Volksinitiative Artenvielfalt NRW erfüllt rechtliche Voraussetzungen: Landtag muss sich in Kürze mit den Forderungen der Initiative beschäftigen

Die von den drei NRW-Naturschutzverbänden Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) durchgeführte Volksinitiative Artenvielfalt NRW ist rechtlich zulässig. Die Prüfung der Unterlagen und die Zählung der Unterstützerunterschriften haben ergeben, dass die Volksinitiative die Voraussetzungen einschließlich der geforderten Zahl der Unterschriften sicher erfülle, so Landtagspräsident André Kuper in einer schriftlichen Mitteilung an das Parlament. Morgen entscheidet nun der Landtag über das rechtswirksame Zustandekommen der Volksinitiative. Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Vertrauenspersonen im Landtag solle im Umweltausschuss erfolgen, gaben die Verbände heute in Düsseldorf bekannt.

Mit ihrer Volksinitiative unter dem Motto „Insekten retten – Artenschwund stoppen“ haben BUND, LNU und NABU in acht zentralen Handlungsfeldern konkrete Handlungsvorschläge zum Stopp des Artenschwunds und zur Förderung der biologischen Vielfalt in NRW vorgelegt. Rund 100 weitere Umwelt- und Naturschutzverbände, Vereine, Parteien sowie Organisationen unterstützen die Initiative. Unter strikter Beachtung der Coronaschutz-Vorschriften sammelten Aktive im ganzen Lande über 115.000 Unterschriften. Die breite Unterstützung zeigt nach Ansicht der Initiatoren, wie wichtig der Öffentlichkeit das Thema ist. Insektensterben und Artenschwund bewegten die Menschen, ähnlich wie beim Klimawandel spürten viele sehr genau, dass große Veränderungen im Gange und elementare Lebensgrundlagen gefährdet sind.

Weitere Infos zur Volksinitiative finden Sie unter:  www.artenvielfalt-nrw.de.

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