Soft Skills – diese Punkte runden den Lebenslauf ab

Wenn Personalverantwortliche den Lebenslauf von Bewerbenden genauer unter die Lupe nehmen, sichten sie zuerst die beruflichen Stationen und prüfen dann, ob alle Angaben mit einem Zeugnis oder Zertifikat belegt werden. Diese Fakten zählen zum Muss in jedem Lebenslauf. Der Recruiting-Dienstleister IQB Career-Services erklärt, welche optionalen Angaben das Profil zusätzlich abrunden und Facetten der Persönlichkeit vermitteln, die über das bloße Berufsprofil hinaus gehen.

Tipp 1: Auslandsaufenthalte – auch längere Urlaubsreisen

Der USA-Schüleraustausch in der 11. Klasse ist vielleicht schon einige Jahre her und gehört dennoch in den Lebenslauf. Denn der Auslandsaufenthalt zeigt, dass der Bewerbende schon in der Schulzeit aufgeschlossen gegenüber Neuem war und eine große Herausforderung angenommen hat – Eigenschaften, die im Berufsleben von Vorteil sein können. IQB-Geschäftsführerin Susanne Glück: „In den Lebenslauf gehören auch längere privat organisierte Auslandsaufenthalte. Wer nach dem Studium sechs Wochen durch Europa reist oder Südamerika auf eigene Faust erkundet, zeigt Organisationstalent und Flexibilität.“

Tipp 2: Hobbys – gerne außergewöhnlich

Hobbys sind kein Muss im Lebenslauf, können aber wichtig für den Gesamteindruck der Bewerbung sein. Grundsätzlich gilt: Hobbys nur erwähnen, wenn sie das Berufs- und Persönlichkeitsprofil sinnvoll abrunden. Wer sich beispielsweise in der Outdoorbranche bewirbt, sollte seine Vorliebe für Mountainbiketouren angeben. Ein Faible für Yoga kann mit einer gesunden Work-Life-Balance in Verbindung gebracht werden. Und wer sich ehrenamtlich bei der lokalen Tafel engagiert, präsentiert sich als empathische Person. Susanne Glück: „Lesen kann als Hobby schnell langweilig und beliebig wirken, daher empfehlen wir diese Angabe nicht für den Lebenslauf. Ist ein Hobby hingegen außergewöhnlich, kann es die Aufmerksamkeit von Recruitern wecken.“

Tipp 3: IT-Kenntnisse – nur fundiertes Wissen angeben

Heutige Personalerinnen und Personaler gehen davon aus, dass die Bewerbenden alle gängigen Text- und Tabellenverarbeitungsprogramme umfassend beherrschen. Wer in seinem Lebenslauf explizit darauf hinweist, kann möglicherweise als rückständig eingestuft werden. Spezielle Programme und Tools in Berufen wie Grafik, Zeitungserstellung oder Onlinekommunikation hingegen gehören in den Lebenslauf, denn wer sie beherrscht, kann sich von anderen Kandidatinnen und Kandidaten abheben. Insbesondere bei IT-Kenntnissen gilt: Auch wenn sie in der Bewerbung nicht mit einem Zertifikat belegt werden müssen, sollten Bewerbende die angegebenen Programme tatsächlich beherrschen. Denn: Falls es zu einem Probearbeitstag kommt und man mit dem Tool aktiv arbeiten soll, fallen Wissenslücken schnell auf.

Über die IQB Career Services GmbH

Die IQB Career Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1996 gegründet und ist seit 2019 Teil der F.A.Z. Verlagsgruppe. Gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft Myjobfair GmbH ist sie heute einer der führenden Recruiting-Dienstleister für Akademikerinnen und Akademiker in Deutschland. IQB und Myjobfair veranstalten jedes Jahr rund 50 Karrieremessen und bietet damit Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Unternehmen eine Plattform zum persönlichen Kennenlernen und Netzwerken. Neben Firmenkontaktmessen, die direkt auf dem Campus der Partnerhochschulen oder an Fachbereichen stattfinden, organisiert die IQB auch abseits des Campus spezifische Karrieremessen für Juristen (JURAcon) und Wirtschaftswissenschaftler in verschiedenen deutschen Städten. Mehr auf www.iqb.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IQB Career Services GmbH
Pariser Straße 1
60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 794095-0
Telefax: +49 (69) 794095-33
http://www.iqb.de

Ansprechpartner:
Maximilian Kessel
tts agentur05 GmbH
Telefon: +49 (221) 925454-818
Fax: +49 (221) 2611-740
E-Mail: kessel@agentur05.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel