Förderdauer und Stipendienhöhe steigen ab Herbst 2023: Promotionsstipendien ermöglichen exzellente Forschung

Ab dem Wintersemester 2023/24 erhöht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Laufzeit und Höhe der Promotionsstipendien der Begabtenförderungswerke. Die 13 Begabtenförderungswerke setzen diese Vorgabe im Rahmen der Förderung  besonders forschungsstarker und engagierter Wissenschaftler:innen in der Promotionsphase um.

„Mit der Erhöhung der Förderdauer und der finanziellen Ausstattung rücken unsere Promotionsstipendien wieder an die Spitze der Fördermöglichkeiten für Promovierende. Wir bieten exzellenten Promovierenden aller Fächer somit örtliche und wissenschaftliche Freiheit bei gleichzeitiger großer Planungssicherheit in einer frühen Karrierephase“, sagt Dr. Annette Julius, Generalsekretärin der Studienstiftung des deutschen Volkes, die in diesem Jahr die Federführung in der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke innehat und deren Zusammenarbeit koordiniert.

Mit der stipendienfinanzierten Promotion ermöglichen die 13 Begabtenförderungswerke Promovierenden eine finanziell abgesicherte und individuelle Gestaltung ihrer Promotionsphase – von der Wahl des Themas und der Betreuung über die Konzentration auf das eigene Forschungsprojekt bis hin zu Forschungsaufenthalten und Kongressbesuchen im In- und Ausland. „Den Begabtenförderungswerken war diese Erhöhung ein großes gemeinsames Anliegen; wir freuen uns daher sehr, dass das BMBF unserem Antrag nun entsprochen hat und die Erhöhung ab Oktober umgesetzt werden kann“, so Dr. Annette Julius.

Bisher wurden Promotionsvorhaben für zwei Jahre regulär gefördert; ein drittes Förderjahr konnte halbjahresweise auf Antrag gewährt werden. Dies ändert sich nun: Ab Oktober dieses Jahres beläuft sich die Regelförderzeit auf drei Jahre mit der Option auf eine zusätzliche sechsmonatige Verlängerung. Damit folgt die Förderdauer der Promotionsstipendien zukünftig den wissenschaftspolitischen Empfehlungen zur Ausgestaltung der Promotionsphase. Erhalten bleibt die wichtige familienpolitische Maßnahme, dass Eltern, pflegende Angehörige sowie Personen, deren Arbeitsfortschritt durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt ist, wie bisher bis zu 12 Monate länger gefördert werden können.

Promotionsstipendiat:innen der 13 Begabtenförderungswerke erhielten seit 2016 ein steuerfreies monatliches Stipendium in Höhe von 1.350 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Ab Oktober 2023 erhöht sich die finanzielle Unterstützung auf 1.450 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Schrittweise wird das Stipendium im Herbst 2024 und im Herbst 2025 jeweils um weitere 100 Euro erhöht, so dass die Höhe des Promotionsstipendiums ab Oktober 2025 insgesamt 1.750 Euro beträgt. Im Vergleich zur derzeitigen Höhe des Lebenshaltungsstipendiums für Promovierende von 1.350 Euro bedeutet dies eine Steigerung von rund 22 Prozent innerhalb der nächsten gut zwei Jahre. Hinzu kommen bei Bedarf Familien- und Kinderbetreuungszuschüsse sowie Unterstützung bei Auslandsvorhaben. Zudem können Promovierende ihr Stipendium mit einer Viertelstelle im Bereich Forschung und Lehre kombinieren und so in einem klar begrenzten Rahmen wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung sammeln.

Informationen zur Promotionsförderung und FAQs der 13 Begabtenförderungswerke finden Sie auf den jeweiligen Websites:

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