Kindergeld im Studium – jetzt einfach online beantragen

Ab sofort können die Eltern die Weiterbewilligung des Kindergelds für ihre studierenden Kinder online abwickeln – ganz ohne bürokratischen Aufwand. Formulare müssen sie nicht mehr ausfüllen. Der Studiennachweis kann online übermittelt werden.

"Viele Eltern kennen das leidvoll: Obwohl vorher schon viele Jahre für das Kind Kindergeld gezahlt worden ist, müssen sie, wenn das Kind nach Ende der Schulausbildung ein Studium aufnimmt, wieder viele Formulare der Familienkasse ausfüllen. Das ist jetzt vorbei. Mit unserem neuen Online-Service geht es schneller, man spart Zeit und nervige Behördenwege. Das Einreichen eines Formulars mit Unterschriften ist nicht notwendig, sodass der Prozess absolut bürokratiefrei ist" sagt Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. "In diesem Jahr haben wir bereits etwa 450.000 Schreiben an unsere Kundinnen und Kunden mit einem individuellen Zugangscode versandt".

So funktioniert das neue Online-Verfahren

Endet die Schulausbildung eines Kindes, schreibt die Familienkasse die Eltern an. Das Schreiben enthält nun neben den Hinweisen zum weiteren Kindergeldbezug auch einen individuellen Zugangscode und einen Hinweis auf das Online-Portal der Familienkasse. Auf der Website geben die Eltern ihren personalisierten Nutzungscode ein. Damit werden automatisch auch bereits vorhandene Daten der Eltern bzw. des Kindes angezeigt; sie müssen nicht mehr eingegeben werden. Das neue Onlineportal der Familienkasse ermöglicht zudem den unkomplizierten Upload und die Übermittlung des Studiennachweises. Da alle Angebote der Familienkasse für Smartphone und Tablet optimiert sind, geht dies sogar einfach von unterwegs.

Kindergeldberechtigte, die bereits angeschrieben worden sind, aber aktuell noch keinen Studiennachweis für ihr Kind vorliegen haben, können den Zugangscode auch zum Nachreichen der Studienbescheinigung nutzen.

Weitere Informationen zum Kindergeld online: www.familienkasse.de

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.media.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.twitter.com/bundesagentur

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 179-0
Telefax: +49 (911) 179-2123
http://www.arbeitsagentur.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.