Gestärkt durch die Krise kommen

Umsatzverluste und Schließungen infolge der Corona-Pandemie haben das Eigenkapital vieler Unternehmen aufgezehrt. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) kann kleinen und mittelständischen Betrieben im Land jetzt mit ihren stillen Beteiligungen noch umfassender und schneller bei der Aufstockung dieses Kapitalpuffers helfen. Dafür hat das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kooperation mit den Ministerien der Bundesländern erhebliche Erleichterungen  im Rahmen der Rückgarantieerklärungen beschlossen, damit die mittelständischen Unternehmen mit Hilfe von typisch stillen Beteiligungen durch die Krise kommen. 

„Mit diesen Maßnahmen unterstützen wir insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Wir stärken das Eigenkapital des Mittelstands. Das ist ein kluges Instrument, das in der Krise genau an der richtigen Stelle hilft. Die Unterstützung kommt bis zu 1000 Unternehmen und ihren Beschäftigten zugute. Das ist ein weiterer wichtiger Beitrag, damit wir gut durch diese Krise kommen“, erklärte Bundefinanzminister Olaf Scholz.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ergänzte: „Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten in dieser ernsten Krise nicht allein und erweitern nochmals unser Unterstützungsangebot. Wir stärken mit den nun geeinten Maßnahmen gezielt die Eigenkapitalbasis unserer Mittelständler. Das ist eine sehr wichtige Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die neben den umfassenden Liquiditätshilfen der Bundesregierung steht, die wir in den vergangenen Monaten bereits beschlossen haben.“

Mit der neuen Rückgarantieerklärung von Bund und Land, die der MBG den Handlungsrahmen vorgibt, werden temporär die Finanzierung von Betriebsmitteln sowie die Kombination mit den KfW-Schnellkrediten ermöglicht. Ergänzend werden durch die Delegation der Entscheidungsbefugnis von Beteiligungssummen bis zu 2,5 Mio. EURO vom Bund auf die Landesministerien die Entscheidungsprozesse deutlich beschleunigt.

Gleichzeitig entfällt die bei der Vergabe von Beteiligungskapital geforderte Eigenkapitalparität, die für schwächer kapitalisierte Unternehmen oftmals eine schwer überwindbare Hürde darstellt.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt, mit der wir noch schneller und wirksamer unseren mittelständischen Unternehmen in Sachsen-Anhalt durch die Krise helfen können“, sagte Wolf-Dieter Schwab, Geschäftsführer der MBG Sachsen-Anhalt. „Spätestens mit den Jahresabschlüssen 2020 wird in vielen Unternehmen der geschrumpfte Puffer an Eigenkapital sichtbar werden, der für den Erhalt der Liquidität aufgebraucht werden musste. Eine Kombination von Kredit- und Beteiligungsfinanzierung kann dann der Schlüssel zu ausgewogenen bilanziellen Verhältnissen sein.“

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Wer ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH?

Die MBG Sachsen-Anhalt bietet Beteiligungskapital als eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Bankkredit. Mit einer Beteiligungsfinanzierung lässt sich die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen. Wichtigste  Aufgabe der MBG ist die Verbesserung der Bilanzrelationen von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch die langfristige Bereitstellung von Beteiligungskapital – meistens in Form von eigenkapitalähnlichen, typisch stillen Beteiligungen. Als Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft bietet die MBG  mittelstandsfreundliche Beteiligungsmodelle an. Sie nimmt keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft ihrer Beteiligungsnehmer. Hinzu kommen Beteiligungen über den Mikromezzaninfonds-Deutschland. Bis heute wurden mehr als 700 Unternehmen in Sachsen-Anhalt Gesamtinvestitionen von 1,5 Milliarden Euro ermöglicht und fast 28.000 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert. Die MBG Sachsen-Anhalt arbeitet vor Ort eng mit ihrer Schwestergesellschaft, der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH, zusammen, die unter anderem die Garantien für die MBG-Beteiligungen stellt.

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