Drei Bewerber für ersten privaten DAB+ Multiplex in Niedersachsen

Im Mai 2022 hatte die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) zehn terrestrische Übertragungskapazitäten für den ersten privaten DAB+ Multiplex (Digital Audio Broadcasting plus) in Niedersachsen ausgeschrieben. Mit Ablauf der Ausschreibungsfrist am 13. Juni 2022 haben sich drei Unternehmen fristgerecht um den Plattformbetrieb beworben:

  • DIVICON MEDIA HOLDING GmbH, Leipzig
  • Media Broadcast GmbH, Köln
  • UPLINK Network GmbH, Düsseldorf

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt prüft und bewertet nun die eingereichten Anträge. Gegebenenfalls wirkt die NLM auf eine Verständigung derjenigen Anbieter hin, welche die Zuweisungsvoraussetzungen erfüllen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 NMedienG). Die Entscheidung über die Zuweisung der DAB+ Übertragungskapazitäten an einen der Anbieter erfolgt voraussichtlich bis Ende des Jahres 2022.  

Bislang sind einige private Hörfunkprogramme aus Niedersachsen über den bundesweiten privaten DAB+ Multiplex und zusätzlich über die DAB+ Plattformen anderer Bundesländer, z. B. Hamburg und Bremen, empfangbar. Mit der Aufnahme des Betriebs der niedersachsenweiten DAB+ Plattform haben noch mehr private Hörfunkveranstalter bald die Möglichkeit, ihre Programme digital-terrestrisch in Niedersachsen zu verbreiten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Niedersächsische Landesmedienanstalt
Seelhorststraße 18
30175 Hannover
Telefon: +49 (511) 28477-0
Telefax: +49 (511) 28477-36
http://www.nlm.de

Ansprechpartner:
Natalia Müller
Telefon: +49 (511) 28477-12
E-Mail: mueller@nlm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel