UN Women Deutschland begrüßt es, dass Schwangere in Konfliktsituationen künftig niedrigschwelligen Zugang zu wichtigen medizinischen Informationen erhalten und nach §219a verurteilte Ärzt*innen rehabilitiert werden. Elke Ferner, Vorsitzende UN Women Deutschland sagt: „Die Streichung des §219a StGB ist wichtig, kann aber nur ein erster Schritt hin zu einem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht von Frauen sein.“
Das Strafrecht ist kein geeigneter Ort zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. UN Women Deutschland fordert deshalb eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs auf Wunsch der Schwangeren außerhalb des Strafgesetzbuches. Außerdem muss allen Schwangeren in Konfliktsituationen der wohnortnahe Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch gewährleistet werden, ohne eine verpflichtende Beratung und Wartezeit.
„Schwangere brauchen in ganz Deutschland flächendeckend Zugang zu der für sie am besten geeigneten Abbruchmethode“, so Elke Ferner. Aktuell müssen viele Frauen in Deutschland für einen Schwangerschaftsabbruch weite Wege auf sich nehmen und ihre Wahlfreiheit der Abbruchmethode ist häufig nicht gewährleistet. Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden und öffentlich finanzierte Krankenhäuser müssen mit zur Versorgungssicherheit beitragen. Schwangere sollen jegliche Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.
UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und eines von weltweit 12 Nationalen Komitees, die auf Länderebene die Arbeit von "UN Women" zur Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung von Frauen durch Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising unterstützen. www.unwomen.de
UN Women Nationales Komitee Deutschland e.V.
Wittelsbacherring 9
53115 Bonn
Telefon: +49 (228) 454934-0
Telefax: +49 (228) 454934-29
http://www.unwomen.de
Telefon: +49 (228) 454934-12
E-Mail: b.metz@unwomen.de