Was Gastronomie und Hotellerie jetzt erwarten

Die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 10. August 2021 berät darüber, wie sie den weiteren Umgang mit der Corona-Krise gestalten wollen. Durch bekanntgewordene Pläne, die auch für das Gastgewerbe wieder große Herausforderungen bedeuten würden, haben wir uns mit einem Schreiben an die verantwortliche Politik gewandt, um klarzustellen, was Gastronomie und Hotellerie jetzt erwarten.

Die Situation für das nordrhein-westfälische Gastgewerbe ist durch die Auswirkungen der Corona-Krise weiterhin sehr problematisch. „Wir sehen auf der einen Seite Anstrengungen des Staates, Hilfsprogramme, die weiterhin überlebenswichtig sind, zu gestalten. Das Infektionsgeschehen und der Impffortschritt gaben Grund zur Hoffnung auf eine, wenn auch neue Normalität im Leben mit dem Corona-Virus. Allerdings sind im Ausblick auf den bevorstehenden Herbst noch große Aufgaben dafür zu bewältigen und es bedarf dringend geeigneter Konzepte“, beschreibt Kurt Wehner, Landesgeschäftsführer des DEHOGA NRW die Ausgangslage der bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Dienstag.

Es sind wichtige Entscheidungen zu treffen, die öffentliche Diskussion zu bekannt gewordenen Plänen deutet auf unterschiedliche Ansätze hin, die zusammengeführt werden müssen.
Da auch hier wieder der Rolle, die das Gastgewerbe spielen soll, besondere Herausforderungen zugemutet werden könnten und wir wieder an einem Punkt stehen, der mühsam erarbeitete Perspektiven ins Wanken zu bringen droht, hat sich der DEHOGA Bundesverband in einem Schreiben an die Bundeskanzlerin und zuständigen Minister der Finanzen, Wirtschaft und Gesundheit gewendet und dargestellt, was Gastronomie und Hotellerie jetzt erwarten.
Da es allseits bekannt ist, dass eine hohe Impfquote der beste Weg ist, die Pandemie in den Griff zu bekommen sind umfangreiche Aktivitäten der Aufklärung, auch bei jüngeren Altersgruppen, dringend notwendig, um die Impfbereitschaft zu erhöhen.
Die bislang dominierende Ausrichtung an Inzidenzwerten ist sofort aufzugeben.

Es müssen andere, relevante Faktoren, wie beispielsweise die Impfquote, Krankheitsverläufe, Hospitalisierungsgrad, Auslastung der Intensivstationen und ähnliche berücksichtigt werden.
Die derzeit geltenden und längst überholten Inzidenz-Grenzwerte müssen schnellstmöglichst angepasst und deutlich heraufgesetzt werden.
Zugangsregelungen müssen verhältnismäßig sein und nicht durch unangepasste Schwellenwerte und 2- oder 3- G Regelungen erneute Einschränkungen und Hemmschwellen für den Restaurantbesuch oder Hotelaufenthalt bedeuten.
„Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Unsere Branche wird keinen einseitigen Lockdown mehr mittragen“, stellt Haakon Herbst, Regionalpräsident des DEHOGA NRW klar.
Darüber hinaus müssen zur angekündigten Bereitschaft der Verlängerung von Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld, die für die Betriebe überlebenswichtig bleiben werden, in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin die Beschlüsse gefasst werden.
„Die gesamte Branche benötigt Planungssicherheit“, betont Haakon Herbst.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DEHOGA Nordrhein-Westfalen
Hammer Landstraße 45
41460 Neuss
Telefon: +49 (2131) 7518-200
Telefax: +49 (2131) 7518-101
http://www.dehoga-nrw.de

Ansprechpartner:
Heike Gierczyk
Sekretariat
Telefon: +49 (2131) 7518-203
Fax: +49 (2131) 7518-201
E-Mail: gierczyk@DEHOGA-NRW.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel