UN Women Deutschland begrüßt den Beschluss des Bundestags zur Streichung des § 219a StGB und fordert weitere Schritte für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen

Der Bundestag stimmte heute dem Gesetzentwurf zu, das „Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ im Strafgesetzbuch aufzuheben. Die Abschaffung des §219a StGB ist ein erster wichtiger Schritt zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen.

UN Women Deutschland begrüßt es, dass Schwangere in Konfliktsituationen künftig niedrigschwelligen Zugang zu wichtigen medizinischen Informationen erhalten und nach §219a verurteilte Ärzt*innen rehabilitiert werden. Elke Ferner, Vorsitzende UN Women Deutschland sagt: „Die Streichung des §219a StGB ist wichtig, kann aber nur ein erster Schritt hin zu einem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht von Frauen sein.“

Das Strafrecht ist kein geeigneter Ort zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. UN Women Deutschland fordert deshalb eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs auf Wunsch der Schwangeren außerhalb des Strafgesetzbuches. Außerdem muss allen Schwangeren in Konfliktsituationen der wohnortnahe Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch gewährleistet werden, ohne eine verpflichtende Beratung und Wartezeit.

„Schwangere brauchen in ganz Deutschland flächendeckend Zugang zu der für sie am besten geeigneten Abbruchmethode“, so Elke Ferner. Aktuell müssen viele Frauen in Deutschland für einen Schwangerschaftsabbruch weite Wege auf sich nehmen und ihre Wahlfreiheit der Abbruchmethode ist häufig nicht gewährleistet. Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden und öffentlich finanzierte Krankenhäuser müssen mit zur Versorgungssicherheit beitragen. Schwangere sollen jegliche Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.

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