Commerzbank lädt zur virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2021 ein

  • Erweiterte Angebote für Aktionäre zum interaktiven Austausch geplant
  • Wahl eines neuen Abschlussprüfers und Neuwahl von fünf Aufsichtsratsmitgliedern auf Tagesordnung

Die Commerzbank AG lädt ihre Aktionäre für Dienstag, den 18. Mai 2021, zu ihrer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein. Diese muss wegen der andauernden Corona-Pandemie erneut als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Die Hauptversammlung wird von 10 Uhr an live im Internet übertragen. Das Stimmrecht kann im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden.
 
„Der Dialog mit unseren Eigentümern ist uns sehr wichtig. Um trotz der Restriktionen einer virtuellen Veranstaltung auch in Zeiten der Pandemie einen möglichst interaktiven Austausch mit unseren Aktionären zu ermöglichen, bereiten wir über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zusätzliche Angebote vor“, sagte Manfred Knof, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank.
 
Anteilseigner können ihre Fragen bis spätestens 16. Mai 2021, 24 Uhr, über ein elektronisches System (InvestorPortal) im Internet einreichen. Aktionäre, die fristgerecht Fragen eingereicht haben, erhalten zudem die Möglichkeit, während der virtuellen Hauptversammlung über das Portal Nachfragen zu stellen. Bis zum 15. Mai 2021, 24 Uhr, können sie darüber hinaus schriftliche Stellungnahmen oder kurze Videobotschaften einreichen, die im InvestorPortal zugänglich gemacht werden. Diese Botschaften können auch während der Hauptversammlung ausgestrahlt werden. Ein Vorabmanuskript der Rede des Vorstandsvorsitzenden wird bereits am 12. Mai 2021 im Internet veröffentlicht, um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, darauf einzugehen.
 
Aus der Tagesordnung hervorzuheben sind folgende Punkte:
 
Wahl des Abschlussprüfers (Top 4–5)
Für das Geschäftsjahr 2021 schlägt der Aufsichtsrat letztmals EY als Abschlussprüfer vor (Top 4). Für das Geschäftsjahr 2022 strebt die Commerzbank einen Wechsel des Abschlussprüfers an. Hierfür wurde ein Auswahlverfahren nach der EU-Abschlussprüferverordnung durchgeführt. Daraus ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG als präferierter Abschlussprüfer hervorgegangen. Der Wechsel soll in zwei Schritten vollzogen werden: Zunächst soll die diesjährige ordentliche Hauptversammlung KPMG als neuen Prüfer für etwaige Zwischenabschlüsse im Zeitraum nach dem 31. Dezember 2021 bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 wählen (Top 5); die ordentliche Hauptversammlung des Jahres 2022 soll KPMG dann auch zum neuen Abschlussprüfer für das gesamte Geschäftsjahr 2022 wählen.
 
Neuwahl von fünf Aufsichtsräten (Top 6)
Der Hauptversammlung werden vom Aufsichtsrat fünf neue Mitglieder zur Wahl vorgeschlagen. Sie sollen für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2023 gewählt werden. Vorgeschlagen sind Helmut Gottschalk, Burkhard Keese, Daniela Mattheus, Caroline Seifert und Frank Westhoff. Unmittelbar nach seiner Bestellung durch die Hauptversammlung beabsichtigt der Aufsichtsrat, Helmut Gottschalk als Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen. Der langjährige Aufsichsratsvorsitzende der DZ Bank soll damit die Nachfolge von Hans-Jörg Vetter antreten, der sein Amt am 16. März aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte. Die übrigen Kandidaten sollen die Nachfolge der Aufsichtsratsmitglieder Tobias Guldimann, Rainer Hillebrand, Victoria Ossadnik und Andreas Schmitz antreten.
 
Die Rede des Vorstandsvorsitzenden während der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 wird, wie in den Vorjahren auch, für die gesamte Öffentlichkeit im Internet live unter w w w. commerzbank. de/hv übertragen. Der Twitter-Hashtag für die Hauptversammlung lautet #CobaHV. Den vollständigen Text der Einladung zur Hauptversammlung 2021, inklusive der Tagesordnung und der Erläuterungen zu den einzelnen Punkten, finden Sie ebenfalls unter w w w. commerzbank. de/hv.

Disclaimer und zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.

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