Initiative Verkehrswende Hessen kritisiert bei heutiger Anhörung im Landtag das „Nahmobilitätsgesetz“

„Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bleibt weit hinter unseren Erwartungen und den rechtlichen Möglichkeiten zurück. Er ermöglicht weder mobile Teilhabe aller Menschen in Hessen noch eine sozial-ökologische Verkehrswende“, ist das Fazit der drei Vertrauenspersonen der Initiative „Verkehrswende Hessen“ anlässlich der Verbände-Anhörung im Hessischen Landtag am 3. Mai 2023.

Entscheidender Kritikpunkt bleibt die völlige Nichtberücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs. Verbesserungen bei Bus und Bahn spielen jedoch eine zentrale Rolle für die Verkehrswende in Hessen. Zusammen mit dem Ausbau des Radwegenetzes kann der ÖPNV eine attraktive Alternative zum Auto im ländlichen Raum bieten. Bisher fehlen an 89% der hessischen Landesstraßen begleitende Radwege.

Das im vergangenen Jahr mit den Unterschriften von über 70.000 Hessinnen und Hessen unterstützte Volksbegehren Verkehrswende Hessen einer breiten Initiative der Landesverbände von ADFC, FUSS e.V., VCD, PRO BAHN und weiteren Umwelt- und Sozialverbänden sowie den Radentscheiden mehrerer hessischer Städte fordert weiterhin wesentlich weitreichendere Änderungen als die im „Nahmobilitätsgesetz“ der Landesregierung vorgelegten, damit die Steigerung des Umweltverbunds am Modal Split bis 2030 landesweit auf 65 Prozent erreicht werden kann:

1. Erhöhung der finanziellen und personellen Mittel für den Umweltverbund

2. Durchgängige und barrierefreie Fußwege, wozu auch sichere Schulwege zählen

3. Einen landesweit verlässlichen ÖPNV mit einem Stundentakt als Mindestangebot

4. Übernahme der Baulastträgerschaft für Radschnell- und Raddirektverbindungen durch das Land Hessen

Nicht alles an dem von den Regierungsfraktionen vorgelegten „Nahmobilitätsgesetz“ ist jedoch schlecht: Zwar werden als Neuerungen lediglich inhaltlich festgeschrieben, was in den vergangenen Jahren im Bereich der Nahmobilität durch das Verkehrsministerium entwickelt worden ist. Die Veränderungen im Hessischen Straßengesetz zur nachträglichen Nutzungseinschränkung von Straßen und die Aufnahme der „Vision Zero“ sind jedoch gute und wesentliche Ziele, genauso wie die zukünftig rechtsverbindlichen Musterlösungen für den Rad- und Fußverkehr.

Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens im Einzelnen zum Gesetzesentwurf der Landesregierung: „Mit dem Nahmobilitätsgesetz werden Menschen ohne Auto auf dem Land auch weiterhin nicht auf Basis eigenständiger Mobilität an der Vielfalt des sozialen Lebens teilhaben können“, so Robert Wöhler.

„Freie Gehwege und sichere Querungen sind Voraussetzung für eine selbständige Mobilität von Kindern und Erwachsenen, beim Thema Gehwegparken gibt es mit dem Gesetzesentwurf aber keine Fortschritte“, ergänzt Katalin Saary.

„Dass die hessischen Regierungsfraktionen auf die 70.000 gesammelten Unterschriften für das Verkehrswende-Volksbegehren als Impulsgeber für das das nun vorgelegte Nahmobilitätsgesetz verweisen, vermittelt den Eindruck, das politische Gewicht der Initiative sei bei der Formulierung des Gesetzes angemessen berücksichtigt worden. Tatsächlich muss der inhaltliche Einfluss, den die Verkehrswende-Initiative im Rahmen von Gesprächen mit den Regierungsfraktionen auf die Ausgestaltung des Gesetzes nehmen konnte, als minimal bezeichnet werden“, fasst Stephan Voeth die Gespräche zusammen.

Die Initiative „Verkehrswende Hessen“ (verkehrswende-hessen.de) fordert mit ihrem Volksbegehren, die Mobilität in Hessen umweltund sozialverträglich, klimaneutral, verkehrssicher und durchgängig barrierefrei zu gestalten.

Allen Menschen soll eine gerechte Teilhabe an Mobilitätsangeboten und Verkehrsinfrastruktur unabhängig von Wohnort, Alter, Geschlecht, Lebenssituation, Herkunft, persönlichen Mobilitätseinschränkungen oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit ermöglicht werden. Die Landesregierung hat das Volksbegehren für dieses Gesetz trotz der Forderung von mehr als 70.000 Hessinnen und Hessen abgelehnt. Dagegen hat die Verkehrswende-Initiative Beschwerde beim hessischen Staatsgerichtshof eingelegt.

Die „Vision Zero“ ist ein fachlich weithin anerkannter Ansatz, nachdem sich im Straßenverkehr keine schweren Unfälle mehr ereignen sollen, die durch die Verkehrsinfrastruktur bedingt sind.

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