GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) künftig in zehn Tagen online gründen

Ab dem 1. August 2022 lassen sich eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) online gründen. Geregelt ist das im Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Kapitalgesellschaften lassen sich damit in zehn Tagen gründen. Derzeit ist die Online-Gründung auf Bargründungen beschränkt, wofür die Gesellschafter das Stammkapital bar einzahlen müssen. Die Details kennt Thomas Schinhärl, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Ecovis in Regensburg.

Ablauf der Online-Gründung

  • Videokonferenz: Die Online-Gründung erfolgt in einer Videokonferenz durch ein Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer.
  • Identitätsnachweis: Die Beteiligten identifizieren sich über ein Zwei-Faktor-Verfahren: mit einem elektronischen Identitätsnachweis wie Personalausweise/Aufenthaltstitel mit eID-Funktion. Hierzu muss die Online-Funktion aktiviert sein. Zudem brauchen die Beteiligten eine sechsstellige PIN, die man im Rahmen der Aktivierung erhält. Das Auslesen erfolgt über eine App der Notarkammer. Der Notar vergleicht dann das ausgelesene Lichtbild mit dem Erscheinungsbild der Beteiligten.

Zulässig sind allerdings derzeit nur Ausweisdokumente von Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Identifikation von Staatsangehörigen aus Drittstaaten, etwa der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den USA, ist nicht möglich. 

Statt des bisherigen Papier-Gründungsprotokolls gibt es künftig eine elektronische Niederschrift. Der Notar liest das Protokoll vor und kann es auf Wunsch der Beteiligten vor der Genehmigung elektronisch zur Durchsicht übermitteln. Am Schluss unterschreiben alle Beteiligten und der Notar oder die Notarin die elektronische Niederschrift mittels qualifizierter elektronischer Signatur.

Gemischte Beurkundung möglich

Neben der rein digitalen Beurkundung der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist auch eine gemischte Beurkundung möglich. Dabei nimmt ein Teil der Beteiligten per Videokonferenz an der Beurkundung teil. Die anderen Beteiligten sind persönlich vor Ort beim Notar. In diesem Fall ist zusätzlich zur elektronischen Niederschrift eine inhaltsgleiche Niederschrift in Papierform mit den beim Notar anwesenden Beteiligten aufzunehmen. 

Innerhalb von zehn Werktagen vollständig angemeldet

Gibt es keine Einwände, dann sind die Online-Gründungen innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der vollständigen Anmeldung einzutragen.

Keine Anwendung findet das Online-Verfahren derzeit auf die Beurkundung von sonstigen beurkundungspflichtigen Willenserklärungen, beispielsweise der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen oder Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die weiterhin ausschließlich in Präsenz beurkundet werden müssen. 

Was kostet die Online-Gründung?

Neben den gesetzlich festgelegten Gebühren für die Beurkundung der Gründungsurkunde und Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung sind 25 Euro pauschal pro Beurkundungsverfahren und acht Euro pro Beglaubigungsverfahren fällig.

„Die Online-Gründung ist vor allem für Gründerinnen und Gründer interessant, die an verschiedenen Orten in Deutschland, aber auch in der EU ansässig sind und für die ein gemeinsamer Notartermin nicht möglich ist“, sagt Rechtsanwalt Schinhärl. Aber auch Zweigniederlassungen bestehender Unternehmen lassen sich seiner Meinung nach so künftig ebenfalls schneller und günstiger gründen. „Nach wie vor ist eine Satzung notwendig“, schränkt der Experte die niedrigen Kostenerwartungen ein. „Ob die Online-Gründung die Gründung vor Ort beim Notar ablösen wird, wird die Praxis zeigen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel