Die Direktorin der LMS, Ruth Meyer, erklärte in diesem Zusammenhang: „Für die LMS war und ist Glücksspiel kein wirtschaftliches Gut wie jedes andere, sondern mit besonderen Risiken und Gefahren verbunden. Zu den Zielen des Glücksspielrechts zählt deshalb fortdauernd, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen. Ich freue mich deshalb, dass im neuen Glücksspielstaatsvertrag auch auf saarländische Impulse hin die Möglichkeiten eines wirksamen Vollzugs der geltenden glücksspielrechtlichen Vorgaben auch gegenüber Anbietern illegalen Glücksspiels aus dem Ausland deutlich verbessert werden.“ Die Direktorin der LMS geht davon aus, dass alle Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Deutschland ihren Anteil dazu leisten, dass der weiteren Ausbreitung unerlaubter Glücksspiele konsequent entgegengetreten und diese so rasch und so umfassend wie möglich zurückgedrängt werden.
Nach dem neuen Glücksspielrecht darf täglich zwischen 6 Uhr und 21 Uhr keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erfolgen. Die programmliche Praxis sieht bei vielen privaten Rundfunk- und Internet-Anbietern leider anders aus. „Die LMS wird auch weiterhin gegen Werbung für Angebote mit einer Lizenz des Landes Schleswig-Holstein vorgehen und hat damit insbesondere Gemeinwohlbelange wie den Jugend- und Verbraucherschutz im Blick.“, so Ruth Meyer.
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