Wohnungswirtschaft und CoWorkLand unterstützen gemeinsam das mobile Arbeiten in Co-Working-Spaces

Das mobile Arbeiten hat seit Beginn der Corona-Pandemie großen Aufschwung erfahren und wird auch nach Corona einen wichtigen Stellenwert für viele Beschäftigte in Deutschland einnehmen. Vor diesem Hintergrund haben der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und die genossenschaftlich organisierte CoWorkland eine neue Rahmenvereinbarung geschlossen, um das Arbeiten in Co-Working-Spaces in Deutschland weiter zu verbreiten.

„Viele, die das mobile Arbeiten nutzen wollen, verfügen in ihren Wohnungen nicht immer über optimale Arbeitsbedingungen. Deshalb wollen wir Mieter und auch Beschäftigte von Wohnungsunternehmen durch zusätzliche Angebote in sogenannten dritten Orten unterstützen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Die Vereinbarung sieht vor, dass CoWorkLand Wohnungsunternehmen dabei berät, wie sie in ihren Quartieren eigene Co-Working-Spaces integrieren und damit zu einer höheren Attraktivität der Wohnquartiere beitragen können. Darüber hinaus sollen die Beschäftigten von Wohnungsunternehmen auf ein wachsendes deutschlandweites Netz von Co-Working-Flächen der CoWorkLand zurückgreifen können, um ihre Arbeitswege zu verkürzen und dennoch eine Alternative zum Home-Office zu haben.

„Die Vereinbarung mit dem GdW ist ein wesentlicher Beitrag zur Mischnutzung in den Städten und zur Erhöhung der Attraktivität ländlicher Räume. Gerade für Pendlerinnen und Pendler sind Co-Working-Spaces ein wichtiger Baustein für gesunde und ausgeglichene Arbeitsverhältnisse. Noch ist hier Pionierarbeit gefragt, aber der Trend zu gemeinschaftlichen Orten – insbesondere auf dem Land –  ist bereits deutlich erkennbar“, sagt CoWorkLand-Vorstand Ulrich Bähr.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Die CoWorkLand Genossenschaft wurde 2019 gegründet und ist auf die Gründung von CoWorking-Spaces jenseits der Metropolen spezialisiert. Das Ziel der Genossenschaft ist es, ihre Mitglieder bei der Gründung und im Betrieb von Coworking-Spaces auf allen Ebenen zu unterstützen und ihren Kunden die Möglichkeit zu geben, an möglichst vielen Orten im städtischen und ländlichen Raum ortsunabhängig zu arbeiten. CoWorkLand qualifiziert, berät und unterstützt die Gründung von Coworking-Spaces durch überregionales Marketing sowie eine Buchungs- und Abrechnungsplattform. Dabei steht eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmensführung im Vordergrund.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Klingelhöferstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 82403-0
Telefax: +49 (30) 82403-199
http://www.gdw.de

Ansprechpartner:
Andreas Schichel
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 82403150
Fax: +49 (30) 82403159
E-Mail: schichel@gdw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel