Fortschritte für die Pflege: Personalbemessung – aber richtig!

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) fordern, dass die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) vollständig umgesetzt und der Personalbedarf verbindlich refinanziert wird. Ein verwässertes Instrument zur Personalbemessung sei angesichts der Hoffnungen, die der Koalitionsvertrag geweckt habe, nicht akzeptabel, sagte DBfK-Geschäftsführerin Bernadette Klapper heute bei einem Parlamentarischen Frühstück in Berlin. Der stellvertretende kkvd-Vorsitzende Ansgar Veer warnt gleichzeitig vor einer Pflege nach Kassenlage.

„Es ist fraglich, ob jede Pflegestelle voll refinanziert wird“

Ansgar Veer, stellvertretender kkvd-Vorsitzender und Hauptgeschäftsführer der St. Bonifatius-Hospitalgesellschaft Lingen: „Es ist ein Trauerspiel, wie die Versprechungen an die Pflegenden immer mehr zu Lippenbekenntnissen werden. Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung die PPR 2.0 jetzt nur bruchstückhaft umsetzen. Auch ist fraglich, ob jede Pflegestelle voll refinanziert wird. Stattdessen droht eine Pflege nach Kassenlage, wenn der Bundesfinanzminister das letzte Wort bekommt.“

„Wohin das führt, wenn die Pflege vor allem als Kostenfaktor gesehen wird, erleben wir gerade bei den Pflegebudgets. Anstatt Pflege ganzheitlich zu sehen und den dafür notwendigen Qualifikationsmix zu berücksichtigen, wurden bei den Pflegebudgets kleinteilig Berufsgruppen herausgerechnet, um Kosten zu sparen. Das ist das Gegenteil von Wertschätzung für die Pflegenden und ihre verantwortungsvolle Tätigkeit. Und es verhindert, dass die Pflege wieder ein Beruf mit Zukunft wird“, so Ansgar Veer weiter.

Koalitionsvertrag wollte PPR 2.0 kurzfristig einführen

Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsfraktionen noch angekündigt, die PPR 2.0 kurzfristig zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus als Übergangsinstrument einzuführen. Im von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) ist nur noch von „Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes in Anlehnung an die Konzepte der PPR 2.0“ die Rede. Für die dazugehörige Rechtsverordnung ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen notwendig.

„Ein verwässertes Instrument ist nicht akzeptabel“

Dr. Bernadette Klapper, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe: „Patientinnen und Patienten im Krankenhaus müssen darauf vertrauen können, dass sie sicher, fachlich einwandfrei und nach dem aktuellen Wissensstand versorgt werden. Dafür ist ein Personalbemessungsinstrument für die Pflege unverzichtbar.“

„Der aktuell beste Weg ist die PPR 2.0. Sie bildet den fachlichen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten ab und ermittelt die dafür notwendige Zahl an Pflegepersonen. Außerdem ist sie vergleichsweise unbürokratisch. Mit der Ankündigung sie einzuführen wurde den beruflich Pflegenden auch signalisiert, dass ihre Situation wahrgenommen und ihre Fachlichkeit anerkannt wird. Ein verwässertes Instrument ist angesichts der Hoffnungen, die das Bekenntnis zur PPR 2.0 im Koalitionsvertrag geweckt hat, nicht akzeptabel. Vielmehr ist dann weitere Abwanderung aus dem Pflegeberuf zu befürchten“, so Bernadette Klapper abschließend.

Parlamentarisches Frühstück in Berlin

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) veranstalteten heute gemeinsam ein parlamentarisches Frühstück in Berlin. Es stand unter dem Titel „Fortschritte für die Pflege: Personalbemessung – aber richtig!“. Bernadette Klapper, Ansgar Veer und der Pflegedirektor des St. Josefs-Hospitals Wiesbaden, Arne Evers, schilderten dabei ihre Sicht auf das von der Bundesregierung vorgelegte Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) sowie die darin enthaltenen Vorschläge zur künftigen Pflegepersonalbemessung in Kliniken. Anschließend diskutierten sie unter anderem mit den anwesenden Bundestagsabgeordneten und Verbändefachleuten.

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