Schöne Aussichten: A1 in B – Perspektivwechsel inklusive

Seit Anfang 2020 ist es InhaberInnen des Autoführerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, ohne weitere Prüfung eine „125er“ (Leichtkraftroller oder Leichtkraftrad der Fahrerlaubnisklasse A1) im Alltag nutzen zu können. Das sind schöne Aussichten für alle, die mit einem Wechsel auf eine zweirädrige Mobilitätsalternative liebäugeln, sei es um den morgendlichen Pendlerstaus ein Schnippchen zu schlagen, oder um kurze Wege und Cityfahrten verbrauchsärmer und ohne Parkplatzstress zu bewältigen. Die Vorzüge des daraus resultierenden Perspektivwechsels erläutert das Institut für Zweiradsicherheit (ifz).

Wer als Autofahrer umsteigt, sieht die Verkehrswelt womöglich erstmals aus der Perspektive der Motorrad- und Rollerfahrer – und dürfte überrascht sein: Viele eigentlich ja vertraute Verkehrssituationen stellen sich auf der Sitzbank eines nach allen Seiten offenen Zweirads ganz anders dar als im umschlossenen Raum des Pkw. So ein Perspektivwechsel ist dabei auch der Sicherheit dienlich:

Wem es gelingt, sich gerade in knifflige Verkehrssituationen so hineinzudenken, dass er sie aus der Lage weiterer Beteiligter beurteilen kann, der wird für Ursachen möglichen Fehlverhaltens anderer sensibler sein. Beispiel: An unübersichtlichen Kreuzungen kann es hilfreich sein, sich zu vergegenwärtigen, dass der querende Pkw-Fahrer gerade nur ein eingeschränktes Sichtfeld zur Verfügung hat. Wer dann damit rechnet, möglicherweise gerade übersehen zu werden, geht intuitiv vom Gas und hält sich bremsbereit. Auf diese Weise kann ein Perspektivwechsel viel dazu beitragen, das eigene Unfallrisiko zu reduzieren und das partnerschaftliche Miteinander zu erhöhen.

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