Der Schienengüterverkehr muss vor Energiepreissteigerungen geschützt werden

Kunden von SBB Cargo werden mit Preissteigerungen für 2023 konfrontiert. Die Begründung hierfür seien die höheren Energiepreise. Solche Preissteigerungen sind ungerechtfertigt. Einerseits sind die im Leistungskatalog festgelegten Preise für den Bahnstrom verbindlich. Darin ist festgehalten, dass die Preise im Jahr 2023 gegenüber 2022 unverändert bleiben. Andererseits ist davon auszugehen, dass die Energiepreise gehedged sind. Schliesslich sei daran erinnert, dass die Senkung der Trassenpreise per 1.1.2021 nicht an die Verlader weitergegeben wurde.

Zeitgleich fordern europäische Verbände Preissenkungen für den Bahnstrom, gestützt auf die Verordnung 2022/1854. Sie regen hierzu eine Senkung der Trassenpreise auf nationaler Ebene an, wie sie im COVID-Massnahmenplan bereits erfolgreich umgesetzt wurde.

Wir vom VAP Verband der verladenden Wirtschaft unterstützen diese Initiative zum Schutz der Lieferkette und der Versorgungssicherheit. Sie hätte im Import-, Export- und Transitverkehr unmittelbare Auswirkungen. Sollten Preiserhöhungen seitens der Schweizerischen Infrastrukturbetreiber gefordert werden, wären sie mittels Kompensationszahlungen des Bundes direkt aufzufangen, so dass der Schienengüterverkehr vor einer Energiepreissteigerung geschützt wird.

 

Über Verband der verladenden Wirtschaft

Der VAP fördert seit 1912 den Schienengüterverkehr. Mit einer aktiven Verkehrspolitik setzt er sich dafür ein, die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, die Schieneninfrastruktur und die Logistikstandorte so zu optimieren, dass die Schiene als Teil der multimodalen Logistikwelt auch in Zukunft eine lohnende Verbindung bleibt. Im Interesse der Umwelt sowie des Lebens- und Wirtschaftsraums Schweiz.
Der VAP vertritt rund 300 Unternehmen der verladenden Wirtschaft und Logistik aus der Schweiz und dem angrenzenden Ausland. Diese betreiben 850 Anschlussgleise und Terminals, Umschlagseinrichtungen, Traktionsmittel und 45’000 private Güterwagen.

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