Tag der Wohnungslosen (11. September): Ordnungsrechtliche Unterbringung muss überall menschenwürdig sein

Zum Tag der Wohnungslosen rufen die Diakonie und die Caritas in Baden-Württemberg dazu auf, die sogenannte ordnungsrechtliche Unterbringung flächendeckend in allen Landkreisen menschenwürdig zu gestalten. Wird eine Person unfreiwillig wohnungslos, ist die Kommune verpflichtet, sie vorübergehend unterzubringen. Viele Unterkünfte sind nach Erfahrung der kirchlichen Wohlfahrtsverbände schlecht ausgestattet und unter Hygienegesichtspunkten unzumutbar. Deshalb fordern die Verbände eine menschenwürdige Ausstattung und Unterhaltung der Obdächer durch die Kommunen. „Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum, auch bei einer kurzfristigen Unterbringung in einem Obdach“, sagen deren Vorstandsvorsitzenden.

Wohnungslosigkeit betreffe die gesamte Gesellschaft. Der Wohnungsverlust stehe oft am Ende einer langen Verkettung ungünstiger Lebensumstände. „Wir müssen uns von dem Bild des ‚typischen Obdachlosen‘ als älteren alleinstehenden Mann mit langem Bart verabschieden. Schon länger ist das Problem der Wohnungs- und Obdachlosigkeit auch in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, so Diakonie und Caritas weiter. Insbesondere wohnungslose Frauen neigten dazu, sich auch aus Scham zu verstecken. Dabei seien sie häufig noch gefährdeter als Männer und würden Opfer von körperlichen Übergriffen und Diebstahl. Die Ordnungsrechtliche Unterbringung müsse gerade auch für Frauen Sicherheit gewährleisten: Etwa durch abschließbare Einzelzimmer. Daneben sei durch die Pandemie deutlich geworden, wie wichtig die Einzelunterbringung zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist. 

Besonders wenn Kinder mit ihren Eltern vom Wohnungsverlust betroffen sind, müssen geeignete Unterbringungen zur Verfügung gestellt werden, fordern die Verantwortlichen. Dazu gehöre auch eine digitale Grundausstattung. Immer mehr junge Erwachsene seien wohnungs- bzw. obdachlos. „Sie kämpfen häufig mit Suchterkrankungen und anderen psychischen Belastungen, können oder wollen nicht mehr durch die Jugendhilfe betreut werden und landen deshalb auf der Straße. Gerade die jungen Obdachlosen sind eine große Herausforderung für Kommunen.“

Die Diakonie und die Caritas in Baden-Württemberg setzen sich für ein größeres Engagement der Kommunen ein, damit das bestehende ausdifferenzierte Hilfeangebot in der Öffentlichkeit bekannter wird und mehr Menschen davon profitieren können. 

Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg engagieren sich spitzenverbandlich für die Interessen von armen, benachteiligten und hilfebedürftigen Menschen. Als Dachverbände vertreten sie 8.000 evangelische und katholische Einrichtungen und Dienste mit rund 365.000 Plätzen. In den Verbänden arbeiten 150.000 hauptamtliche und 136.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Angebote von Diakonie und Caritas richten sich an alte und pflegebedürftige Menschen, Kinder, Jugendliche und Familien, Arbeitslose, Wohnungslose, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Fluchterfahrung oder mit einer Suchterkrankung, überschuldete und andere arme Menschen.

Die vier kirchlichen Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg sind: Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Diakonisches Werk Baden, Diakonisches Werk Württemberg.

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