Architektenkammer Baden-Württemberg kritisiert „Klimaschutz interruptus“

Die Architektenkammer Baden-Württemberg kritisiert den sofortigen Antrags- und Zusagestopp der kfw- bzw. BAFA-Neubauförderung EH55 seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Der sofortige Antragsstop, quasi über das Wochenende, ist für die Glaubwürdigkeit der Klimapolitik des Bundes katastrophal“, sagt Kammerpräsident Markus Müller. Ausgerechnet das Klimaschutzministerium lasse sich zu „panikartigen Reaktionen“ hinreißen. „Viele Bauwillige wenden sich nun verunsichert an ihre Architekten und sind zu aufwändigen Umplanungen gezwungen, weil mit den Banken abgestimmte Finanzierungskonzepte nun nicht mehr funktionieren. Offenbar ist der Politik die Tragweite ihres Handelns nicht bewusst“, so Markus Müller, der auch Vorsitzender des zuständigen Ausschusses der Bundesarchitektenkammer ist.  

Planungs- und Bauprozesse bräuchten verlässliche Rahmenbedingungen statt eines „Klimaschutz interruptus“. Die Antragsflut auf Effizienzhaus 55-Förderung sei für die Fachwelt absehbar gewesen. „Ein Klimaschutz-Förderprogramm zu streichen, gerade weil es erfolgreich gewirkt hat, ist wie das Wasser abzustellen zu Beginn eines Hitzesommers.“ Experten auch der Kammern hätten in der Diskussion zum Gebäudeenergiegesetz früh darauf hingewiesen, dass verantwortungsbewusste Bauherren den Effizienzhaus-Standard 55 als Regel bauten. Baden-Württemberg habe seine Förderrichtlinien in der Wohnungsbauförderung entsprechend darauf abgestellt. Für Planungsprozesse und die seriöse Beratung von Bauherrschaften und Investoren, die sich auf den Weg klimagerechten Bauens machen, sei das Ende der EH55-Förderung nicht hinnehmbar.

Die Architektenkammer BW appelliert deshalb, den Antragsstopp zurückzunehmen und Mittel aus den Klimaschutz-Rückstellungen des Finanzressorts (nicht verbrauchte Corona-Kreditermächtigungen) bereitzustellen. „Die Politik muss wieder Berechenbarkeit in die Klimaschutzmaßnahmen bringen“, fordert Präsident Müller für die rund 26 000 Mitglieder der AKBW.

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) müsse zeitnah neu und konsequent auf Klimaschutzziele ausgerichtet aufzustellen, und eine konzeptionell stringente BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) daraus abzuleiten.

Aus der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 24.1.2022: 

„Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.“

https://www.bmwi.de//Redaktion/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html

 

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