Virtual Bundesliga wird als zusätzlicher Wettbewerb in DFL-Statuten verankert

Die Virtual Bundesliga (VBL) wird als zusätzlicher Wettbewerb in den Liga-Statuten der DFL Deutsche Fußball Liga verankert. Auf der DFL-Mitgliederversammlung am heutigen Montag fassten die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga einen entsprechenden Beschluss, der die offizielle Ausrichtung des Wettbewerbs um den Titel „Deutscher Club-Meister im eFootball“ vorsieht.

Dieser Schritt etabliert die Virtual Bundesliga Club Championship als eFootball-Wettbewerb der Bundesliga und 2. Bundesliga und dient ihrer weiteren Professionalisierung.

Ab der Saison 2023/24 ist grundsätzlich die Teilnahme der Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga an der Virtual Bundesliga Club Championship vorgesehen. In der Lizenzierungsordnung werden – basierend auf den Erkenntnissen aus den vergangenen Spielzeiten – die Voraussetzungen dafür geregelt. Dazu gehören beispielsweise der Unterhalt eines eFootball-Teams (bestehend aus drei bis fünf Spielern), die Benennung einer hauptamtlich beschäftigten Person mit eFootball-Verantwortung und der Betrieb einer als eFootball-Hauptspielstätte deklarierten Räumlichkeit mit erforderlicher technischer Ausstattung. Mit einer solchen Verankerung eines eFootball-Wettbewerbs in der Lizenzierungsordnung und den Statuten geht der deutsche Profifußball auf diesem Themengebiet im internationalen Vergleich erneut voran – wie schon bei der Gründung der Virtual Bundesliga vor zehn Jahren.

Die Prüfung der VBL-Kriterien erfolgt ab der Saison 2023/24 im Zuge des Lizenzierungsverfahrens. Etwaige Sanktionen bei Nicht-Erfüllung von VBL-Lizenzkriterien werden sich nicht auf den Spielbetrieb und Wettbewerb in der Bundesliga und 2. Bundesliga auswirken. Wie auch bei anderen Lizenzierungskriterien sind (vorübergehende) Ausnahmen in begründeten Fällen möglich.

Der dem heutigen Beschluss zugrundeliegende Antrag wurde unter Beteiligung der 26 bisher an der VBL teilnehmenden Clubs sowie der bisher nicht teilnehmenden Clubs vorab vorgestellt und besprochen. Zuvor hatten die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga am 14. Dezember 2021 beschlossen, dass die DFL eine Integration der Virtual Bundesliga in die Statuten zum Beschluss durch die DFL-Mitgliederversammlung vorbereiten soll.

Saisonabschluss beim VBL Grand Final

Bereits im Jahr 2012 hatte die DFL in Kooperation mit EA SPORTS als erste professionelle Fußballliga überhaupt mit der VBL einen eSport-Wettbewerb ins Leben gerufen, der zudem direkt in das Spiel EA SPORTS FIFA integriert ist.

Die steigende Beliebtheit der VBL sowie die generell wachsende Relevanz des eSport und die Fokussierung der DFL auf Fußball-Simulationen haben im Jahr 2018 zur Entscheidung geführt, zusätzlich zum Einzelspieler-Wettbewerb VBL Open auch die VBL Club Championship mit den Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga ins Leben zu rufen. Beide Wettbewerbe werden zunächst bei den VBL Open Playoffs und schließlich beim VBL Grand Final (in diesem Jahr am 4./5. Juni in Köln) zusammengeführt.

Seit dem Jahr 2020 kooperiert die DFL darüber hinaus mit dem weltweit größten eSport-Unternehmen ESL. Mit dessen Expertise im Auf- und Ausbau von Ökosystemen in Verbindung mit digitalem Sport möchte die DFL die VBL weiter ausbauen und professionalisieren.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auch auf https://virtual.bundesliga.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Guiollettstraße 44-46
60325 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 65005-0
Telefax: +49 (69) 65005-555
http://www.bundesliga.de

Ansprechpartner:
Philip Sagioglou
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: +49 (69) 65005-333
E-Mail: presse@dfl.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel