Naturschutzgesetz zurückziehen

Der Hessische Waldbesitzerverband fordert die Regierungsfraktionen im Hessischen Landtag auf, den Entwurf eines Hessischen Naturschutzgesetzes zurückzuziehen und grundlegend neu zu erarbeiten.

Die Erhaltung von Arten und Lebensräumen ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Diese Ziele können nur durch intensive Zusammenarbeit der Naturschutzbehörden mit den Landwirten und Waldeigentümern erreicht werden.

Grundlage dafür müssen Gespräche auf Augenhöhe und die Anerkennung von Naturschutzleistungen der Grundstückseigentümer sein.

Größtmögliche gegenseitige Akzeptanz für den Naturschutz kann nur durch frühzeitige und umfassende Information, Transparenz und durch den stetigen Willen zur Kooperation geschaffen werden. Nach dem Gesetzentwurf sollen jedoch nur die Naturschutzverbände frühzeitig informiert und involviert werden. Statt die Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden und Grundstückseigentümern zu stärken, räumt der Gesetzentwurf den Naturschutzverbänden maximale Beteiligungsund Mitwirkungsrechte ein. Behörden und Naturschutzverbände reden dann über die Grundstückseigentümer statt mit ihnen. Die Grundstückeigentümer werden zum Zuschauer degradiert.

Der Vorrang des Vertragsnaturschutz ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf nur ein Lippenbekenntnis. Stattdessen schafft der Gesetzentwurf neue und weitreichende Geund Verbote sowie ein erweitertes staatliches Vorkaufsrecht für gesetzlich geschützte Biotope. Naturschutzbehörden sollen weitreichende Machbefugnisse erhalten, Ziele auch durch Anordnungen durchzusetzen zu können. Sie können Gebiete ohne die Nennung von konkreten Gefährdungen durch Verordnungen einstweilig sicherstellen, ohne die Grundstückseigentümer darüber zu informieren.

„Überall in der Gesellschaft werden besondere Leistungen anerkannt und honoriert,“ sagt Waldbesitzerpräsident Carl Anton Prinz zu Waldeck in der heutigen Anhörung im Umweltausschuss des Hessischen Landtages. „Im Naturschutz werden die Waldeigentümer, die wertvolle Lebensräume und seltene Arten erhalten durch Ge- und Verbote bestraft“. Statt die Grundlagen für faire und gute Zusammenarbeit zu schaffen, ordnet dieser Gesetzentwurf Naturschutz vom Schreibtisch an und treibt den Spaltkeil tiefer in die Gesellschaft.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hessischer Waldbesitzerverband e.V.
Taunusstraße 151
61381 Friedrichsdorf/Taunus
Telefon: +49 (6172) 7047
Telefax: +49 (6172) 599253
http://www.hesswald.de

Ansprechpartner:
Christian Raupach
Geschäftsführer
Telefon: +49 (6172) 7047
Fax: +49 (6172) 599253
E-Mail: info@hesswald.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel