Fitness und Versicherungs-Update für das Kleinkraftrad

Regelmäßig zum 1. März müssen die Halterinnen und Halter von Kleinkrafträdern darauf achten, ihr altes, abgelaufenes Versicherungskennzeichen durch ein neues zu ersetzen. Der Kennzeichenwechsel ist zugleich eine gute Gelegenheit, das eigene Zweirad durchzuchecken.

Für die Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas, Mokicks, Rollern oder Elektro-Kleinkrafträdern und noch einigen anderen Fahrzeugen, die ohne amtliche Zulassung gefahren werden dürfen, ist der 1. März alljährlich ein wichtiger Stichtag. Er markiert den Beginn eines neuen Versicherungsjahres bei der Haftpflichtversicherung.

Bis zu diesem Zeitpunkt gilt es, ein neues, diesmal grünes Versicherungskennzeichen zu besorgen und am Stichtag gegen das alte blaue Blechschild auszutauschen. Wer schon 2021 statt des Alublechs eine alternativ erhältliche Kennzeichenfolie verwendet hat, kann den Schraubendreher im Werkzeugkasten lassen und stattdessen einfach eine neue Kennzeichenfolie auf die Trägerplatte kleben.

Das kleine Kennzeichen am Heck dokumentiert, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Sie kommt für Schäden auf, die man mit dem eigenen Fahrzeug bei anderen verursacht. Ob als Folie oder Blech, das Versicherungskennzeichen gibt es nicht beim Straßenverkehrsamt, sondern – wie der Name bereits vermuten lässt – über die jeweilige, frei wählbare Versicherung. Wer Schäden am eigenen Zweirad, zum Beispiel durch Hagel, Überschwemmung oder Diebstahl absichern möchte, kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen.

Kennzeichenwechsel ernst nehmen

Den Termin zum Kennzeichenwechsel bzw. zum Erneuern des Versicherungsschutzes sollten die Halterinnen und Halter von Kleinkrafträdern ernst nehmen. Ihn zu vergessen könnte unangenehme Folgen haben. Wer ab dem 1. März noch keinen neuen Versicherungsschein besitzt und mit dem alten, abgelaufenen Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Ist der neue Versicherungsnachweis vorhanden, das Schild aber noch nicht getauscht, wird „nur“ ein Bußgeld wegen Fahrens ohne gültiges Kennzeichen fällig.

Aufpassen müssen auch all jene, die ihr Kleinkraftrad im öffentlichen Verkehrsraum abstellen. Ist ab März noch das alte Kennzeichen montiert, dann müssen sie damit rechnen, dass ihnen dies als unerlaubtes Abstellen ohne gültiges Versicherungskennzeichen angekreidet wird. Ein Bußgeldbescheid wäre die Folge.

Gute Gelegenheit für den Frühjahrs-Check

Der Wechsel des Versicherungskennzeichens ist eine gute Gelegenheit, das Fahrzeug nach dem Winterbetrieb oder der Winterpause fit für die neue Saison zu machen und einem Sicherheits-Check zu unterziehen. Im Vordergrund sollte dabei die Prüfung folgender sicherheitsrelevanter Bauteile stehen.

  • Bremsen
    Sind die Bremsbeläge noch ausreichend dick? Sind die Bremsscheiben okay, oder haben sie starke Riefen? Im Funktions-Check noch Bremsdruck und Bremswirkung prüfen.
  • Beleuchtung
    Sind Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung, Stand-, Abblend- und Fernlicht in Ordnung? Danach die Funktion der Blinker und des Bremslichts durch Betätigen der jeweiligen Schalter und Hebel prüfen. Die Armaturenbeleuchtung nicht vergessen.
  • Reifen
    Sind Beschädigungen oder Risse an den Flanken oder auf der Lauffläche zu erkennen? Reicht die Profiltiefe noch aus? Schon vor Erreichen des gesetzlichen Minimums von einem Millimeter ist ein Reifenwechsel ratsam. Hat der Reifendruck noch den empfohlenen Wert? Generell sollte der Reifendruck etwa alle 14 Tage bei kalten Reifen kontrolliert bzw. korrigiert werden.

Diese „kleine Durchsicht“ ist auch für weniger technisch und handwerklich Versierte machbar. Im Zweifelsfall und je nach den eigenen Fähigkeiten sollte aber der Rat eines Fachbetriebs hinzugezogen werden.

Übrigens: Der Frühjahrs-Check darf gerne auch gründlicher ausfallen. Eine gute Orientierung, worauf dabei im Einzelnen zu achten ist, bietet das ifz in Form einer Checkliste für den Saisonstart, die unter www.ifz.de gratis bereit liegt.

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