstützung von Selbsthilfegruppen vor Ort. Städte, Kreise und Wohlfahrtsverbände wurden motiviert, weitere Kontaktstellen zu etablieren.
Diese Idee ging auf: inzwischen gibt es in NRW 41 Selbsthilfekontaktstellen und 10 angeschlossene Selbsthilfebüros und die jährliche Fördersumme der Krankenkassen/-verbände hat sich auf 4,2 Millionen Euro erhöht.
Darüber hinaus gab es immer wieder Sondermaßnahmen mit denen die Krankenkassen/-verbände die Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen unterstützt haben.
- So konnten Selbsthilfekontaktstellen in den Jahren 2013/ 2014 zusätzliche
Fördergelder für Modellvorhaben beantragen. 36 Kontaktstellen hatten sich damals
beworben und besondere Betreuungsangebote ausprobiert. Z.B. für die Unterstützung von Selbsthilfegruppen für psychisch Erkrankte, zur Etablierung von interkultureller Selbsthilfe oder für die besondere Herausforderung von Selbsthilfeunterstützung im ländlichen Raum. - 2017 wurde mit großem Erfolg eine ausführliche Qualifikationsreihe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Selbsthilfekontaktstellen angeboten.
- Seit 2020 wird die Förderung der Kontaktstellen nun durch die Finanzierung der „SelbsthilfeNews“ ergänzt. Diese Newsletter sind ein modernes Informationsmedium der Selbsthilfe-Kontaktstellen, um alle an Selbsthilfe interessierten Menschen regelmäßig über ihre Aktivitäten zu informieren – aus der Region für die Region. Inzwischen gibt es 47 regionale SelbsthilfeNews mit jeweils 6 Ausgaben pro Jahr.
Die gute Entwicklung im Bereich der Selbsthilfekontaktstellen wäre aber ohne die Förderung des Landes NRW, von Kommunen und der verschiedenen Träger von Kontaktstellen (dem Paritätischen, von Städten und Kreisen, der VHS und dem DRK) nicht möglich gewesen. Selbsthilfeförderung ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe – der sich die Krankenkassen/-verbände in NRW auch in den nächsten Jahren stellen werden.
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