Kindersichere Wohnungseinrichtung und Möbel

Der erste Nachwuchs steht ins Haus und schon beginnen bei den werdenden Eltern die Sorgen darüber, alles richtig zu machen und an alles zu denken. Mit am wichtigsten ist dabei die eigene Wohnung. „Kinder werden meist schon im ersten Lebensjahr mobil. Daher ist es wichtig, das Kinderzimmer, aber auch die übrige Wohnung, rechtzeitig kindersicher herzurichten“, sagt Jochen Winning, Geschäftsführer der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM). Die DGM hilft Eltern, indem sie kindersichere Möbel seit 60 Jahren mit dem RAL Gütezeichen „Goldenes M“ kennzeichnet und dabei großen Wert auch auf das Thema Nachhaltigkeit legt.

Kinderwagen, Autositz und Wiege oder Stubenwagen stehen auf der Einkaufsliste der meisten werdenden Eltern recht weit oben. Ebenfalls wichtig sind die Wickelkommode, das Kinderbett und weitere Möbel für das Kinderzimmer. „Auch wenn viele Babys in den ersten sechs bis zwölf Monaten noch bei den Eltern schlafen, werden sie Monat für Monat agiler und erkundungsfreudiger“, weiß DGM-Geschäftsführer Winning. Bereits Neugeborene greifen nach allem, was sie erreichen können. Bald schon krabbeln und toben sie umher, machen Steh- und Laufübungen und möchten schließlich Stühle und Schränke erklimmen. „Besonders wichtig ist daher ein sicherer Stand der Möbel – im Zweifelsfall mithilfe einer zusätzlichen Wandbefestigung“, so Winning. Ebenfalls ratsam sei das vorsorgliche Entschärfen aller potentiellen Gefahrenstellen wie spitzer Griffe, Schlüssel, Ecken und Kanten, aber auch Steckdosen, Treppen, Fenster und Türen. „Schon einfache Maßnahmen wie Schutzkappen an den Möbelecken und Sicherheitssperren an Schubladen und Schranktüren reduzieren das Verletzungsrisiko erheblich“, sagt der Möbelexperte. Andere mögliche Gefahrenstellen wie bewegliche Schaukelstühle und Tischplatten sollten zumindest vorübergehend vorsorglich aus dem Weg geräumt werden. Wichtig sei zudem, dass die Wohnungseinrichtung keine ungesunden Inhaltsstoffe ausdünstet – gerade im Hinblick auf Kleinkinder, die gerne alles Mögliche in den Mund nehmen. Hierauf sollten Eltern schon beim Möbelkauf achten, indem sie schadstoffgeprüfte Möbel auswählen. „Mit dem ‚Goldenen M‘ gekennzeichnete Möbel sind eine sichere Wahl, denn sie sind auf Langlebigkeit und einwandfreie Funktion sowie Sicherheit, Gesundheits- und Umweltverträglichkeit getestet“, erklärt Winning.

Das „Goldene M“ ist der strengste Nachweis für Möbelqualität in Europa und eines der wichtigsten Qualitätszeichen für Möbel überhaupt. Damit zertifizierte Hersteller müssen alle Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 einhalten und durch unabhängige Laboruntersuchungen sicherstellen. Alle verwendeten Materialien wie Massivholz, furnierte, folierte oder melaminharzbeschichtete Holzwerkstoffe sowie Lacke, Wachse und Öle müssen gesundheitlich absolut unbedenklich sein, damit die DGM einen Möbelhersteller mit dem RAL Gütezeichen auszeichnet. Um im Prüflabor beispielsweise die Haltbarkeit von Kinderbetten zu testen, belasten Stahlstempel, die dem Gewicht eines Kindes entsprechen, den Boden des Möbelstücks ganze 5.000 Mal. Dabei darf sich nichts lösen und es darf nichts brechen.

Jochen Winning: „Gerade Möbel für Babys und Kinder sollten sicher und qualitätsgeprüft sein. Zudem sollten die Eltern beim gewünschten Möbeldesign auch auf ihre eigene Anatomie achten.“ So hänge die ideale Höhe einer Wickelkommode oder der Umrandung eines Kinderbetts maßgeblich auch von der Körpergröße bzw. Armlänge von Mutter und Vater ab. Ebenfalls wichtig ist dem DGM-Geschäftsführer der Verweis auf die Nachhaltigkeit qualitätsgeprüfter Möbel: „Kindgerechte Wohnungseinrichtung muss nicht nur ein sicheres Wohnumfeld für die ersten Jahre schaffen, sondern von der Herstellung über den gesamten Lebenszyklus bis hin zum Recycling auch die Umwelt und das Klima für nachfolgende Generationen schützen“, unterstreicht Winning. Dass Betten & Co. mit dem „Goldenen M“ im Familien- oder Freundeskreis weitergegeben werden, wenn das erste Kind dafür zu groß geworden ist, sei ein wichtiges Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmerkmal der Möbel. Übrigens können sich Eltern bei Kindermöbeln mit dem „Goldenen M“ sicher sein, dass auch babyspezifische Anforderungen erfüllt werden, wie zum Beispiel beim Abstand der Gitterstäbe eines Kinderbetts oder bei der Standfestigkeit von Kinderhochstühlen. DGM/FT

So wird ein Kinderbett nach RAL-GZ 430 geprüft:
https://www.youtube.com/watch?v=Oz3QlofwbEA&t=2s

Über den Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V.

Seit 1963 verpflichten sich Möbelhersteller und Zulieferbetriebe freiwillig zur Einhaltung der insgesamt hohen DGM-Qualitätsstandards. Die Anforderungen leiten sich aus den Güte- und Prüfbestimmungen des „Goldenen M“, RAL-GZ 430, ab. Diese garantieren dem Nutzer von zertifizierten Möbeln deren Langlebigkeit und einwandfreie Funktion, sowie Sicherheit, Gesundheit und Umweltverträglichkeit. All diese Faktoren werden in unabhängigen Laboren geprüft und sichergestellt. Inzwischen umfasst die DGM mehr als 130 Mitglieder aus dem In- und Ausland.

Weitere Informationen gibt es unter www.dgm-moebel.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V.
Friedrichstraße 13 – 15
90762 Fürth
Telefon: +49 (911) 9509998-0
Telefax: +49 (911) 9509998-50
http://www.dgm-moebel.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (2224) 9377-0
E-Mail: presse@Moebelindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel