Meditativer Spaziergang im Schlossgarten: Sonderführung am Mittwoch

Eines der wichtigen Themen der Staatlichen Schlösser und Gärten, die Nachhaltigkeit, wird ab dem 14. Juli im Rahmen von Sonderführungen aufgegriffen. Bei dem Rundgang „Gartenbaden – mit allen Sinnen die Natur erleben“ am 14. Juli um 18:00 Uhr wird der Schwetzinger Schlossgarten auf ganz besondere Weise erkundet. Die Gäste des meditativen Spaziergangs entspannen in der Natur und lauschen deren Klängen. Für diese Führung im Rahmen des Schwerpunktthemas Nachhaltigkeit ist eine telefonische Anmeldung unter 062 21. 6 58 88-0 erforderlich.

Meditativer Spaziergang im Schlossgarten

Nachdem das „Waldbaden“ bereits in aller Munde ist, laden die Staatlichen Schlösser und Gärten ihre Gäste zum „Gartenbaden“ ein. Der Schlossgarten ist Erholung pur für die Seele – schon seit kurfürstlicher Zeit. Am 14. Juli kann man ab 18 Uhr unter Anleitung die entspannende Wirkung des Gartens genießen. Gemeinsam wird auf den Gesang der Vögel und das sanfte Plätschern der Brunnen gehört. Düfte nach Blüten und frischem Heu, harmonische Farben: All das tut der Seele gut. Kleine Meditations- und Entspannungsübungen begleiten den Spaziergang – weit weg vom Alltag.

SERVICE UND INFORMATION

SONDERFÜHRUNG

Gartenbaden. Ein meditativer Spaziergang.

Referentin: July Sjöberg oder Yvonne Schwegler

TERMIN

Mittwoch, 14. Juli 2021| 18:00 Uhr

WEITERE TERMINE

Mittwoch, 11. August 2021 | 18:00 Uhr

Mittwoch, 15. September 2021 | 18:00 Uhr

PREIS

Erwachsene 12,00 €

Ermäßigte 6,00 €

Familien 30,00 €

Max. Teilnehmerzahl: 20 Personen

INFORMATION UND ANMELDUNG (erforderlich)

Service Center Schlösser Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen
Telefon +49(0)62 21. 6 58 88 – 0
service@schloss-schwetzingen.com

TREFFPUNKT UND KARTENVERKAUF

Kartenverkauf: Schlosskasse Schwetzingen
Treffpunkt: Schlossterrasse

Schloss und Schlossgarten Schwetzingen

Schloss Mittelbau

68723 Schwetzingen

HINWEISE

Das Schloss, die Parkbauten und das Schlosstheater sind nicht barrierefrei zugänglich. Maximal 20 Personen.

Für die Führungen gilt die Einhaltung der folgenden Vorgaben:

  • Der Besuch der Führung ist nur nach einer verpflichtenden Voranmeldung unter der angegebenen Telefonnummer möglich.
  • Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten wie Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum des Besuchs, Uhrzeit (von – bis), Startzeitpunkt der Führung abzufragen. Die Erhebung soll einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten mit dem Virus dienen. Diese Daten werden 4 Wochen lang gespeichert.
  • Es gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal.
  • Die Teilnehmerzahl wird auf eine bestimme Maximalanzahl beschränkt.
  • Der Mindestabstand zwischen jedem Beteiligten von 1,5 Metern, wenn möglich sogar 2 Metern, kann während der ganzen Führung garantiert werden.
  • Es wird nur in Räumen angehalten, die den Mindestabstand zuverlässig ermöglichen.
  • Desinfektion und Händewaschmöglichkeiten sind sowohl vor als auch im Kassenraum vorhanden.
  • Türklinken werden nur vom Führungspersonal betätigt.
  • Eine ausführliche Einweisung der Teilnehmer*innen über den Ablauf der Führung erfolgt im Eingangsbereich durch das Führungspersonal.

www.schloss-schwetzingen.de

www.schloesser-und-gaerten.de

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