IVD-Präsident Schick: „Verunsicherung der Wohneigentümer und Mieter sofort beenden!“

Mit hohen Erwartungen blickt die Immobilienwirtschaft auf die heutige Beratung des Entwurfs für das neue Gebäudeenergie-Gesetz im Bundeskabinett. Um die drohenden scharfen Vorschriften und ihre Folgen für Wohneigentümer und Mieter gibt es seit Wochen eine lebhafte öffentliche Debatte.

„Die Bundesregierung hat es nun selbst in der Hand, die tiefgreifende Verunsicherung sofort zu beenden und den verständlichen Sorgen um das eigene Haus oder eine bezahlbare Miete gerecht zu werden“, sagt Jürgen Michael Schick, der Präsident des Immobilienverband IVD – Die Immobilienunternehmer. „Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesregierung mit ihren Anforderungen an die Heizungstechnik und die energetische Sanierung Rücksicht auf die baulichen und finanziellen Realitäten nimmt. Auch eine klare und verlässliche Förderperspektive ist unabdingbar. Wer fordert, muss auch fördern.“

Schick betont, dass geklärt werden müsse, in welchem Umfang die Heizungsumstellung gefördert wird. Der IVD appelliert an die Politik, dass schon Maßnahmen zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels gefördert werden und nicht nur solche, die darüber hinaus gehen.

Von zentraler Bedeutung ist nach Einschätzung des IVD eine Technologieneutralität, die über die Vorgaben des Gesetzentwurfs hinausgeht. Die Hürden für neue Nahwärmenetze und Wasserstoff-ready-Lösungen seien viel zu hoch. Auch dürfe die Bundesregierung die Fertigstellungsrisiken künftiger Nahwärme-Projekte nicht den Gebäudeeigentümern auferlegen.

IVD-Präsident Schick appelliert an die Bundesregierung, das ganze Ausmaß der Vorschriftenlawine im Blick zu haben, die auf Wohneigentümer und Mieter derzeit zurollt: „Durch die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie kommen zusätzliche hohe Auflagen für die Dämmung von Gebäuden bis hin zu Sanierungspflichten hinzu. Diese Anforderungen aus Brüssel hängen wie ein weiterer Kostenhammer über älteren deutschen Ein- und Mehrfamilienhäusern.“ Das Heizen von Gebäuden werde durch den gestern vom Europäischen Parlament beschlossenen Emissionshandel ETS2 ab 2027 stark verteuert.

Über IVD Bundesverband

Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD betreut mehr als 6.000 Mitgliedsunternehmen mit gut 100.000 Beschäftigten. Die 1.800 Wohnungsverwalter im IVD verwalten rund 3,5 Millionen Wohnungen. Die Immobilienmakler des Immobilienverbands beraten jährlich rund 40 Prozent aller Immobilientransaktionen. Damit setzen sie über 405.000 Vermittlungen pro Jahr mit einem Transaktionsvolumen von knapp 95 Milliarden Euro um. Die Immobilienbewerter stellen die Königsklasse dar, wenn es um den Marktwert einer Immobilie geht. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen auch Bauträger, Finanzdienstleister und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der vollständige Name des Verbands lautet: „Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.“. Der IVD ist 2004 hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der Traditionsverbände Verband Deutscher Makler (VDM) und Ring Deutscher Makler (RDM). Der IVD blickt somit auf eine langjährige Historie zurück. Der RDM hatte sich 1924 gegründet.

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