Einstweilige Verfügung erweist grundversorgten Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Bärendienst

Vor dem Hintergrund der Versorgungseinstellung einiger Energieanbieter hatte die Mainova AG zum 3. Januar 2022 gesonderte Preise für Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung eingeführt. Denn als zuständiger Grundversorger springt das Unternehmen für die betroffenen Kundinnen und Kunden von Fremdanbietern ein. Ungeplante, zusätzliche Mengen aber muss Mainova zu einem hohen Marktpreisniveau nachbeschaffen. Daher hatte sich das Unternehmen wie auch über 400 andere Energieversorger zur Einführung von eigenen Neukundentarifen in der Grund- und Ersatzversorgung entschlossen.

Das Landgericht Frankfurt hat dagegen nun eine einstweilige Verfügung erlassen. Mainova folgt den damit verbundenen rechtlichen Vorgaben und passt deshalb die Arbeitspreise der Neukundentarife in der Grund- und Ersatzversorgung auf das Niveau der grundversorgten Bestandskundschaft an.

Dessen ungeachtet hält Mainova die Entscheidung für falsch und wird gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. So geht das Unternehmen weiterhin davon aus, dass die gewählte Vorgehensweise zulässig ist. Auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen der Landgerichte Berlin, Leipzig und Köln, die in gleicher Sache eine andere Auffassung vertreten, rechnet das Unternehmen sich dafür gute Erfolgsaussichten aus. Wenn sich die Rechtsauffassung des Landgerichts Frankfurt bundesweit durchsetzen würde, wäre dies ein Bärendienst für die grundversorgten Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn damit werden die Risiken, die mit den kurzfristig angelegten Geschäftsmodellen der Energiediscounter einhergehen, auf die Schultern aller Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung abgewälzt.

Unabhängig davon steht Mainova für den Wettbewerb in einem liberalisierten Energiemarkt. Das Unternehmen bietet seinen Kundinnen und Kunden jeweils Sondertarife außerhalb der Grundversorgung an, sofern ein Wechsel vorteilhaft ist.

Über die Mainova AG

Die Mainova AG ist der führende Energiedienstleister in Frankfurt am Main und Energiepartner für Privat- und Firmenkunden in ganz Deutschland. Das Unternehmen beliefert mehr als eine Million Menschen mit Strom, Gas, Wärme und Wasser und erzielte mit seinen über 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jahr 2020 einen Umsatz von knapp 2,3 Milliarden Euro. Mainova erzeugt in großem Maßstab selbst Energie und bietet neben klassischen Versorgungsinfrastrukturen auch Produkte und Dienstleistungen rund um Erneuerbare Energien, Elektromobilität, Car-Sharing, Energieeffizienz und digitale Infrastrukturen. Die Mainova-Tochter NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH stellt mit ihrem mehr als 14.000 Kilometer umfassenden Energie- und Wassernetz die zuverlässige Versorgung in Frankfurt und dem Rhein-Main- Gebiet sicher. Die SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH sorgt mit über 70.000 Straßenleuchten sowie innovativen Dienstleistungen für die Beleuchtung im öffentlichen Raum. Die Mainova Servicedienste GmbH bietet mehrfach ausgezeichneten Service für Kundinnen und Kunden. Größte Anteilseigner der Mainova AG sind die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding (75,2 Prozent) und die Münchener Thüga (24,5 Prozent). Die übrigen Aktien (0,3 Prozent) befinden sich im Streubesitz.

www.mainova.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Mainova AG
Solmsstraße 38
60623 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 213-02
Telefax: +49 (69) 21381122
http://www.mainova.de

Ansprechpartner:
Volker Wasgindt
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (69) 21325491
Fax: +49 (69) 213-29482
E-Mail: v.wasgindt@mainova.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel