Energiekosten weiter auf Rekordniveau

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt grundsätzlich den einmaligen Heizkostenzuschuss im Wohngeld aufgrund stark gestiegener Energiekosten, hält diesen jedoch für zu niedrig und nicht ausreichend differenziert. In der Folge werden die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld unzureichend von ihren energiebedingten Mehrkosten entlastet. Zudem leiden nicht nur Empfänger von Wohngeld unter hohen Wohnkosten, sondern rund die Hälfte der Mieterinnen und Mieter in angespannten städtischen Wohnungsmärkten.

„Mieterinnen und Mieter stehen vor einer Nebenkostenexplosion aufgrund von Höchstpreisen für Strom, Öl- und Gas sowie der vollen CO2-Preis-Umlage für Heizung und Warmwasser. Die Mehrheit der bereits jetzt von den Wohnkosten überlasteten Haushalte profitiert nicht vom Heizkostenzuschuss der Bundesregierung. Grundlegende Reformen sind überfällig und dringend nötig“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den Gesetzentwurf zum Heizkostenzuschuss im Wohngeld. „Notwendig sind jetzt schnelle, effektive und dauerhafte Maßnahmen, die besonders bei den einkommensärmeren Haushalten ansetzen, die bisher nicht vom Wohngeld erfasst werden.“
 
Private Haushalte müssen allein für den Zeitraum September bis Dezember 2021 mit Preissteigerungen bei Öl- und Gas von 50 bis 99 Prozent rechnen, den erhöhten CO2-Preis und die bereits erfolgten Preiserhöhungen für 2022 noch nicht einberechnet. Der pauschale Heizkostenzuschuss von 175 Euro für einen 2-Personen-Wohngeldhaushalt soll für die gesamte Heizperiode von Oktober 2021 bis März 2022 reichen und steht Mehrkosten beim Heizen mit Öl von bis zu 323 Euro allein für 2021 gegenüber. Die ebenfalls gestiegenen Strompreise belasten zusätzlich insbesondere einkommensarme und von hohen Wohnkosten betroffene Haushalte.
 
Der Deutsche Mieterbund fordert daher in einer heute veröffentlichten Stellungnahme Maßnahmen, die deutlich mehr Haushalte als die vorgesehenen 710.000 entlasten, sowie die Erhöhung des deutlich zu niedrigen Heizkostenzuschusses. Zudem müssen bei der Berechnung des Wohngeldes künftig die gesamten warmen Wohnkosten durch gesonderte Heizkosten- und Stromkostenkomponenten berücksichtigt werden und es muss endlich die lang versprochene Klimakomponente für Empfänger von Wohngeld im Rahmen energetischer Sanierungen eingeführt werden.

„Die Mietbelastung in deutschen Städten ist und bleibt zu hoch – fast die Hälfte aller Mieter und Mieterinnen zahlen mehr als 30 Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für ihre Warmmiete und sind damit finanziell überlastet“, sagt Lukas Siebenkotten.
 
Unsere Stellungnahme zum Heizkostenzuschuss finden Sie im Anhang.

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