Bezahlbarer Wohnraum für Studierende: Bedarf bleibt auch in und nach der Pandemie hoch

  • Deutsches Studentenwerk (DSW) bekräftigt Forderung nach gemeinsamen Bund-Länder-Zuschüssen für den Neubau und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für Studierende
  • Studentisches Wohnen: Heute öffentliches Fachgespräch im Bundestagsausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen
  • DSW-Stellungnahme: Nachfrage einkommensschwächerer Studierender nach Wohnraum weit unter der BAföG-Wohnbedarfspauschale von 325 Euro im Monat
  • Länder sollen Mittel aus der Finanzhilfevereinbarung Bund/Länder auch für studentischen Wohnraum verwenden

Anlässlich des heutigen Fachgesprächs zum Thema studentisches Wohnen im Bundestagsausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen bekräftigt das Deutsche Studentenwerk (DSW) seine Forderung nach gemeinsamen Bund-Länder-Zuschüssen für Neubau und Erhalt von Studierendenwohnheimen der Studenten- und Studierendenwerke.

Gleichzeitig betont der Verband, dass die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für Studierende voraussichtlich auch in der Pandemie, und erst recht nach der Pandemie, hoch bleiben werde – vor allem seitens einkommensschwächerer Studierender, die auf Wohnraum zu einem Mietniveau weit unterhalb der aktuellen BAföG-Wohnbedarfspausche von 325 Euro im Monat angewiesen sind.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde ist einer der fünf Sachverständigen, die heute vor dem Bundestagsausschuss sprechen; er betont:

„Gerade die Erfahrung mit der Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage zeigt, dass ein Teil der Studierenden bereits vor der Pandemie in struktureller Armut lebt. Gerade diese Studierende sind von den Mietsteigerungen auf den Wohnungsmärkten in den vergangenen Jahren hart getroffen worden; sie benötigen Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten, wie sie die Studentenwerke in Ihren Wohnheimen mit einer Durchschnittsmiete von 256 Euro im Monat bieten können. Und das wiederum können die Studentenwerke nur mit staatlicher Förderung. Wir brauchen ein gemeinsames Handeln von Bund und Ländern.“

Der Bundestagsausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen befasst sich heute mit Anträgen der beiden Oppositionsparteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat zu beiden Anträgen auch eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt.

Darin begrüßt es ausdrücklich die Finanzhilfevereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus, mit der grundsätzlich auch Finanzhilfen für den studentischen Wohnheim-Neubau und -Erhalt zur Verfügung gestellt werden. Allerdings, so mahnt das DSW, müssten nun auch tatsächlich alle Bundesländer die bereitgestellten Finanzmittel von einer Milliarde Euro auch für Studierendenwohnheime verwenden.

Meyer auf der Heyde weiter: „Jeder Wohnheimplatz, der neugeschaffen oder saniert wird, entlastet die städtischen Wohnungsmärkte.“ Seit dem Jahr 2007 sei die Zahl der staatlich finanzierten Studienplätze um 45% gestiegen, die Zahl der staatlich geförderten Wohnheimplätze jedoch nur um 8%. „Diese Schere darf nicht noch weiter auseinandergehen“, fordert Meyer auf der Heyde.

Die im Deutschen Studentenwerk organisierten 57 Studenten- und Studierendenwerke stellen bundesweit rund 194.000 Wohnheimplätze in rund 1.700 Studierendenwohnheimen bereit; rund 10% der Studierenden finden dort ein Zuhause auf Zeit. Vor allem einkommensschwächere Studierende, ausländische Studierende sowie Erstsemester wollen ins Wohnheim.

Gemeinsam mit den Studenten- und Studierendenwerken wirbt das Deutsche Studentenwerk mit der Kampagne „Kopf braucht Dach“ für ein stärkeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen.

DSW-Stellungnahme zu den Anträgen der Linken und der Grünen:

www.studentenwerke.de/de/content/stellungnahme-zum-öffentlichen

Kampagne „Kopf braucht Dach“:

https://mein-studentenwohnheim.de/

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